Die 0,1% beziehen sich nur auf den LV, der ohnehin schon über 0,5% short gegangen ist und somit für alle öffentlich mit seiner Position im Bundesanzeiger einsehbar ist.
Aber das bedeutet zweierlei nicht:
1) Das er zwischenzeitlich nicht deutlich mehr shortete. Man meldet ja nicht jeden Tagestrade, sondern nur die Schlussquote, die man leerverkauft hat. Könnte also sein, dass man z.B. 1% shortete, dann aber 0,9% coverte, und somit nur 0,1%punkte auf die vorherige Position im Bundesanzeiger drauf kommt.
2) Auch könnten andere LVs insgesamt 1,9% geshortet haben. Lass es 19 LVs mit jeweils 0,1% gewesen sein. Dann sind sie weder melde- noch veröffentlichungspflichti.
Und dann kommen noch die gerissenen Stop-Losses hinzu. Wie viele Aktien darunter fallen, kann ich nicht einschätzen.
Reine Gewinnmitnahmen (z.B. vor der Attacke von J.U.) und nachher, weil man seine Schäfchen ins Trockene bringen wollte, kommen hinzu.
Und dies betrifft Privatanleger wie Instis.