Nun hast Du mich verwirrt. Ich mache mal ein einfaches Beispiel, denn ich denke dass es schon 1:1 auszugleichen ist. Fiktives Beispiel.
Grundvoraussetzung ist das wir nur von einer Einkommensart sprechen. Also Aktien.
Ich halte BASF Aktien, die ich für 20.000 Euro gekauft habe. Nun verkaufe ich meinen gesamten Bestand und bekomme abzüglich Gebühren 30.000 Euro.
Mein Gewinn beträgt 10.000 Euro, auf den ich (25+5,5) 26,38 Euro Steuern zahle. Also 2.638 Euro, die mein Broker direkt ans Finanzamt zahlt. Ich bekomme nur noch 7.362 Euro gutgeschrieben.
Ich kaufe BYD Aktien in Höhe von abzüglich Gebühren 20.000 Euro.
Ein paar Monate später, aber im gleichen Kalenderjahr wo ich die BASF Aktien verkauft habe , verlkaufe ich meinen Gesamten BYD Bestand für 10.000 Euro. Verlust ais also 10.000 Euro. Nun bekomme ich die 10.000 Euro in den Verlustvortrag, wo aber festgestellt wird dass da ein Gewinnvortrag in Höhe von 10.000 Euro steht. Der Gewinnvortrag wird auf 0 gestellt und ich erhalten die an das Finanzamt entrichtete Steuer in Höhe von 2.638 Euro zurück und meinem Konto gutgeschrieben - also insgesamt 12.638 Euro.
Das ist es was ich meinte und das habe ich heute gemacht.
Das ist danach den gerade verkauften Bestand wieder zurückgekauft habe steht auf einem anderen Blatt. Die steuerliche Auswirkung hierauf entsteht erst mit dem erneuten Verkauf.