Google Split und KapSt.

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Google Split und KapSt. Bernd Bensel
Bernd Bensel:

Google Split und KapSt.

6
08.04.14 14:05
#1
Hallo Allerseits,

ich besitze 10 Goole Aktien.

Die normale Google Aktie wurde nun aufgeteilt in
A-Aktie mit Stimmrecht
C Aktie ohne Stimmrecht.

Nachzulesen hier: www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/...Kauf-ist-1000064484

- Durch den Split gab es für jede A Aktie zusätzlich eine C Aktie.
- Der Kurs der A-Aktie hat sich halbiert.

In meinem Depot sieht es nun folgendermassen aus:

A Aktien: 10
C Aktien: 10

Kurzum: Durch die halbierung des Kurses habe ich die doppelte Anzahl Aktien. Meine Aktien haben zusammengenommen also den gleichen Wert wie vorher.

Jetzt das seltsame:
Auf dem Konto das mit meinem Depot verbunden ist finde ich eine neue Abbuchung:

Wertpapierkauf
Zins/Dividende ISIN
US38259P5089 GOOGLE IN            -XXXXX,XX EURO

Um das klarzustellen: Ich habe keinerlei Kauf veranlasst!

Die Rückfrage bei der Bank ergab das es sich bei der Abbuchung um die Kapitalertragssteuer für die "Geschenkten" C Aktien handelt!

Der Vorgang ist für mich nicht nachvollziehbar.

Warum läuft mein Konto ins Minus wenn Google einen Aktiensplit vornimmt?
Wenn es sich tatsächlich um die Kapitalertragssteuer auf die C Aktien handelt - warum zahle ich Steuern ohne einen Gewinn realisiert zu haben?

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Google Split und KapSt. ThorinII
ThorinII:

...

 
08.04.14 16:58
#2
Du bezahlst auf die neuen Aktien pauschal Kapitalertragsteuer, als ob du sie für 0 Euro gekauft hättest. Ausgleichen tut sich das ganze sobald du die alten Aktien irgendwann verkaufst, da du hier noch den original Kaufpreis als Referenz behältst und somit einen Verlust realisieren wirst. (angenommen Google bleibt ca beim derzeitigen Wert)

Wieso das ganze jedoch so gehandhabt wird und wie das bei reinen Splits (wo keine neue Aktienklasse entsteht) aussieht würde mich jedoch auch interessieren, falls sich da jemand gut auskennt bzw. vielleicht einen hilfreichen link hat.
Google Split und KapSt. Merlin78
Merlin78:

Ok...

2
08.04.14 18:48
#3
... wenn sich dadurch der Einstandskurs der Alt-Aktien verringert gleicht sich das evtl. aus.
Aber was wenn die Altaktien noch Bestandsschutz haben, meine sind aus dem Jahr 2006. Die Gewinne sind somit steuerfrei und ich kann keinen Verlust realisieren.
Oder blick ich da was nicht!?
Google Split und KapSt. Nullraff
Nullraff:

Keine Verrechnung bei Google Split

2
08.04.14 19:35
#4
Das mit der Verrechnung ist ein schöner Traum. Die C-Aktien wurden als "Sachausschüttung" wie eine Dividende behandelt, die gleichzeitige Abwertung der A-Aktien wurde nicht berücksichtigt. Steuern für Dividenden können nicht mit Aktien-Kursverlusten oder -Gewinnen verrechnet werden.
Dieser Split wurde falsch zugeordnet. Ich gehe zu einem auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Google Split und KapSt. Xela82
Xela82:

Komisch

2
08.04.14 22:52
#5
Ich bin auch gerade total geschockt.

Hatte 25 google Aktien.

Jetzt habe ich 50 und mir wurden von meinem Konto knapp 2500 Euro abgezogen.

Wie kann das denn sein? Google splittet Aktien und ich verliere dadurch ein Vermögen???

Ich verstehe das auch gerade nicht.

So sah das bei mir aus (gerundete Angaben)
Nominale 25,00 Stück
Zins-/Dividendensatz 410,00 EUR

Kapitalertragsteuer 25,00% EUR 2.550,00
Solidaritätszuschlag 5,50% EUR 135,00
Gesamtbetrag zu Ihren Lasten EUR - 2.580,00

Knapp 2600 Euro für einen Aktiensplit???
Google Split und KapSt. 228725397a
228725397a:

ich denke,

 
08.04.14 23:05
#6
die 2 zusätzlichen Aktien wurden wohl komplett als Gewinn "verrechnet". Führt dazu dass du auf die komplette Summe Kapitalertragssteuer hast. Im Ausgleich dazu könntest du aber immerhin deine Google Aktien mit einem dicken "Verlust" verkaufen und so deinen Aktienverlustverrechnugstopf auffüllen. Aus dem kannst du dich dann bedienen für deine zukünftigen Gewinne...
Google Split und KapSt. Xela82
Xela82:

Aber..

 
08.04.14 23:09
#7
das heißt man wird im Grunde bei einem Split gezwungen seine Aktien zu verkaufen um keine Verluste zu machen?
Diesen Betrag werde ich kaum wieder reinbekommen. :-(
Google Split und KapSt. deutsche_bank24
deutsche_ban.:

tolles System

 
09.04.14 10:06
#8
stell sich mal einer vor, da kommt jemand mit seinem monatlichen Einkommen grad so über die Runden und hat sich für die Altersvorsorge ein Aktienpaket von Google genommen. Dann hat man ihm aber in diesem Monat gewaltig die Kasse gesprengt!
Google Split und KapSt. Woodstore
Woodstore:

Das ganze schlägt bereits große Wellen ...

2
09.04.14 10:38
#9
mehr dazu hier...

www.faz.net/aktuell/finanzen/aktien/...ungsteuer-12886502.html
Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
Google Split und KapSt. Noodle
Noodle:

Quartalszahlen

 
09.04.14 13:26
#10
...mal so nebenbei, weiß jemand, wann google die Quartalzahlen 01/2014 preisgibt?
Wäre für mich interessant nach dem Theater mit der Aktiensplittung.  
Google Split und KapSt. Umweg
Umweg:

Google und Kapitalertragsteuer nach Split

5
09.04.14 15:24
#11
Hi,

die Comdirect hat bei mir ebenfalls die KapErSt nach Aktiensplit abgezogen.
Ich habe die Steuerabteilung dort angerufen und denen erklärt, dass kein Spin-Off vorliegt, weil im Prinzip Stamm- gegen Vorzugsaktien des selben Unternehmens getauscht wurden, also Eigenkapital gegen Eigenkapital. Es wurde also keine Dividende gegen Aktien eines ausgegliederten Unternehmensteil getauscht.

Das BFH hat ein Urteil gesprochen, in dem es den Spinn-Off als Sachzuwendung bestätigte (BFH · Urteil vom 20. Oktober 2010 · Az. I R 117/08). Dies ist aber dort ein völlig anderer Fall. Es lag ein echter Spin-Off vor.

Die Comdirect hat mich daraufhin nach etwas Bedenkzeit zurückgerufen und mir zugesagt, die KapErSt gegen ein unterschriebenen Antrag erstatten zu wollen. Höchstwahrscheinlich werden sie mein Wohnsitzfinanzamt informieren, was ich aber sehr gelassen sehe, weil mE der Fall wirklich ganz eindeutig ist.

Viele Grüße,

Umweg


Google Split und KapSt. fbo|228727352
fbo|228727352:

comdirect...

 
09.04.14 15:38
#12

Hi,

ich bin auch comdirect-Kunde und wurde ohne zu fragen mit der KapErSt belastet. Bereits 5 E-Mails an den Kundenservice geschrieben, sie weigern sich immer noch diese unrechtmäßigen Steuern zurückzuzahlen. Wie hast du das geschafft?

Google Split und KapSt. Umweg
Umweg:

Comdirect...

 
09.04.14 15:53
#13
Du mußt der Comdirect klar machen, dass es kein Spin-Off war. Es wurde hier nur EK gegen EK des selben Unternehmens getauscht.
Google Split und KapSt. fbo|228727352
fbo|228727352:

Comdirect...

2
09.04.14 16:25
#14

 

 

Klappt nicht. Das kommt als Antwort:

Wie wir Ihnen in den vorangegangenen E-Mails mitgeteilt haben, führt comdirect die steuerliche Behandlung einer Kapitalmaßnahme ausnahmslos anhand der Veröffentlichungen in den Wertpapiermitteilungen von WM Datenservice durch. Laut den Wertpapiermitteilungen wurde die Kapitalmaßnahme der Google Inc., WKN A0B7FY, als Entflechtung eingestuft. Sollte sich die Einstufung seitens WM Datenservice ändern, würden wir den Vorgang selbstverständlich steuerlich neu betrachten.

 

Die von uns getroffen Aussagen haben weiterhin Bestand. Ihrem Wunsch nach Gutschrift der abgeführten Kapitalertragsteuer können wir nicht entsprechen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Google Split und KapSt. Umweg
Umweg:

Comdirect...

 
09.04.14 17:04
#15
Das haben sie mir am Telefon auch erzählt. Wer ist denn dieser Datenservice und wie kommt er zu seiner so negativen Beurteilung? Hier zählt doch nur das Gesetz, Urteile oder BMF/OFD-Scheiben. Ich habe mich auf das zitierte BFH-Urteil berufen und Unterschiede aufgezeigt (auch erwähnt, dass ich in der Steuerabteilung eines Fonds arbeite).

Ruf sie persönlich an und frag nach der genauen Beurteilung dieses Datenservices. Bei den weitreichenden Konsequenzen hast Du ja wohl einen Anspruch darauf. Weise auch auf den reinen Tausch von Eigenkapital hin (Stämme gegen Vorzüge).









Google Split und KapSt. Fortunus
Fortunus:

Fazit

 
09.04.14 20:11
#16
Alle Beschwerden sind am besten direkt an WM Datenservice zu richten.
Wenn dort ein paar Tausend Beschwerden eintrudeln, wird sich bei denen schon etwas tun. Denn hier liegt offensichtlich der Ursprung allen Übels...
Google Split und KapSt. Roadwarrior
Roadwarrior:

Ein Glück

 
09.04.14 23:04
#17
hab ich vorher verkauft. Ich hatte schon nichts Gutes geahnt, als mir meine Bank vor dem Record Date schrieb und mit der Kapitalertragssteuer drohte. Hab zwar gedacht das kann doch gar nicht sein, aber wie wir sehen...
Google Split und KapSt. Schinderhannes14
Schinderhann.:

WM

 
10.04.14 08:02
#18
@Fortuna: Wer ist noch mal mein Vertragspartner, wer hat abgebucht von meinem Konto? Die Bank oder der Broker. Die haben Bank-eigene Aufgaben outgescorced an diese seltsame WM-Datenservice. Ihr Pech, wenn diese Firma keine Kompetenz hat.
Google Split und KapSt. ninas79
ninas79:

Ing

2
10.04.14 08:11
#19
Also ich bin bei der Ing diba und habe mich ebenfalls beschwert. Das kam als Feedback

Sie haben sich bei uns gemeldet, weil Sie die Besteuerung zu der Kapitalmaßnahme von Google Inc. nicht nachvollziehen können.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben haben wir die Besteuerung zu dem Wertpapier Google Inc., ISIN US38259P5089,  richtig durchgeführt. Die Ausgabe der neuen Aktien entspricht einer Sachdividende, deshalb stellen die neuen Anteile einen unbaren Kapitalertrag im Sinne des § 20 Einkommensteuergesetz dar. Dies ist unabhängig von dem Erwerb der ursprünglichen Aktien.

Die Grundlage für die Besteuerung bildet das Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen vom 22.12.2009 zu den Einzelfragen der Abgeltungsteuer. Ab der Randziffer 113 sind die Folgen einer Übertragung an Aktionäre durch einen Spin-Off geregelt.

Auf die Kapitalmaßnahmen haben wir generell keinen Einfluss. Diese werden von den Gesellschaften beschlossen und dort werden auch die Rahmenbedingungen festgelegt.

Weitere Informationen zu der Kapitalmaßnahme erhalten Sie direkt bei Google.

Wir freuen uns, wenn wir Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit klären konnten.  
Google Split und KapSt. Harald_K.2013
Harald_K.2013:

@nina

 
10.04.14 08:18
#20
Hast du auch schon mit der Diba telefoniert? Da sind sie meist etwas erklärungsfreudiger.
Google Split und KapSt. ninas79
ninas79:

ja....

 
10.04.14 08:46
#21
....habe dort angerufen aber viel weiter kam ich leider auch nicht, da sie es als Spin off deklarieren und ein Spin off wohl so abgerechnet wird.
ich seh langsam keine Chance mehr das Geld wieder zu bekommen :-(
Google Split und KapSt. Schinderhannes14
Schinderhann.:

@nina

2
10.04.14 08:50
#22
Argumentiere mit Randziffer 67. Randziffer 113 ist falsch. Es gibt nicht zwei Körperschaften von Google. Setze der Bank eine Frist schriftlich zur Rückzahlung und setze sie danach in Verzug.  
Google Split und KapSt. ninas79
ninas79:

@Schinderhannes

 
10.04.14 09:01
#23
vielen Dank für den Tip. Leider bin ich nicht so der Crack im Aktiengeschäft, wenn ich mit den Ziffern um mich werfe und sie gegenargumentieren bin ich verloren *lach*
Google Split und KapSt. derluegder
derluegder:

... noch ein Betroffener...

 
10.04.14 10:48
#24
Hallo zusammen,

Ich gehöre leider auch zu den Betroffenen, die von ihrer Bank enteignet worden sind. Bisherige Dialog-Versuche mit der Comdirect blieben leider ohne Erfolg. Ist es denn hier bereits jemanden gelungen, sein Geld von der Bank auch wirklich wieder zu bekommen? Bei mir hat man sich trotz Referenz der RZ 67 des BMF-Schreibens geweigert, die Summe zurückzuerstatten. Von daher wäre ich sehr dankbar, zu erfahren, wie andere von Euch es geschafft haben bzw. welche Optionen es noch gibt diese wirklich große Schweinerei nicht einfach hinnehmen zu müssen...
Google Split und KapSt. Schinderhannes14
Schinderhann.:

@noch ein betrof.

 
10.04.14 11:03
#25
Da hilft nur ein Schreiben an die Bank.

Frist setzen zur Rückzahlung.
In Verzug setzen für danach.
Gezahlte Kontoüberziehungszinsen einfordern.
Ombudsmann einschalten.
Strafanzeige wegen Untreue nach STGB §266 gegen unbekannt androhen und später durchführen.
Eventuell zivil verklagen.
Bank wechseln, Depot übertragen.

Google Split und KapSt. derluegder
derluegder:

Danke!

 
10.04.14 13:40
#27
Super Beiträge Schinderhannes und Herr Bensel - insbesondere das Finden der Vorlage für das Finanzamt! Ich bin gespannt, wie sowohl die Comdirect als auch das FA auf meine Schreiben reagieren werden.
Google Split und KapSt. Schinderhannes14
Schinderhann.:

Zitat

 
10.04.14 14:42
#28
Aus einem anderen Forum zitiert:
"Unglaublich, meine Bank (ingdiba) hat die Ertragsabrechnung falsch gemacht. Sie haben es auf die Google-A Aktien ausgeschrieben, obwohl Google-C Aktien "gebucht" wurden... "

Amateure!
Google Split und KapSt. EvilG
EvilG:

Consors

 
10.04.14 15:40
#29
Consors bleibt stur. Die argumentieren nur nach der randziffer 113.
Google Split und KapSt. Xela82
Xela82:

@ Schinderhannes

 
10.04.14 16:07
#30
Das stimmt nicht, war alles korrekt bei der DiBa.
Man muss nur genau lesen...
Google Split und KapSt. hedgi
hedgi:

den Gockel ressts vom Sockel :)

 
10.04.14 16:23
#31
Google Split und KapSt. Schinderhannes14
Schinderhann.:

Ing-Diba again

 
10.04.14 17:42
#32

Neueste Antwort der Diba:
Sie haben sich bei uns gemeldet, weil Sie weitere Informationen zur Kapitalmaßnahme der Google wünschen.

Da haben Sie schon Recht. In Deutschland haben wir allerdings eine andere Gesetzgebung. Google hat über die WM Daten die Dividende nach § 20 Satz des Einkommensteuergesetzes als steuerrelevante Sachdividende gemeldet.

Nach den neuesten Informationen  des Bundesministeriums der Finanzen ist es auch möglich, diese als nicht steuerrelevant zu melden. Genau dies liegt uns aber für Deutschland nicht vor.

Google hat aber eine ganz neue Variante gewählt, die im Prinzip so wie ein klassischer Aktiensplit funktioniert, jedoch den Weg über die Stock Dividende realisiert, d.h. eine neue Klasse von Aktien emittiert. Daher ist auch dieser "Split" zu besteuern, da es sich streng genommen nicht um einen Split handelt.

Das folgt eher dem Dividendenmodell, bei dem ja auch nach Dividende die Aktie weniger wert ist und ein entsprechender Betrag zur Auszahlung kam. Google hat also keinen Split durchgeführt, sondern eine Dividende in Höhe von 50% des Werts in Form neuer Aktien gezahlt.

In wie weit sich die Dividende mit der Besteuerung eines Splits vermischen lässt, können wir nicht beurteilen. Die Abrechnung erfolgt bei allen Banken gleich.

Also einerseits behauptet der Google Deutschland-Chef in dem FAZ-Artikel er wüßte von nichts und war total überrascht (wieder ein Peter-Pan-Amateur an der falschen Stelle). Im Moment liegt der schwarze Peter auch bei Google selbst. Die Herren Direktoren haben sich aber noch nicht auf mein Schreiben gemeldet.

Dann gibt es wohl doch Hoffnung, dass das BMF jetzt aktiv wird. Man kann es nämlich auch als "Split" sehen.

Und wir können ja alle froh sein, dass Google nicht im Verhältnis 1:10 gesplittet wurde. Dann wäre ich jetzt arm. Aber wie heißt es immer so schön an der Börse: Das Geld ist nicht weg, es hat nur ein anderer. Wie schon geschrieben weiter: Nicht aufgeben und schriftliche Forderungen an die Banken stellen. 

Google Split und KapSt. Bodiweb
Bodiweb:

Info Deutsche WertpapierService Bank AG

 
10.04.14 17:53
#33
Das kam von meiner Bank;


Sehr geehrter Kunde,


Die Kapitalmaßnahme wurde im WM Arbeitskreis mit Vertretern der
Bankenwelt
sowie mit dem BVR und DSGV besprochen. Die Teilnehmer waren sich einig,
dass
diese Maßnahme als steuerrelevant zu betrachten ist.
 
 Am 08.04.2014 werden die Bestände nach dem Stand vom 02.04.2014
(Stichtag)
in die WKN A110NH/ISIN US38259P7069 eingebucht.
 Bitte beachten Sie, dass entgegen unserer vorangegangenen
Depotmitteilung,
anstatt einer Entflechtung eine Ausgabe von Bonusaktien durchgeführt
wird, da
die Ausgabe von C-Aktien nicht im Zusammenhang mit einer
Umstrukturierung der
GOOGLE INC. steht.
 
 Das steuerliche Ergebnis ist in diesem Fall identisch.
 
 Gemäß BMF-Schreiben vom 09.10.2012 Rz. 111 f stellt der Bezug von
Bonusaktien eine sog. Sachausschüttung dar und führt zu Einkünften aus
Kapitalvermögen, sofern ein Kapitalertrag ermittelt werden kann, siehe §
20
Absatz 4a Satz 5 EStG.
 
 Hintergrund der Sachausschüttung ist, dass eine Dividende nicht in
bar,
sondern in Form von Aktien gezahlt wird. Auf Fälle der Sachausschüttung
kann
die Fußstapfentheorie nicht angewandt werden.
 Die Anleger erwirtschaften einen Kapitalertrag, der grundsätzlich bei
Buchung der neuen Wertpapiere dem Kapitalertragsteuerabzug zu
unterwerfen ist.

 Die Höhe des Kapitalertrags hängt davon ab, ob für die
gutgeschriebenen
Wertpapiere ein Wert feststellbar ist oder nicht.
 
 Für die neuen Class C Aktien der GOOGLE INC. wurde ein Kurs in Höhe
von EUR
409,75 seitens WM  veröffentlicht.
 

 Bei der Veräußerung der neuen Anteile findet dann die sog.
Differenzbesteuerung statt. Der Kunde wird demnach zum Zeitpunkt der
Einbuchung und zum Zeitpunkt des Verkaufs besteuert

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche WertpapierService Bank AG

Deutsche WertpapierService Bank AG | Wildunger Straße 14 | 60487
Frankfurt am
Main
Sitz der AG: Frankfurt am Main, HRB 56913 | USt.-ID: DE 813759005
Vorstand: Thomas Klanten, Dr. Christian Tonnesen
Aufsichtsrat: Wilfried Groos (Vors.)



Ihre dwpbank

Bitte nicht direkt auf diese Mail antworten.
Ergänzungen etc. nur über das KundenFrontend.

Deutsche WertpapierService Bank AG | Wildunger Straße 14 | 60487 Frankfurt am Main
Sitz der AG: Frankfurt am Main, HRB 56913 | USt.-ID: DE 813759005
Vorstand: Thomas Klanten, Dr. Christian Tonnesen
Aufsichtsrat: Wilfried Groos (Vors.)
Google Split und KapSt. Bodiweb
Bodiweb:

Info Deutsche WertpapierService Bank AG II

2
10.04.14 20:59
#34
Ich habe mich bei meiner Hausbank beschwert, und auf den § 20 Absatz 4a Satz 7 EStG berufen. (Fußstapfentheorie). Ich ging von einem mir gemeldeten Spinn Off aus.
Nur hat die Deutsche WertpapierService Bank AG aus dem eigentlichen Aktiensplit, erst einen Spin Off gemeldet und dann nach dem Split, mal eben die Ausgabe von Bonusaktien bekannt gegeben. Und dann stimmt natürlich Ihre Begründung.

Nun warte ich auf die Abrechnung, dann folgt sofort der Einspruch.

Halte 75 Stück seit 2005 . Aua
Google Split und KapSt. ninas79
ninas79:

Das habe ich zurück bekommen....

 
10.04.14 22:17
#35
.....von der Ing diba

Da haben Sie schon Recht. In Deutschland haben wir allerdings eine andere Gesetzgebung. Google hat über die WM Daten die Dividende nach § 20 Satz des Einkommensteuergesetzes als steuerrelevante Sachdividende gemeldet.

Nach den neuesten Informationen  des Bundesministeriums der Finanzen ist es auch möglich, diese als nicht steuerrelevant zu melden. Genau dies liegt uns aber für Deutschland nicht vor.

Google hat aber eine ganz neue Variante gewählt, die im Prinzip so wie ein klassischer Aktiensplit funktioniert, jedoch den Weg über die Stock Dividende realisiert, d.h. eine neue Klasse von Aktien emittiert. Daher ist auch dieser "Split" zu besteuern, da es sich streng genommen nicht um einen Split handelt.

Das folgt eher dem Dividendenmodell, bei dem ja auch nach Dividende die Aktie weniger wert ist und ein entsprechender Betrag zur Auszahlung kam. Google hat also keinen Split durchgeführt, sondern eine Dividende in Höhe von 50% des Werts in Form neuer Aktien gezahlt.

In wie weit sich die Dividende mit der Besteuerung eines Splits vermischen lässt, können wir nicht beurteilen.


Und nu? Habe wenig Hoffnung das ich mein Geld zurück bekomme :(
Google Split und KapSt. Schinderhannes14
Schinderhann.:

Ing diba: Antwort

2
11.04.14 09:31
#36
Sehr geehrter Kundendienst,

leider bieten Sie mir immer wieder neue Ansprechpartner aus der
sogenannten Total Quality Abteilung, die, wie ich in den Internetforen
feststellen durfte, auch nur Standardantworten auf meine Fragen und
Forderungen schicken.
Ich weiß nicht, ob die Diba in der Form weiterhin mein kompetenter Partner
für mein Wertpapier-Depot sein kann.

Nun zum Google-Split.

Sie hatten auf der „Ertragsgutschrift“ ja Spin off vermeldet. Haben nun
alle festgestellt, dass diese Einschätzung falsch ist.

Sicher hat die Firma Google (Don´t be evil) sich nicht intensiv um ihre
deutschen Aktionäre gekümmert und ihre Kapitalmaßnahme falsch deklariert.
Dafür können Sie nichts.

Unabhängig davon geht es aber um die richtige steuerliche Bewertung dieser
Kapitalmaßnahme in Deutschland und dafür sind auch nach Auskunft der WM
Datenservice letztlich Sie als Bank verantwortlich und kein anderer. Da
ist ihr Arbeitskreis halt zu einer Fehleinschätzung gekommen.

Die Kapitalmaßnahme von Google führte zu keiner Kapitalerhöhung.
Es wurde auch keine Dividende gezahlt, da auf meinem Girokonto bei ihnen
keine Zahlung einging wie sonst üblich.

Es sind auch keine Bonusaktienentstanden, da sich der Wert der A class ja
halbierte. Es gab damit auch keinen Ertrag oder Gewinn meinerseits.

Es wurde ein Aktien-Split durchgeführt, allerdings auch in eine neue ISIN.

Das mag neu sein, aber es bleibt ein Aktiensplit.
Siehe dazu:
"Werden Aktien von einer Aktiengesellschaft oder einem Dritten ohne
zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben und stammen sie nicht aus
einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Bonusaktien oder

Freianteile), sind gemäß § 20 Absatz 4a Satz 5 EStG die Einkünfte aus
ihrem Bezug und die Anschaffungskosten mit 0 € anzusetzen, wenn die
Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags nicht möglich ist. Von dieser
Vermutung ist bei ausländischen Sachverhalten in der Regel auszugehen.
Dies gilt nicht, wenn dem Anleger nach ausländischem Recht (z. B.
Niederlande) ein Wahlrecht zwischen Dividende und
Freianteilen zusteht.” (Quelle: Bundesfinanzministerium vom 9.10.2012 –
Abgeltungsteuer)

Es gab  KEINE KAPITALERHÖHUNG!!! Es gab kein Wahlrecht.

Zur Vorgehensweise: Sie senden mir ein Formular zu. Ich bestätige darin,
dass Sie in dem Vorgang keine Abgeltungssteuer einziehen, ich gebe ihnen
meine Steuernummer und Sie melden Vorgang an das Finanzamt.
Und Sie buchen die eingezogene Abgeltungsssteuer bis zum 15.05.14 zurück.

Ein anderes Vorgehen Ihrerseits ist von mir nicht akzeptiert und wird die
bereits beschriebenen Konsequenzen haben.

Google Split und KapSt. ninas79
ninas79:

WOW...

 
11.04.14 14:24
#37
...net schlecht!! Das hätte ich nie so formulieren können. Vielen Dank!!

*Schinderhannes: Könntest du mir bitte den Absatz mit Abgeltungssteuer. Du schreibst, das ich der Bank bestätige das die Bank dem Vorgang keine Abgeltungssteuer einzieht.
Aber das hat sie doch eigentlich in Form der Kap. Steuer gemacht oder??

Sorry das ich so blöd Frage, aber ich mag hier einfach so gut wie mögich alles richtig machen und es zumindest auch verstehen :-)
Lieben Dank!!!!
Google Split und KapSt. Platinumviper
Platinumviper:

Charts

2
11.04.14 14:43
#38
Wenn die Banken/Broker es nicht als Split sondern als Dividende ansehen, dann sollte man auf den Charts einen deutlichen Rursrückgang um ca 50% sehen. Sie behandeln es aber wie einen Split und haben die historischen Kurse angepasst.
Google Split und KapSt. Schinderhannes14
Schinderhann.:

nina79

 
11.04.14 15:54
#39
@ninas

Du kannst der Diba bestätigen, dass sie den Vorgang den Finanzbehörden melden kann, nachdem sie dir die Abgeltungssteuer/Kapitalertragsteuer zurücküberwiesen hat.

Falls die Finanzbehörde anderer Meinung ist, wird sie sich dann bei dir melden. Aber das Geld ist erstmal wieder auf dem Konto.

Falls die Diba das Geld schon weitergereicht hat, ihr Problem.

Google Split und KapSt. lazok
lazok:

hmm

 
12.04.14 00:15
#40
Vielleicht eine blöde Frage,aber könnte ich nicht theoretisch meine A-Aktien jetzt verkaufen und den Verlust(ich habe mich erst um 800 € herum eingekauft) 2015 in voller Höhe vom Steuer absetzen?wenn die "Dividende" besteuert wird,muss der "Verlust" absetzbar sein.Alles andere wäre ja ungerecht..
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#41

Google Split und KapSt. Fortunus
Fortunus:

@lazok

 
12.04.14 19:02
#42
Dies löst nicht das Problem der (vermutlich) falschen Besteuerung, sondern versucht dies nur zu kompensieren. Also ist dies die falsche Herangehensweise.
Zudem dürfte es nur auf einen kleinen Teil der Anleger zutreffen.
Google Split und KapSt. Whitewitch
Whitewitch:

was habt ihr denn abgeführt, 25%v c aktien?

 
13.04.14 08:54
#43
Google Split und KapSt. Sonny Black
Sonny Black:

bei interactive brokers wäre euch das nicht passie

 
13.04.14 11:05
#44
Google Split und KapSt. anotherDude
anotherDude:

Schreiben an die DiBa

3
13.04.14 17:06
#45

bin betroffener DiBa Kunde, folgendes geht am Montag an die DiBa:

Sehr geehrter Herr *,

vielen Dank für Ihr Schreiben von *.

Ihre Verwirrung zu der von Google Inc. durchgeführten Kapitalmaßnahme kann ich verstehen.

In dem von Ihnen als Grundlage für die durchgeführte Besteuerung aufgeführten Schreiben von 22.12.2009 zu den Einzelfragen der Abgeltungssteuer Randziffer 113 äußert sich das Bundesministerium für Finanzen wie folgt:

"Überträgt eine Körperschaft in ihrem Besitz befindliche Anteile an einer weitere Körperschaft [...] ist diese Übertragung als Sachausschüttung [...] zu beurteilen".

In dem vorliegenden Fall wurde jedoch keinerlei Anteile an eine zweite Körperschaft übertragen, es wurde keine neue Rechtseinheit geschaffen, wie bei einem Spin-Off üblich. Es erfolgte lediglich eine Aktienaufteilung in Altaktien mit Stimmrecht und in Neuaktien ohne Stimmrecht. Aus diesem Grunde wurde auch eine zweite ISIN verwendet.

Bei der Kapitalmaßnahme von Google Inc. handelt es sich also nicht wie von Ihnen dargelegt um ein Spin-Off sondern vielmehr um einen Aktiensplit. Diese Einschätzung beruht auf Basis der Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BStBl. 2010 I S. 94, BStBl. I S. 1305, BStBl. I S. 953 sowie BMF IV C 1 – S 2252/10/10013):

"Aktiensplit ist die Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehr Aktien. Der Gesellschaftsanteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, sowie das Grundkapital der Gesellschaft sind vor und nach dem Aktiensplit gleich."
Beides ist beim Google Aktiensplit gegeben.

Ein Aktiensplit unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer.

Falls Ihnen zu der durchgeführten Kapitalmaßnahme eine andere Meldung vorliegt, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Datenlieferanden auf und klären Sie diesen Sachverhalt.

Von meiner Bank erwarte ich dass sie sich für meine Interessen einsetzt und solche Sachverhalte klärt, bevor sie in vorauseilendem Gehorsam Steuern an den Fiskus abführt.

Ich freue mich wenn ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

mit freundlichen Grüßen

Google Split und KapSt. newbie_007
newbie_007:

klasse

 
13.04.14 22:10
#46
klasse geschrieben - bin gespannt was da kommt...
Google Split und KapSt. Jast
Jast:

Heute von der DKB

 
14.04.14 15:17
#47
Als leidtragender lese ich diese Diskussion schon seit sie akut ist.

Heute bekam ich von der DKB schwarz auf weiß was ich schon seit Tagen auf meinem Konto sehen kann:

Zitat:
...
Entgegen unserer vorherigen Depotmitteilung wurde anstatt einer Entflechtung eine Ausgabe von sogenannten Non-Voting Class C Shares durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass die Buchung dieser Kapitalmaßnahme einen steuerpflichtigen Kapitalertrag darstellt.
....


Nun, ich bin nur ein unwissender Kleinanleger, aber ich werde als nächstes Nachfragen auf welcher Grundlage sie zu dem Schluss kommen um danach in aller Form zu Widersprechen.

Mich würde außerdem interessieren ob es jemanden gibt, der verschont geblieben ist.
Weil anscheinend sind die Banken sich ja nicht einig.

Gruß
Google Split und KapSt. flobuc
flobuc:

Für Anleger, die nach dem 31.12.2008 gekauft haben

 
14.04.14 18:27
#48
ergibt sich durch die Beibehaltung der Anschaffungskosten, nämlich OHNE Berücksichtigung des Splits, überhaupt keine steuerliche Auswirkung (bis auf den Stundungseffekt). Bei Verkauf der Aktien fallen dann eben weniger Steuern an. Die können sich also ohnehin schon mal wieder abregen.
Anleger, die vor dem 1.1.2009 gekauft haben, sind aber doch gleich doppelt angeschmiert: KapESt auf die "Bonusaktien" UND bei Verkauf eben dieser fällt ZUSÄTZLICH KapESt auf den "Spekulationsgewinn" an, weil "Anschaffung" erst in 2014 und damit kein Altbestand mehr. Oder seh ich das falsch?
Google Split und KapSt. Bodiweb
Bodiweb:

Leider richtig

 
14.04.14 19:31
#49
Nein, absolut richtig. Leider
Mittlerweile ist es so, dass lediglich Kurse über €409,75 aktuell zu einem steuerpflichtigen Kursgewinn führen würden.

Google Split und KapSt. Jast
Jast:

Moment

 
15.04.14 02:45
#50
Da meine Class A Aktien aktuell gerade 35% im Minus sind, stimmt das erst wenn ich mit diesem Teil auf 0 bin solange ich keine Gewinne gegenrechnen kann.
Google Split und KapSt. Woodstore
Woodstore:

Noch mal zum Mitschreiben ... und weil viele

 
15.04.14 09:45
#51
hier vermutlich nicht in der Lage sind zu lesen...

1.) http://www.ariva.de/forum/Google-A0B7FY-205995?page=16#jumppos421

2.  Die jetzt besteuerten Gewinn sind NICHT mit Verlusten aus Wertpapiergeschäften
    verechenbar.

Auch eure Banken können nichts dafür... Sie handeln nur nach Recht und gesetzen
die Sie nicht gemacht haben! Auch ist google unschuldig, ihnen war
das Problem bekannt und sie haben die deutschen Behörden um Klärung gebeten.
Diese haben nicht reagiert. Also beschwert euch gefälligst beim Erheber der Steuer,
dem Rollstuhlfahrer und seinen jeweiligen regionalen Lakaien!

Ein Rechtsanwalt oder besser ein Steuerberater kann euch hier GANZ SICHER
auch weiterhelfen. Wer soviele Google Anteile besitzt, dass es der Steuerverlust
rechtfertigt, sich hier so aufzuregen, sollte doch wohl auch die 3 Mark fuffzig
haben um sich eine ordentlich Rechts- und Fachberatung zu leisten!?

Alles andere ist lächerlich!
Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.
Google Split und KapSt. Bodiweb
Bodiweb:

Lächerlich?

 
15.04.14 15:36
#52

Die Banken können schon was dafür, natürlich handeln sie nach dem Gesetz bei Ihrer jetzigen Einschätzung des Vorganges. Nur ist diese Einschätzung FALSCH.

Hätte man einen Haken bei Aktiensplit gemacht wäre ja alles in Ordnung.

Und die Anzahl der Anteile ist sicher nicht entscheidend ob das Geld ungerechter Weise zum Anwalt, Steuerberater oder Finanzamt geht;)

Soll jetzt jeder einzelne wegen einer falschen Entscheidung bis zum BFH gehen?

Das ist Lächerlich.

Google Split und KapSt. ninas79
ninas79:

Ing diba

 
15.04.14 20:16
#53
Feedback nach meinem Widerspruch

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.04.2014. Sie haben sich bei uns gemeldet, weil Sie dem Steuerabzug bei der Kapitalmaßnahme Google widersprechen.

Wir nehmen Ihren Widerspruch zur Kenntnis. Leider trifft er bei uns als Bank nicht zu, da die erforderliche Deckung zum Einbehalt der Kapitalertragsteuer durch Ihr Depotverrechnungskonto automatisch vorliegt.

Widerspruch können Sie nur bei Ihrem zuständigen Finanzamt einlegen oder Ihren Steuerberater informieren.

Hoffentlich haben Ihnen diese Informationen weitergeholfen.
Google Split und KapSt. deutsche_bank24
deutsche_ban.:

Deutsche Bank sagt ...

 
16.04.14 08:20
#54

vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der Ihnen in Rechnung gestellten Kapitalertragssteuer.



Gerne helfen wir Ihnen weiter.


Der Grund, dass diese Kapitalertragssteuer fällig wurde ist die Kapitaltransaktion von Google. Die Wertpapiere, die jetzt mit der WKN A0B7FY in Ihrem Depot geführt werden, wurden Ihrem Depot im Zuge der Kaptialtransaktion eingebucht. Da es sich technisch gesehen dabei um einen Neueintragung der Aktien handelt, so als hätten Sie diese gekauft, wird Ihnen die entsprechenden Kaptialertragssteuer in Rechnung gestellt. Bei den meisten Kapitaltransaktionen werden diese steuerlichen Belastungen vom entsprechenden Unternehmen übernommen.


Mangels näherer Informationen von Google hat die depotführende Bank im Zweifelsfall für Zwecke des Kapitalertragsteuereinbehaltes von einer steuerpflichtigen Sachausschüttung auszugehen. Sie haben aber die Möglichkeit im Rahmen Ihres steuerlichen Veranlagungsverfahrens gegenüber seinem Finanzamt die Überprüfung des von der Bank vorgenommen Steuereinbehaltes zu beantragen und hierbei eine andere steuerliche Würdigung in Bezug auf die Zuteilung der Google C-Aktien vornehmen.

Bemessungsgrundlage für den Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ist der Kurswert der zugeteilten Google Class C-Aktien im Zeitpunkt der Depoteinbuchung. Gemäß Information des WM Datenservice beträgt dieser Kurswert 409,75 Euro pro erhaltener C-Aktie. Die Bank nimmt auf dieser Basis den Steuereinbehalt vor, wobei kundenindividuelle Freistellungsgründe wie Freistellungsaufträge, Nichtveranlagungsbescheinigungen, verrechenbare Verluste u.ä. berücksichtigt.


Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben, Frau XXX. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Google Split und KapSt. Gulbransson
Gulbransson:

Antwort des BMF auf meine mail-Anfrage

2
16.04.14 10:59
#55
Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. April 2014.

Unter Beteiligung der im Bundesfinanzministerium zuständigen Fachabteilung teile ich Ihnen zur steuerlichen Behandlung des Google-Aktiensplitt vom April 2014 Folgendes mit:

Nach derzeitigem Kenntnisstand haben die inländischen Kreditinstitute die Neueinbuchung von Google-Aktien als steuerpflichtige Sachdividende behandelt. Dies beruht auf der Tatsache, dass die Kreditinstitute nach den bisher von Google übersandten Informationen von einem steuerpflichtigen Vorgang ausgehen, bei dem nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen Kapitalertragsteuer zu erheben ist.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass jeder Steuerpflichtige gemäß § 32d Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) die Möglichkeit hat, seine Kapitaleinkünfte, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, im Rahmen der Veranlagung geltend zu machen, um den Steuereinbehalt durch das Kreditinstitut dem Grunde und der Höhe nach überprüfen zu lassen. In diesem Zusammenhang stehen die üblichen Rechtsmittel gegen einen Steuerbescheid zur Verfügung.

Sobald mir von Seiten der Fachabteilung Informationen vorliegen, die zur Klärung des Sachverhalts beitragen, komme ich - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - gern unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurück.


Freundliche Grüße
Im Auftrag

xxx
________________________
Referat für Bürgerangelegenheiten
- Leitungsstab -
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030-18682-3300
Fax: 030-18682-2297
E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
Internet: www.bundesfinanzministerium.de
Google Split und KapSt. Splitti5000
Splitti5000:

Die Rechtsabteilung meines Steuerberatungsbüros sc

2
16.04.14 11:59
#56
Auf Nachfrage schreibt die Rechtsabteilung meines Steuerberatungsbüros folgendes:

"...
Unseres Erachtens macht es keinen Sinn, das Veranlagungsfinanzamt anzuschreiben, da dieses erst im Rahmen der Steueranrechnung im Zuge der Veranlagung für das Jahr 2014 zuständig ist.

Aber auch eine Anfrage bei den zuständigen Finanzämtern der einbehaltenen Banken ist u.E. zwecklos. Denn die einbehaltenen Banken haben eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung für den Einbehalt abgegeben und die entsprechenden Beträge überwiesen. In dieses Steuerschuldverhältnis kommen Sie als Anleger nicht hinein. Das ist ähnlich, wie beim Einbehalt der Lohnsteuer; auch dies ist eine Angelegenheit von Arbeitgeber und FA, ohne dass der Arbeitnehmer hier ggü. dem Finanzamt tätig werden kann.

Es bleibt daher nur folgender Weg:
-       entweder sich zu gedulden und die Veranlagung 2014 abzuwarten und hier ggf. entsprechend Einspruch einzulegen.
-       an die abzugspflichtigen Banken zu schreiben und um Korrektur des Kapitalertragsteuerabzugs zu bitten. In diesem Fall bliebe zu hoffen, dass sich die Banken bzw. deren Verband mit den Finanzbehörden vorab verständigen. Die Bank haftet für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der KESt und wird daher sicherlich nicht auf eigene Rechnung ins Risiko hinsichtlich der steuerlichen Behandlung gehen.
..."

Wohin nun den Einspruch wenden? Ich bin nicht bereit bis zu meiner Einkommensteuererklärung (ca. 1,5 Jahre) zu warten. Hat jemand noch einen fachlich versierten Ratschlag für mich?

Besten Dank!

Google Split und KapSt. Roecki
Roecki:

Entwarnung ...

 
16.04.14 15:57
#57
auch bei mir wurde nun die Kapitalertragssteuer erhoben. Interessant finde ich, daß neu hinzugebuchte Aktien, die wie ein Neukauf behandelt werden mit Kapitalertragssteuer belegt werden, obwohl ich Sie noch gar nicht verkauft habe und wenn ich diese Google C Aktien dann verkaufe, fällt erneut Kapitalertragssteuer auf den Gewinn an!
Google Split und KapSt. Bodiweb
Bodiweb:

copy and paste Antwort

 
16.04.14 18:06
#58
von der Sammelbank an meine Hausbank

"hier nochmals eine aktuelle  Antwort der Sammelbank zur Info:

nachstehend erhalten Sie den Fall noch einmal erläutert, sowie den jeweiligen Auszug aus dem BMF Rundschreiben vom 09.10.2012:

Jeder Aktionär erhielt gratis zu seinen existierenden Aktien noch einmal so viele dazu. Der Kurs reduzierte sich auf die Hälfte. Soweit also nur eine optische Maßnahme. Für deutsche Anleger ist die Maßnahme aber leider nicht gratis. Denn Google hat nicht dieselben Aktien der Klasse „A“ zugeteilt, sondern Aktien einer neuen Gattung „C“. Die Transaktion wird von den Banken daher als Sachausschüttung eingestuft und damit behandelt wie Dividendenzahlungen. Diese aber sind abgeltungsteuerpflichtig und somit wird diese auch abgeführt.
Die Auffassung, dass es sich um eine Sachdividende handelt, stützt sich dabei auf die Prinzipien, nach denen Anteilsübertragungen auf Anteilseigner steuerlich behandelt werden. Diese wurden erst im Januar durch das Bundesfinanzministerium konkretisiert. Dabei wurden Durchführungsrichtlinien ergänzt, wann es sich um eine steuerpflichtige Abspaltung handelt. Das ist unter anderem der Fall, wenn etwa wie im Falle Google die Identifikationsnummer (ISIN) der ursprünglichen Aktiengattung erhalten bleibt, die der neu eingebuchten Gattung aber neu vergeben wird, ein Aufteilungsverhältnis angegeben, keine Quellensteuer einbehalten und keine Zuzahlung durch den Aktionär geleistet wird.

BMF:

Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung (§ 20 Absatz 4a Satz 5 EStG)  

Bezug von Bonus-Aktien  

111 Werden Aktien von einer Aktiengesellschaft oder einem Dritten ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben und stammen sie nicht aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Bonusaktien oder Freianteile), sind gemäß § 20 Absatz 4a Satz 5 EStG die Einkünfte aus ihrem Bezug und die Anschaffungskosten mit 0 € anzusetzen, wenn die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags nicht möglich ist. Von dieser Vermutung ist bei ausländischen Sachverhalten in der Regel auszugehen. Dies gilt nicht, wenn dem Anleger nach ausländischem Recht (z. B. Niederlande) ein Wahlrecht zwischen Dividende und Freianteilen zusteht. "


Und immer schön das Wort, Aktiensplit vermeiden :(






Google Split und KapSt. Bodiweb
Bodiweb:

Einspruch

 
16.04.14 18:20
#59

Auch wenn der Steuerberater es als sinnlos sieht das Finanzamt anzuschreiben, denke ich ein Einspruch wegen der Kapitalertragssteuer innerhalb der 4 Wochen Frist, kann in der Zukunft sicher nicht schädlich sein.

Google Split und KapSt. Bodiweb
Bodiweb:

Man kann es auch so lesen

 
16.04.14 19:56
#60

Amtshilferichtlinie-Umsetzuugsgesetz vom 26.Juni 2013 (BGB I Seite 18099;

Änderung der Randziffer 114 – 115 des BMF Schreibens vom 9. Oktober 2012

115

Erhält ein Anteilseigner Anteile an einer Körperschaft aufgrund einer Abspaltung i. S. des § 123 Absatz 2 UmwG oder aufgrund eines vergleichbaren ausländischen Vorgangs, findet § 20 Absatz 4a Satz 7 EStG Anwendung. Die Rzn. 100 ff. gelten entsprechend. Abgesehen von den Fällen einer Abspaltung zur Aufnahme ist bei ausländischen Vorgängen für die Anwendung des § 20 Absatz 4a Satz 7 EStG bereits dann von einer Abspaltung auszugehen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

Die ISIN der ursprünglichen Gattung (= Rumpfunternehmen) bleibt erhalten.

Die ISIN der neu eingebuchten Gattung wurde neu vergeben und es handelt sich nicht um eine bereits börsennotierte Gesellschaft.

• Auf Grundlage der Emittenteninformationen liegen die Strukturmerkmale einer Abspaltung gemäß Rz. 01.36 des BMF-Schreibens vom 11. November 2011 (BStBl I S. 1314) vor. • Es ist ein Aufteilungsverhältnis angegeben.

• Es wird keine Quellensteuer einbehalten.

• Aus den Emittenteninformationen ergeben sich keine Hinweise auf eine Gewinnverteilung.

• Der übertragende ausländische und der übernehmende in- oder ausländische Rechtsträger müssen einem vergleichbaren umwandlungsfähigen Rechtsträger inländischen Rechts entsprechen. Der Rechtstypenvergleich ausgewählter aus-ländischer Rechtsformen erfolgt entsprechend Tabellen 1 und 2 zum BMF-Schreiben vom 24. Dezember 1999 (BStBl I S. 1076).

• Es wurde keine Barzuzahlung durch den Aktionär geleistet. .

§ 20 Absatz 4a Satz 7 EStG

7Geht Vermögen einer Körperschaft durch Abspaltung auf andere Körperschaften über, gelten abweichend von Satz 5 und § 15 des Umwandlungssteuergesetzes die Sätze 1 und 2 entsprechend.

§ 20 Absatz 4a Satz 1 und 2 EStG

(4a) 1Werden Anteile an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung gegen Anteile an einer anderen Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung getauscht und wird der Tausch auf Grund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen vollzogen, die von den beteiligten Unternehmen ausgehen, treten abweichend von Absatz 2 Satz 1 und den §§ 13 und 21 des Umwandlungssteuergesetzes die übernommenen Anteile steuerlich an die Stelle der bisherigen Anteile, wenn das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist oder die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei einer Verschmelzung Artikel 8 der Richtlinie 90/434/EWG anzuwenden haben; in diesem Fall ist der Gewinn aus einer späteren Veräußerung der Erworbenen Anteile ungeachtet der Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der gleichen Art und Weise zu besteuern, wie die Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft zu besteuern wäre, und § 15 Absatz 1a Satz 2 entsprechend anzuwenden. 2Erhält der Steuerpflichtige in den Fällen des Satzes 1 zusätzlich zu den Anteilen eine Gegenleistung, gilt diese als Ertrag im Sinne des Absatzes

Google Split und KapSt. Bodiweb
Bodiweb:

Antwort Sammelbank

 
16.04.14 20:21
#61

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/aktien/...ungsteuer-12886502.html

Zum Verständnis , die Sammelbank hat mit einem Bericht der FAZ geantwortet.

Der Bezug auf das Rundschreiben 09.12.2012 ist falsch.

Die Sammelbank sollte mal die neue Rundshreiben lesen;)


Google Split und KapSt. Fortunus
Fortunus:

@Zahlen

 
16.04.14 22:20
#62
Immerhin wurden wir jetzt mit super Zahlen überzeugt! :D
Google Split und KapSt. Holzbrett
Holzbrett:

wo hast

 
16.04.14 22:23
#63
das her ich such schon die ganze zeit und bin zu blöd irgendwas zu finden
Google Split und KapSt. Holzbrett
Holzbrett:

ich glaube eher

 
16.04.14 22:26
#64
die waren scheisse so wies jetzt nachbörslich 3% runtergeht für A und C
Google Split und KapSt. Xela82
Xela82:

Zahlen waren unter Erwartungen

 
16.04.14 22:29
#65
Nachbörslich momentan knapp 6% runter.

Klasse!
Google Split und KapSt. Holzbrett
Holzbrett:

und sie waren scheisse

 
16.04.14 22:29
#66

Google enttäuscht Börse mit Quartalszahlen

Google (Google A Aktie) hat die Börse mit seinen Quartalszahlen trotz einer kräftigen Umsatzsteigerung enttäuscht. Die Aktie verlor am Mittwoch nachbörslich zeitweise über fünf Prozent. Der Internet-Riese hatte im ersten Quartal die Erwartungen vor allem beim bereinigten operativen Ergebnis verfehlt. Der Umsatz stieg unterdessen im Jahresvergleich um 15 Prozent auf 15,4 Milliarden Dollar. Der Gewinn legte um gut drei Prozent auf 3,45 Milliarden Dollar zu. Der Handy-Pionier Motorola schwächte die Bilanz zum Abschied noch einmal mit einem Minus von knapp 200 Millionen Dollar. Google verkauft Motorola an den chinesischen PC-Konzern Lenovo./so/DP/he  
Google Split und KapSt. Holzbrett
Holzbrett:

Bin ja echt

 
16.04.14 22:54
#67
gespannt wo wir morgen hier starten -6% oder -1%
Google Split und KapSt. marc-temp
marc-temp:

ING-DiBa

 
23.04.14 14:40
#68
Heute Schreiben von der ING-DiBa erhalten, nach diesem ist der Aktiensplit ein unbarer Kapitalertrag im Sinne des § 20 Einkommenssteuergesetz.
Im Schreiben wird auch mitgeteilt, das für eine eventuelle Überziehung keine Soll-Zinsen anfallen und der Ausgleich bis zum 29.05.2014 verlängert wurde.
Nichts desto trotz habe ich Einspruch beim FA Frankfurt Höchst eingereicht, mal schauen was kommt.
Google Split und KapSt. ninas79
ninas79:

FA

 
23.04.14 21:15
#69
Also mein Steuerberater meinte, dass ein Einspruch beim FA im Moment sinnlos wäre. Die könnten da nicht viel tun. Offiziell Wissen die ja noch gar nichts da die Steuer die Ing erhoben hat. Er meinte das es nur mit der Lohnsteuerausgleich Wirkung hätte. Ich hab ehrlich gesagt kein Plan mehr :(
Google Split und KapSt. marc-temp
marc-temp:

habe den Einspruch einfach...

 
24.04.14 00:15
#70
... mal abgeschickt, weil das FA auf jeden Fall reagieren muss und auf der HP mit dem Mustertext steht, dass sonst nach einer Monatsfrist selbst bei positiven Ausgang eine Rückforderung einzig über die Steuererklärung 2014 möglich wäre. Solange will ich nicht warten...
Google Split und KapSt. ninas79
ninas79:

@marc

 
24.04.14 07:12
#71
FA höchst? Das ist dann dein Fa?
Google Split und KapSt. marc-temp
marc-temp:

Nein, FA Höchst ist das

 
24.04.14 14:43
#72
FA von der ING-DiBa
Google Split und KapSt. Roecki
Roecki:

Gibt's ...

 
25.04.14 16:45
#73
was Neues dazu? Keine neue Empörungswelle?

Ich habe ja echt nachgedacht hier jetzt nachzulegen, aber nach dem Erlebnis mit dem Supersplit mit sofortigem Verlust für Google-Anleger bin ich noch zurückhaltend!

Unverschämt, daß diese Art Split hier noch immer nicht zu einem Boykott geführt hat! In den Medien wird das ziemlich totgeschwiegen, außer in ein paar Print-Medien!
Google Split und KapSt. Multiculti
Multiculti:

Wer also 100 Google

 
26.04.14 15:23
#74
Aktien im Depot hat muss laut Focus 14000 Euro Kapitalertragsteuer zahlen,da hat
der D Fiskus wohl geschlafen
Google Split und KapSt. Multiculti
Multiculti:

Man kann nach der Steuererklärung

 
27.04.14 09:27
#75
Einspruch einlegen oder sollte sich einen Anwalt fürSteuerrecht nehmen
Google Split und KapSt. hedgi
hedgi:

trifft doch nur die Zocker

 
28.04.14 17:38
#76
entspannt Euch.
Google Split und KapSt. hedgi
hedgi:

Facebook wird Google überrennen

 
28.04.14 17:41
#77
nach diesem unverschämten Spli sowieso.Ich sehe Google bei 200 landen aber mit Bruchlandung.
Google Split und KapSt. Fortunus
Fortunus:

@hedgi

2
28.04.14 18:49
#78
Zwei Posts, zweimal nur sinnloses Geschreibe...
Google Split und KapSt. hedgi
hedgi:

was erwartet man bei einer solch sinnlosen Aktie

 
28.04.14 19:38
#79
Google Split und KapSt. hedgi
hedgi:

das Problem von Google

 
28.04.14 19:42
#80
besteht darin das man die Firma schliessen kann und nichts passiert.Es gibt das alles bereits in ruuhen Mengen nur das Google von den Bankzockern gepusht wird.
Google Split und KapSt. Fortunus
Fortunus:

@hedgi

 
28.04.14 19:47
#81
Sinnlose Aktie? Was für ein erneut sinnloses Posting.

Beantworte mir bitte folgende Fragen:
Was ist "das Internet" ohne Google?
Was ist der Smartphone Markt ohne Google?
Was ist die Forschung im Technologie-Sektor ohne Google?
...
Google Split und KapSt. hedgi
hedgi:

@Fortunus - easy going

 
29.04.14 16:48
#82
Internet ohne Google - Alibaba,Bing,Yahoo... sind nur einige - weiterer Vorteil das bezahlte Ranking (impertinence par excellence) entfällt da es an sich schon an Schwachsinn grenzt wenn eine Firma dafür Geld zahlt.Ergo Internet funktioniert tadellos ohne Google ist wahrscheinlich sogar 4 mal schneller.

Google und Smartphone - das ist nicht mal erwähnenswert.

Google und Forschung - Terminator 4 oder was nur unnötiger Schißdreck - Glas,ferngel. Auto wer brauchts  ???????? kein Schwein.

Also mach den Laden zu und das Leben wird wieder angenehmer.

wie gesagt nur meine Meinung!!!

 
Google Split und KapSt. weiar
weiar:

"wer es brauch"..

 
29.04.14 17:43
#83
ist hier generell sowieso die falsche frage, sonst könnte man auch 80-90% der restlichen "Produkte" auf der Welt streichen. Die brauch man auch nicht zwingend.
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#84

Google Split und KapSt. Bodiweb
Bodiweb:

und noch mehr gequarke

 
29.04.14 19:56
#85
Umsatz im ersten Quartal 2014, 15,4 Milliarden Dollar und dabei einen kleinen Gewinn von 3,5 Milliarden Dollar.
Und alles nur mit heißer Luft?

Nun in Deutschland ist es ja weitgehend üblich, dass Dienstleistung in egal welcher Form ja nichts Wert ist. Und Software ist gefälligst gratis zu erstellen. Macht aber nichts, Dank Google kann man ja die Umsonst Sachen alle sicher finden, und für lau haben.

Und die Gier, die liegt neben dem Neid ;)




Google Split und KapSt. Aktienfantast
Aktienfantast:

Aktiensplit und KESt.

 
30.04.14 19:59
#86
Durch den Aktiensplit und der Neuausgabe von C-Aktien sind neue Aktientypen ausgegeben worden. Diese haben eine eigene WKN und gelten damit nach dem KEStG als Aktienerlöse, die Kapitalertragssteuerpflichtig sind.
Google Split und KapSt. Bodiweb
Bodiweb:

KEStG?

 
01.05.14 08:43
#87
Es gibt kein KEStG! Bitte nicht zusätzlich neue Gesetzte erfinden;)

Der Aktiensplit ist steuerlich geregelt, und wenn dieser Vorgang endlich so behandelt werden würde,wäre ja alle in Ordnung.


Google Split und KapSt. Xela82
Xela82:

Neuer Pressebeitrag zu Split

 
05.05.14 08:08
#88
www.handelsblatt.com/finanzen/aktien/...man-tun/9815884-2.html
Google Split und KapSt. Pichel
Pichel:

Google Glass hilft der Polizei

 
23.05.14 10:21
#89
Google Glass hilft der Polizei beim Aufspüren von Kriminellen
Deutsche Wirtschafts Nachrichten  |  23.05.14, 00:42  |  6 Kommentare

Die Polizei in Dubai will Google Glass nutzen, um nach gestohlenen Autos zu fahnden. Beim Blick aufs Nummernschild wird dieses automatisch mit der Polizeidatenbank abgeglichen. Mit einer App werden zudem Fotos von Verkehr-Rowdy gemacht, die direkt ins Polizeisystem eingespielt werden. Die Technik gibt der Polizei ungeahnte Möglichkeiten.

deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/...n-von-kriminellen/
Das Marionettentheater ist heutzutage durch die Parlamente
ersetzt worden. (W. Rathenau)
Google Split und KapSt. Roecki
Roecki:

Na, haben mittlerweile ...

 
28.05.14 11:36
#90
Alle den Google Split verdaut? Auch die mit richtig dicken Positionen in Google?

Es ist recht still darum geworden! Und während in der nächsten Woche die Split-Bemühungen von Apple Realität werden, haben hier wohl die Meisten schon resigniert und sich mit der Tatsache einer Einstufung als Sachdividende abgefunden!

Ich halte das nachwievor für die größte Sauerei, die ich je mit Aktieninvestment erlebt habe, abgesehen von diversen Resplits bei Hotstock-Aktien in der Vergangenheit, aber kein Vergleich zum Google-Split.

Wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, so gibt es nachwievor diverse Banken, die keine Kapitalertagssteuer abgezogen haben und somit ist der Fall noch nicht gänzlich erledigt. Allerdings frage ich mich, wieso sich die endgültige Klärung zum Sachverhalt so lange hinzieht?

Außer Frage steht für mich, daß Kapitalertragssteuer nur dann anfallen dürfte, wenn eine richtige Dividende ausgezahlt würde und nicht wenn der bestehende Aktienbestand gesplittet wird und lediglich auf 2 unterschiedliche WKN's verteilt wird.

Zudem halte ich es für extrem fragwürdig den Anschaffungspreis für die neuen Google-Aktien auf 0€ zu setzen, so daß auf den vollen Kurswert erneut Kapitalertagssteuer fällig wird beim Verkauf.

Mit solch kriminellen Methoden würde es mich nicht wundern, wenn immer mehr Deutsche Anleger der Börse fernbleiben werden.

Nehmen wir mal an, daß ein börsenunerfahrener Sparbuchanleger mit Zinsen von großzügigen 1% sich dazu entscheidet, einen Teil seines Vermögens kurz vor dem Split in Google-Aktien zu investieren. Dann die Information erhält, daß bei Google ein Split vollzogen wird, bei der bei der investierten Summe nun Kapitalertagssteuer anfällt und plötzlich vom eingesetzten Kapital ohne jeglichen Verkauf erstmal ein dicker Batzen abgezogen wird und zwar von seinem Geldmarktkonto, auf dem aber so gut wie Nichts mehr drauf ist und sofort eine Belastung erfolgt, die schnellstmöglich ausgeglichen werden muß

Nicht nur wäre der Börsenneuling geschockt, sondern auch temporär überfordert.

Hätte er 2000€ eingesetzt, wären erstmal 250€ Minimum flöten ohne Solizuschlag. Dafür müßte er auf dem Sparbuch ewig warten, um das wieder einzufahren.

Ist es nicht schon schlimm genug, daß auf Aktiengewinne 25% Steuer anfallen plus Soli plus Kirchensteuer? Nein, in Deutschland wird man zusätzlich bestraft, wenn ein Unternehmen entscheidet beim Split die neuen Aktien unter einer neuen WKN auszugeben. Das ist echt der Hohn des Jahrhunderts! Ich wundere mich, daß bisher noch nicht mehr Leute auf die Barrikaden gegangen sind und dies noch keine höheren Wellen geschlagen hat. Offensichtlich war das noch nicht schmerzhaft genug?
Google Split und KapSt. Modulatore
Modulatore:

Vielmehr erstaunt mich...

 
30.05.14 19:17
#91

mittlerweile daß von Google Deutschland keinerlei Stellungnahme bezogen wurde. Sollte es nicht im Sinne der Firma sein die Position seiner Anleger zu stärken? Scheinbar ducken die sich wegen der Steuergeschichten und eigentlich durchweg negativen medialen Präsenz derzeit, die lassen uns Anleger sehenden Auges bluten...das ist für Altaktionäre weder sympathisch noch anlegerfreundlich und für neue potenzielle Anleger in keinster Weise vertrauensbildend, wer weiß schon wann der nächste Aktiensplit mit neuer WKN anliegt oder eine mögliche Entflechtung in IT und Tec Berech oder, oder oder...
Ich für meinen Teil stocke nicht mehr auf sondern warte mit einem möglichen Verkauf mindestens so lange bis ich den 4-stelligen Kapitalertragssteuerbetrag wieder drin habe - und das kann Jahre dauern wenn ich mir die Kursverläufe seit dem Split so ansehe...
Und was die Finanzämter angeht mache ich mir ehrlich gesagt gar keine Hoffnungen mehr. Das was dem Fiskus durch (legale) Tricks von Google an Steuern entgeht hat er sich über Umwege bei uns geholt. Die geschätzte eine Milliarde Euro die wir hinlegen mußten dürften den Unmut der Finanzbehörden erstmal für eine geraume Zeit abmildern, das rücken die nicht mehr raus...

Naja, jetzt ist ja wieder Wochenende, da gibt es genug "Freundschaftsdienste" zu verrichten..;-)
 

Google Split und KapSt. Roecki
Roecki:

@Modulatore

 
02.06.14 12:27
#92
Ich denke ganz genauso, wie Du! Hab lange überlegt, ob ich hier den vergangenen Abwärtstrend zum Nachlegen nutzen soll, aber habe mich letztendlich gegen Google entschieden, da wie Du schon sagtest, keinerlei Stellungnahme von Google Deutschland zum Aktiensplit kam und ich für meinen Teil auch stinksauer über die Maßnahme bin. So verschreckt man eher Kleinanleger, als das man sie hält.

Den kräftigen Schluck aus der Pulle vom Finanzamt werde ich aussitzen und dann Google irgendwann verkaufen. Das wird ein paar Monate dauern und dann war's das für mich mit dem Laden! Aktienkultur Google, setzen 6.

Eins dürfte so sicher, wie das Amen in der Kirche sein. Sollte ein weiterer Split von Google angekündigt werden, wird es wohl eine riesige Verkaufswelle in Deutschland geben!

Aber, ich bin mir sicher, daß das vorerst nicht zur Diskussion steht!

Die Kleinanleger sind ja meist eh uninteressant. Frage mich nur, wie die Sache von Fondsverwaltern gesehen wird, die hier dicke Positionen gehabt haben?
Google Split und KapSt. oli59
oli59:

@roecki: Was Besseres kann uns dochnicht passieren

 
02.06.14 12:46
#93
Zitat:"Ist es nicht schon schlimm genug, daß auf Aktiengewinne 25% Steuer anfallen plus Soli plus Kirchensteuer?"
Hallo!?!? Wer ist schon unter einem Grenzsteuersatz von 25%? Wer wirklich darunter ist kann sein Geld über die Günstigerprüfung vom finanzamt zurückholen. Ansonsten ist das doch super für uns: mit 25% ist alles abgegolten!! Egal wieviel Du verdienst, immer 25%!!
Google Split und KapSt. Roecki
Roecki:

@oli59

 
02.06.14 13:28
#94
Daß die Abgeltungssteuer mit Beginn 2009 eingeführt wurde, hat für mich 2 Seiten. Einerseits kann man jetzt Aktien verkaufen, wann man will, da so oder so 25% Steuer anfallen, egal wie lange man hält. Hat seinen Vorteil, da man nicht mehr krampfhaft an die 52 Wochen festhalten muß, wenn man ohne Steuerabzug dastehen will.

Andererseits war die Zeit ohne Steuerabzug nach 12 Monaten auch ne schöne Sache, jetzt verdient der Staat immer mit, es sei denn man kann Verluste gegenrechnen!

Daß man allerdings kräftig Steuern zahlen muß, obwohl man nicht verkauft hat und die Hälfte seines Aktienbestandes wieder als Sachdividende eingebucht bekommt, weil es Aktien mit einer anderen WKN sind, ist die größte Sauerei aller Zeiten.

Warum? Weil hier Steuern anfallen durch den Split und durch den späteren Verkauf und zwar auf die Gesamtsumme (nicht nur auf den Gewinn), da der Anschaffungswert bei 0€ liegt. Also, quasi die nächste Sauerei!

Ich wüßte nicht, was es da zu beschönigen gibt?
Google Split und KapSt. Modulatore
Modulatore:

Doppelbesteuerung?

 
02.06.14 19:24
#95

"...weil hier Steuern anfallen durch den Split und durch den späteren Verkauf und zwar auf die Gesamtsumme (nicht nur auf den Gewinn), da der Anschaffungswert bei 0€ liegt."



Ist das wirklich so? D.h. wenn man jetzt seine vor 8 Wochen erhaltenen Class C Aktien verkauft wird aufgrund des aktuellen Kurses etwa nochmal so viel KapSt. fällig wie man beim Erhalt damals abgebucht bekam? Es würden also rundweg 25% des gesamten Depots (Class A und Class C) durch diese wirtschaftlich absolut neutralen Vorgänge quasi vernichtet (bzw. nach Berlin geleitet)?
Kann ich gar nicht glauben - das entbehrt ja nun wirklich jeglicher Logik und müsste doch jedem Finanzbeamten und Banker tiefe Runzeln auf die Stirn werfen...

Google Split und KapSt. Samio
Samio:

@roecki

 
03.06.14 12:49
#96
Hallo Roecki,

bist du ganz sicher, dass in deinem Depot die C-Aktie mit 0 Euro Anschaffungskosten steht? Wenn dir Anfang April schon Kapitalertragsteuer abgebucht wurde, dann muss die C-Aktie in deinem Depot mit 409,75€ eingebucht sein. 0€ wird nur gebucht, wenn kein sofortiger Kapitalertragsteuerabzug erfolgt. Dies hat die targobank so gemacht. Bis jetzt ist sie die einzige Bank von der ich weiß, dass sie so vorgegangen ist. Dafür hat sie keine Kapitalertragsteuer eingezogen.
Überprüfe das bitte nochmal und sag hier Bescheid, denn dies wäre eine ganz neue Variante und völlig falsche Buchung.
Google Split und KapSt. Roecki
Roecki:

@Samio

 
03.06.14 16:28
#97
Also, jetzt reden wir hier mal Tacheles. Ich habe zum Glück nur 5 Google Aktien vor dem Split gehabt. Daraus wurden dann ...

5 Google A Aktien mit einem Anschaffungswert von 2666€ (jetzt 620,33€ im Minus)
5 Google C Aktien mit einem Anschaffungswert von 0€ (jetzt 2012,18€ im Plus)

Von meinem Verrechnungskonto wurden darüber hinaus 515,49€ ans Finanzamt übergeben und meinem Guthaben abgebucht und weitere 10€ wurden vom Broker für die Einbuchung der Google C Aktien abgezogen!

So, ich weiß ja nicht, wie das im Einzelnen bei Euch war, aber d.h. für mich im Klartext 525,49€ hat mich der Split schon mal generell gekostet, obwohl ich nix verkauft habe, sondern Google lediglich einen Split durchgeführt hat und die Google C Aktien als Sachdividende deklariert wurden, da anderen WKN. Toll!

Die Google A Aktien sind jetzt mit 620,33€ im Minus und kann ich mit den Gewinnen auf die Google C Aktien verrechnen, wenn ich jetzt verkaufen würde. Fakt ist aber auch, daß die Google A Aktien mit 0€ Anschaffungswert eingebucht wurden, da ich ja lt. Broker ein dementsprechendes Plus bei der Position angezeigt bekomme und bei einem Verkauf der C Aktien Kapitalertragssteuer plus Soli plus Kirchensteuer auf den vollen Gewinn anfallen würde, da der Anschaffungswert ja bei 0€ liegt!

Deshalb bin ich ja so dermaßen begeistert über diese Split-Aktion von Google!

Wenn ich mir vorstelle, daß ich noch weit mehr als 5 Google Aktien im Depot hätte, dann würde ich jetzt schon ziemlich dämlich aus der Wäsche gucken!

Wie seht Ihr das?
Google Split und KapSt. Samio
Samio:

@roecki

 
03.06.14 17:33
#98
Ok, wenn das tatsächlich so ist, dann ist das die übelste Variante von der ich bisher gehört und gelesen habe, und es ist definitiv eine fehlerhafte Buchung von deiner Bank.
Wenn du bei der DAB oder der ING DiBa wärst, dann hatte man dir zwar auch 515,49 Euro Kapitalertragsteuer je C-Aktie abgebucht, aber man hätte dir die C-Aktie mit 409,75 Euro Anschaffungskurs je Aktie eingebucht, in deinem Fall also 5 x 409,75Euro = 2048,75Euro Anschaffungskosten.
Wärst du bei der Targobank, hätte man dir keine Kapitalertragsteuer abgebucht, dafür aber die C-Aktie mit 0 Euro Anschaffungskosten eingebucht.
Wenn eine Sachdividende angenommen wird, dann gibt es nur die eine oder die andere Variante. Da deine Bank Kapitalertragsteuer abgeführt hat, muss sie dir 2048,75 Euro Anschaffungskosten ins Depot buchen. Zumindest diese Ungereimtheit sollte sich mit deiner Bank klären lassen. Sollte sie sich uneinsichtig zeigen, wende dich an den Ombudsmann. Darf ich fragen, welche Bank diesen Unsinn verzapft hat?
Google Split und KapSt. Samio
Samio:

@roecki

 
03.06.14 17:39
#99
Sorry, mein letzter Beitrag enthält leider einen Fehler. Richtig muss es heißen:

Wenn du bei der DAB oder der ING DiBa wärst, dann hatte man dir zwar auch insgesamt 515,49 Euro Kapitalertragsteuer abgebucht,...

Dagegen ist dies falsch:

"Wenn du bei der DAB oder der ING DiBa wärst, dann hatte man dir zwar auch 515,49 Euro Kapitalertragsteuer je C-Aktie abgebucht,..."
Google Split und KapSt. Roecki
Roecki:

@Samio

 
03.06.14 18:32
Ich habe den Sachverhalt soeben mit meiner Depotbank durchgesprochen. Ich habe denen auch mitgeteilt, daß dieser Split von Google bei den deutschen Depotbanken auch unterschiedlich gehandhabt wird, was die Abbuchung von Kapitalertragsteuer anbetrifft.
Man reagierte überrascht dies zu hören und verwies im ersten Moment darauf, daß es sich um einen Spin-Off handelt.

Eine Klärung des Sachverhaltes, was den Anschaffungswert beider Aktien anbetrifft, wird erfolgen, da Minimum die Google C-Position, wenn nicht auch die A-Position falsch in meinem Depot stehen. Desweiteren wird geklärt, wie dies bei anderen Banken gehandhabt wird. Vielleicht ist da noch nicht das letzte Wort gesprochen!

Die Ergebnisse werde ich dann hier veröffentlichen.
Google Split und KapSt. Fortunus
Fortunus:

Einbuchung

 
03.06.14 19:03
Meiner Meinung nach wäre lediglich eine Version richtig:

vor Split:
x Class A Aktien zum Einstandskurs von y im Depot

nach Split:
x Class A Aktien zum Einstandskurs von y/2 im Depot
x Class C Aktien zum Einstandskurs von y/2 im Depot
keine Kapitalertragssteuer, da neutral

Erst beim anschließenden Verkauf wird dann ggf. Kapitalertragssteuer fällig.
Google Split und KapSt. Samio
Samio:

@roecki

 
03.06.14 19:16
Entweder wird eine Sachdividende angenommen, dann ist der Wert der A-Aktie in deinem Depot richtig.
Wird ein Split angenommen, dann müssten deinen beiden Aktienpositionen je 1333Euro Anschaffungskosten zugerechnet werden.
Bis jetzt scheint es noch niemand geschafft zu haben seine Bank davon zu überzeugen, dass es sich um einen Split handelt. Vielleicht gelingt es dir ja.
Falls nicht, dann bist du wenigstens einen Schritt weiter, wenn entweder der Anschaffungspreis auf 409,75Euro je C-Aktie korrigiert wird, ODER die abgeführte Kapitalertragsteuer zurücküberweisen wird, und der Anschaffungspreis von 0 Euro beibehalten wird. Die zweite Variante ist die bessere.
Viel Erfolg!
Google Split und KapSt. Roecki
Roecki:

@Fortunus

 
04.06.14 13:10
Genau, dies ist auch meine Meinung, aber da unterschiedliche WKN für Google C-Aktie und der deutsche Staat dies als Spin-Off einstuft, wird es als Sachdividende eingestuft mit dementsprechend sofort fälliger Kapitalertragsteuer!

Größte Sauerei aller Zeiten.
Google Split und KapSt. Fortunus
Fortunus:

@Roecki

 
08.06.14 00:22
Ich weiß, bin ja selbst betroffen.
Ging nur davon aus, dass sich dieser Irrtum bis jetzt schon längst geklärt haben wird ...
Google Split und KapSt. Roecki
Roecki:

Leider ist es kein Irrtum ...

 
18.06.14 15:15
Der Einstandskurs meiner Ursprungsaktien ist auf dem Originalkurs geblieben und sind durch den Split natürlich dementsprechend im Minus!

Der Einstandskurs der Google C Aktien wurde auf 409,75€ und nicht wie ursprünglich auf 0€.

Damit habe ich weniger Probleme, denn wenn ich jetzt das Minus ausbügel, ist beim Verkauf dementsprechend weniger Gewinn angefallen, der versteuert werden muß.

Ein Wehmutstropfen.
Google Split und KapSt. Fortunus
Fortunus:

@Roecki

 
19.06.14 10:13
So ist die Einbuchung bei mir auch erfolgt.
Ich habe mit den Google Class C Aktien allerdings bei Verkauf keinen Verlust, der verrechnet werden könnte. Somit ist es effektiv weiterhin eine 4-stellige Summe, die hier zu Unrecht von mir einkassiert wurde ...

Ich hoffe weiterhin, dass sich hier noch etwas tut. Es kann ja nicht angehen, dass diese generelle Falschbesteuerung durchgeht. Es gibt bereits Schätzungen, dass ca. 1 Milliarde an zusätzlichen Steuereinnahmen durch den Google Split in Deutschland entstanden sind.
Google Split und KapSt. Roecki
Roecki:

@Fortunus

 
19.06.14 14:07
Zitat:
Es gibt bereits Schätzungen, dass ca. 1 Milliarde an zusätzlichen Steuereinnahmen durch den Google Split in Deutschland entstanden sind.

Antwort:
Woher hast Du den die Information? Quelle?

**************************************************

Es ist aber auch so, daß meine Google A Aktien (Altaktien) jetzt im Minus sind, weil der Einstandskurs durch die Kurshalbierung höher lag, bei mir ca. 530€. Somit entstehen hier zunächst mal keine Gewinne, die versteuert werden müssen, es sei denn Google steigt auf weit über 530€.

Bezüglich der Google C Aktien entstehen dort ja erst Gewinne oberhalb von 409,75€.

Wenn ich von 100% Gewinn ausgehen möchte, dann muß ich also noch ein bißchen halten und vor allem auch die erneute Kapitalertragsteuer plus Soli plus Kirchensteuer auf Gewinne berücksichtigen.

Ich müßte mal durchrechnen, wo der Kurs von Google stehen müßte, damit ich tatsächlich 100% Gewinn erziele, abzüglich aller Abzüge.
Google Split und KapSt. flobuc
flobuc:

Einspruch gegen ESt einlegen

2
03.07.14 19:18
Zuteilung von Aktien einer US-amerikanischen KapG auf Grund einer Unternehmensumgliederung ("Spin-Off") keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, FG Nürnberg, Urteil vom 12.6.2013, 5 K 1552/11, Revision eingelegt, Az. des BFH VIII 47/13

Wenn schon Spin-Offs strittig sind, dann der Google-Split erst recht

Hat hier eigentlich jemand gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim Finanzamt der abführenden Bank Einspruch eingelegt?  
Google Split und KapSt. no_tax_on_split
no_tax_on_sp.:

Antrag nach § 37 Abs.2 AO

 
30.08.14 15:25

habe ich auch bereits beim Betriebsstättenfinanzamt meiner Bank eingelegt und bin wie erwartet abgebügelt worden, mit wenig überzeugenden Argumenten. Da Schreiben sah ähnlich aus wie das hier: http://www.sem.berlin/finanzaemter-warten-auf-entscheidung/

Ich werde mich wehren:

Ein Häkchen in der Spalte steuerrelevant in der WM-Datenbank war Auslöser der beispiellosen Abzocke von Googleaktionären. Die Depotbanken leisteten dieser Aufforderung ihreres Verbandes gerne Folge und belasteten im vorauseilenden Gehorsam und ohne Vorwarnung die Konten ihrer Kunden, denen gegenüber sie doch eigentlich zur Sorgfalt verpflichtet sind.
Diese WM-Datenbank wird vom Bundesverband der Banken betrieben oder zumindest maßgeblich beeinflusst. Der Hautgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Michael Kemmer, wurde auf Grund des Geschicks seines Anwalts und gegen eine Geldauflage gerade von der weiteren strafrechtlichen Verfolgung wegen Untreu gerettet. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/...lt-13117590.html
In seiner  Begrüßungsrede  http://bankenverband.de/veranstaltungen/...ngsrede-von-michael-kemmer
zum Gepräch in der Burgstraße am 10.07.2014 in Berlin warnt er vor zukünftigen Einflussverlusten der Banken und begründet dies mit den Aktivitäten von Google auf diesem Gebiet.

Inzwischen bin ich einen Schritt weiter und kurz davor einem hoffentlich guten Anwalt einen Auftrag zu geben. Wer sich eventuell auch daran beteiligen will und/oder einen möglicherweise in Steuerrecht erfahreneren Anwalt kennt sollte sich bald bei mir melden no_tax_on_split (at) arcor.de

Moderation
Zeitpunkt: 04.09.14 11:15
Aktion: Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Doppel-ID - Von: wekiselten

Link: Nutzungsbedingungen  

Google Split und KapSt. marc-temp
marc-temp:

Viel Zeit

 
26.12.14 10:21
vergangen, habe mal wieder die alten Unterlagen diesbezüglich gefunden. Gibt es was neues?
Zwischenzeitlich habe ich meine Google Aktien A & C verkauf und mit dem Verkauf der A Aktien deutliche Verluste realisiert, mit dem Verkauf der C Aktien kleine Gewinne.
Die Verluste wurden meinem Verlustvortrag hin zugerechnet und werden dann gegengerechnet. D.h. im Endeffekt kostet mich diese ganze Google Aktion nicht ganz so viel, wie es anfangs erschien.
Google Split und KapSt. flobuc
flobuc:

Dieser Thread ist seltsamerweise

 
25.06.15 16:01
völlig eingeschlafen, obwohl das Thema schließlich durch Abgabe der eigenen Steuererklärung gerade jetzt aktuell ist. Mich würde sehr interessieren, ob jemand schon Reaktionen von seinem Finanzamt bekommen hat.  
Google Split und KapSt. flobuc
flobuc:

Hat sich nach einem Blick in

 
25.06.15 16:12
ein ernster zu nehmendes Börsenforum schon erledigt.
Die Steuer gibts zurück. Na also.

investor.google.com/financial/class-c.html#tab=other
Google Split und KapSt. juliusjr
juliusjr:

Komisch hab jetzt bei dab die gutschrift erhalten

 
16.07.15 18:42
is aber nur ca 70prozent von dem was ich damals an steuern gezahlt hab. ???
Habt ihr die volle summe bekommen??
Google Split und KapSt. Riny2000
Riny2000:

Korrektur der Kapitalmassnahme von Google erfolgt

 
20.07.15 12:44
Der Steuerabzug der Depotführenden Stellen wird storniert und es erfolgt eine Neuabrechnung der Kapitalmaßnahme.

Siehe Link: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/...eller-Maersk.html

Google Split und KapSt. Tischtennisplattensp
Tischtennispl.:

#114

 
20.07.15 18:02
Richtig, bei guten Instituten wie der Deutschen Bank erfolgt die Gutschrift automatisch. Dort steht das Geld mit Wertstellung zum 15.7.2015 schon auf dem zum Depot gehörenden Girokonto.
Auch die Spitzenabrechnung erfolgte neu, zwar geringe Beträge, aber eben korrekt abgerechnet.
Google Split und KapSt. Visionary_73
Visionary_73:

Gutschrift

 
20.07.15 20:02
Habt ihr den vollen Betrag gutgeschrieben bekommen, der seinerzeit zu Unrecht einbehalten/abgeführt wurde? Meine Bank teilt mir mit, dass das Jahr 2014 schon steuerlich abgeschlossen ist, man mir nur einen anteiligen Betrag aus 2015 gutschreiben könnte (minimal) und ich mich daher an das Finanzamt wenden müsste...
Kann doch nicht sein!
Wäre daher wichtig für mich zu wissen wie eure Banken das handhaben.

Danke schon mal vorab!
Google Split und KapSt. Fortunus
Fortunus:

Korrektur

 
23.07.15 09:26
Mir wäre es auch wichtig von anderen zu erfahren, wie die Depot-führenden Banken das handhaben. Ich warte aktuell noch auf eine Gutschrift oder sonstige Aktion. Bisher habe ich nur die Ankündigung im Depot gefunden, dass die Einbuchung (Einstandskurs, Kaufzeitpunkt etc.) korrigiert werden soll. Ob auch eine automatische Rückbuchung der zu Unrecht abgeführten Beträge etc. erfolgt ist mir bisher nicht bekannt.
Google Split und KapSt. Tischtennisplattensp
Tischtennispl.:

Eigentlich müssten nun alle....

 
14.08.15 18:54
Gutschriften durch sein, oder?

Ich frage mich, was kommt, wenn die neue Alphabet an den Start geht und vor allem, wenn dann einzelne Bereiche wie NEST an die Börse gehen sollten. Wer Google langfristig hält, hat nach dem Split in Google A und Google C letztlich zwar keinen Schaden, aber nervig war das Gezerre schon.
Man sollte das hier im Auge behalten.
Jedes Jahr brauche ich das nicht.
Google Split und KapSt. jweber
jweber:

Erstattung und erneute Belastung bei ING DIBa

 
18.08.15 14:45
Meine Depotbank ING DIBA hat mir Anfang August 2015 die zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer zwar erstattet aber sofort wieder erneut eine Kapitalertragssteuer in gleicher Höhe eingezogen. Begründet wird das mit der sogenannten Delta Korrektur und angeblichen Kursgewinnen?!

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Google Split und KapSt. Roecki
Roecki:

Nachruf ...

 
08.11.15 23:15
Mir wurde auch nur ein Teil der ursprünglich in 2014 abgezogenen Kapitalertragssteuer für die Google-C-Aktien, die ursprünglich als Sachdividende eingestuft wurden, wieder gutgeschrieben.

Wieviel Prozent vom ursprünglichen Abzug war es bei Euch?

Hat sich bei Euch eventuell der Aktienverlusttopf erhöht?
Google Split und KapSt. Tischtennisplattensp
Tischtennispl.:

#120

 
08.11.15 23:58
Der Split und die BMF-Entscheidung waren nicht unterjährig. Es kann also sein, dass Institute bei der Jahressteuerbescheinigung Verlusttöpfe verrechnet haben. Das muss man dann nachrechnen. In der Sache sieht es so aus: www.sem.berlin/bundesfinanzministerium-bewertet-google-aktie/
Google Split und KapSt. Roecki
Roecki:

Hallo Tischtennisplatte ...

 
09.11.15 12:36
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat im Prinzip Jeder seinen Verlusttopf aufgefüllt bekommen. Mich würde mal interessieren, um wieviel pro Aktie? Irgendwie komme ich mit den ganzen Zahlen nicht zurecht. Das passt irgendwie vorne und hinten nicht zusammen.

Auf der einen Seite ist die Rede von einem aufgefüllten Aktienverlusttopf, auf der anderen Seite wird die abgezogene Kapitalertragssteuer zurückgebucht, bei mir aber nicht in vollem Umfang. Die Frage ist, wie berechnet sich das? Das müßte doch je nach Anzahl der ehemaligen Google-Aktien bei Jedem gleich sein!

Wenn ich die komplette Kapitalertragssteuer + Soli + Kirchensteuer zurückgebucht bekäme, dann dürfte doch eigentlich der Aktienverlusttopf nicht erhöht werden?

Wie lief das bei Euch ab? Beispiele wären nett.
Google Split und KapSt. Roecki

#121

 
Vielen Dank für den Link, ich kannte nur das Schreiben vom BMF.

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