Man muss sich anschauen, worum es im Prozess ging. Die Frage nach der nachweislichen Nutzung oder die Frage nach der generellen Gefährdung durch Glyphosat. Letzteres könnte Signalwirkung haben, ersteres nicht... Allerdings bricht in Deutschland auch in Bayern nicht alles ein, wenn das VG Gelsenkirchen urteilt.
Daher wird der SC der spannende Part sein, da es dort um das große Ganze geht. Jeder muss halt seine Abwägung treffen, wie der Sc entscheidet und ob bspw. nochmal ein Vergleihsversuch gewagt werden könnte, wenn der SC annimmt (annehmen heißt ja noch nicht Recht bekommen).
Für den worst case kann man dann Inflation, Umsatzentwicklung etc. annehmen und sich selber ne Rechnung aufstellen, ab wann sich Bayer lohnt. Weit davon dürfte man nicht weg sein.