Amtsgericht Melsungen
1 (8) N 2/98
In dem Anschlusskonkursverfahren über das Vermögen der Fröhlich Bau AG, Mittelhöfer Straße 11 – 13, 34587 Felsberg, Aktenzeichen 1(8) N 2/98, fand die Schlussverteilung statt. Es stand nach Abzug der zu begleichenden Masseverbindlickeiten ein Verteilungsbetrag auf festgestellte Konkursforderungen n Höhe von 980.866,81 € zur Verfügung. Auf die Sozialplanforderungen gem. § 4 i.V.m. § 61 Abs. 1 Ziff. 1 KO in Höhe von 3.314.497,70 € war daher eine Quote von ca. 9,86441030 % und auf die festgestellten Forderungen gem. § 61 Abs. 1 Ziffer 1 KO in Höhe von 5.399.375,93 € eine Quote in Höhe von ca. 12,11086825 % auszuzahlen.
Auf die festgestellten Forderungen des Ranges II (in Höhe von 3.875.958,35 €), des Ranges III (in Höhe von 22.047,51 €), der Ränge IV und V (jeweils 0,00 €) und des Ranges VI (in Höhe von 133.606.478,46 €) erfolgte keine Quotenzahlung. Das Verteilungsverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Melsungen, Kasseler Straße 29, 34212 Melsungen zur Einsicht der Beteiligten aus.
Heidelberg, den 04.06.2020
Der Konkursverwalter
Dr. Schreiber, Rechtsanwalt
Quelle: www.ebanz.de