Wie IBM mit Watson den Gesundheitssektor aufmischt

Donnerstag, 23.03.2017 18:00 von The Motley Fool - Aufrufe: 113

International Business Machines (WKN:851399) setzt viel auf die künstliche Intelligenz. Der Supercomputer Watson konnte in der Vergangenheit schon bei Jeopardy! gewinnen. Auf ihn konzentriert sich IBM in diesem Bereich zu 100 %. Watson soll verschiedene Bereiche revolutionieren wie die Cyber-Sicherheit, den Kundendienst und sogar die Erstellung der Steuererklärungen.

Beim Gesundheitssektor sieht man aber am klarsten, was IBM mit Watson vor hat. Der Supercomputer verfügt über die Fähigkeit, riesige Datenmengen zu analysieren und Muster darin zu erkennen. Damit ist Watson wie geschaffen für den Einsatz im Gesundheitssektor.
Ist ein Arzt anwesend?
Das Programm Watson for Oncology begann im Jahr 2012 mit einer Partnerschaft…

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in IBM International Business Machines Corp
HS3HUN
Ask: 1,07
Hebel: 4,29
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS3HUN,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.