AuWeia, freu ich mich auf die Hauptversammlung!!
"Einzelne Aktionäre sind der Ansicht, dass ein nicht unerheblicher Teil von Aktien an der mobilcom
keine Stimmrechte hatte und dies nach Wirksamwerden der Verschmelzung der mobilcom und der
freenet.de auf die Gesellschaft auch für die an ihre Stelle getretenen Aktien an der Gesellschaft gilt.
Dies könnte zu erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der Aktionärsrechte für einen nicht unerheblichen
Teil der Aktien an der Gesellschaft führen, insbesondere bei der Feststellung von Beschlussmehrheiten
in der Hauptversammlung.
Einzelne Aktionäre sind der Ansicht, dass die Sachkapitalerhöhung der mobilcom vom November
2000 fehlerhaft gewesen sei und daher die im November 2000 ausgegebenen Aktien keine Stimm55
rechte haben. Sie sind ferner der Ansicht, dass daher auch die im Zuge der Verschmelzung an ihre
Stelle getretenen Aktien der Gesellschaft stimmrechtslos sein könnten. Die Gesellschaft hält diese
Ansicht aus einer Reihe von Gründen für unzutreffend. Solange jedoch nicht ausgeschlossen werden
kann, dass diese Ansicht zutrifft, könnte dies zu erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der Aktionärsrechte
für einen nicht unerheblichen Teil der Aktien an der Gesellschaft führen. Dies gilt insbesondere
für die Feststellung von Beschlussmehrheiten in der Hauptversammlung, aber etwa auch für
die Frage nach der Dividendenberechtigung. Durch etwaige Streitigkeiten über die Wirksamkeit von
Hauptversammlungsbeschlüssen, insbesondere im Rahmen von Anfechtungsklagen, könnte daher
die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft, soweit dazu Beschlüsse der Hauptversammlung erforderlich
sind, eingeschränkt sein. Dies gilt insbesondere für Strukturmaßnahmen, z. B. die Zustimmung
der Hauptversammlung zu Unternehmensverträgen, Verschmelzungen, Ausgliederungen, aber etwa
auch für die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien oder Kapitalmaßnahmen.
Der Kurs der Aktien der Gesellschaft könnte sich als volatil erweisen. Dies kann bei Aktionären zu
Verlusten und bei der Gesellschaft zu Nachteilen bei der Refinanzierung über den Kapitalmarkt
führen.
Die Kurse von Aktien der Telekommunikationsbranche sind traditionell sehr volatil, unterliegen also
starken Kursschwankungen. Nach der Börsenzulassung kann der Kurs der Aktien der Gesellschaft
insbesondere durch Schwankungen in den tatsächlichen oder prognostizierten Betriebsergebnissen,
Änderungen in der Gewinnprognose oder Nichterfüllung der Gewinnerwartungen von Wertpapieranalysten,
der allgemeinen Wirtschaftsbedingungen sowie gesetzgeberischen und regulatorischen
Maßnahmen, welche die Märkte beeinflussen, erheblichen Schwankungen ausgesetzt sein. Auch
können generelle Schwankungen der Kurse, insbesondere von Aktien aus der Telekommunikationsbranche
zu einem Preisdruck auf die Aktien der Gesellschaft führen, ohne dass dafür notwendigerweise
ein Grund in dem Geschäft oder den Ertragsaussichten der Gesellschaft und ihrer Konzernunter
nehmen gegeben ist.
Fällt der Kurs der Aktien aus einem solchen oder einem anderen Grund, könnten Aktionäre erhebliche
Verluste erleiden. Ferner würde es für die Gesellschaft in einer solchen Situation schwierig, sich
am Kapitalmarkt über eine Kapitalerhöhung und das Angebot neuer Aktien oder die Emission von
Anleihen zu angemessenen Konditionen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu refinanzieren. Auch
würde ein Kursverfall sich negativ auf die Fähigkeit der Gesellschaft auswirken, etwaige eigene Aktien
am Markt zu verkaufen.
Aktionäre der Gesellschaft könnten versuchen, allein oder gemeinsam auf die Besetzung der Organe,
auf die unternehmerische Strategie, auf einzelne Geschäftsführungsmaßnahmen, unter anderem die
debitel-Akquisition, oder die Geschäftstätigkeit im allgemeinen Einfluss zu nehmen.
Es ist zu beobachten, dass Aktionäre der Gesellschaft zunehmend aktiver versuchen, auf die Besetzung
der Organe der Gesellschaft, auf die unternehmerische Strategie, auf einzelne Geschäftsführungsmaßnahmen
oder die Geschäftstätigkeit im allgemeinen Einfluss zu nehmen. Die Gesellschaft
ist insbesondere in der jüngeren Vergangenheit von solchen Maßnahmen betroffen gewesen. So
haben Aktionäre mit wesentlichen Beteiligungen auf der Hauptversammlung 2007 der Gesellschaft
versucht, Gegenkandidaten gegen einzelne vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidaten für die
Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchzusetzen. Ferner haben Aktionäre auf unterschiedlichem Wege
versucht, den Vorstand und den Aufsichtsrat der Gesellschaft am Abschluss und dem Vollzug der
debitel-Akquisition zu hindern. Unter anderem haben Aktionäre im Rahmen von Eilverfahren Anträge
auf gerichtliche Untersagung der Durchführung der Kapitalerhöhung 2008 für Zwecke der debitel-
Akquisition vor der Hauptversammlung 2008 der Gesellschaft gestellt. Auf Verlangen zweier dieser
Aktionäre ist zudem die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2008 der Gesellschaft
um die Abwahl der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates, um Neuwahlen
zum Aufsichtsrat und um den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand erweitert worden.
Ferner ist beantragt worden, einen Sonderprüfer zur Prüfung von Fragestellungen im Zusammenhang
mit der debitel-Akquisition einerseits und den Umständen für den Zeitpunkt der Abhaltung der
ordentlichen Hauptversammlung andererseits zu bestellen. Diese konkreten Maßnahmen von Aktionären,
aber auch etwaige weitere Maßnahmen der versuchten Einflussnahme auf die Besetzung der
Organe, die unternehmerische Strategie, einzelne Geschäftsführungsmaßnahmen oder die Geschäftstätigkeit
im allgemeinen können zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder
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Ertragslage der freenet führen oder nachteilige Auswirkungen auf den Aktienkurs der Gesellschaft
haben."