Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild).
Dienstag, 14.05.2024 06:26 von | Aufrufe: 114

Verbraucherzentrale verzichtet auf Klage gegen Temu

Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild). pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer sehen vorerst von einer Klage gegen den chinesischen Onlinehändler Temu ab. "Es ist gut, dass Temu sich verpflichtet hat, die von uns beanstandeten Verstöße abzustellen. Manipulative Designs sind ein Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Ramona Pop, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die hinter der Temu stehende Whaleco Technology Limited habe eine Unterlassungserklärung abgegeben, deshalb könne ein Gerichtsprozess vermieden werden.

Ein Sprecher von Temu sagte auf Nachfrage: "Wir legen großen Wert auf die Einhaltung der Vorschriften und die Erfahrungen der Verbraucher in Deutschland. Als relativer Neuling auf dem deutschen Markt suchen wir die Zusammenarbeit mit allen Marktteilnehmern und schätzen ihr Feedback." Die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zeige das Engagement von Temu für den deutschen Markt.

Pop: vzbv kann bei Verstoß eine Vertragsstrafe fordern

Die Verbraucherschützer hatten Temu Ende März abgemahnt und angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Der Vorwurf: Die Plattform verunsichere und übervorteile Verbraucher mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs ("Dark Patterns"). Zu den monierten Punkten zählten unter anderem während des Bestellvorgangs eingeblendete Hinweise wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb".

Auch Streichpreise ohne weitere Erklärung soll es künftig nicht mehr geben. Laut Verbraucherzentrale muss bei Rabatten für Verbraucher erkennbar sein, worauf sich ein Preis bezieht, zum Beispiel durch Angabe der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Temu habe an mehreren Stellen nachgebessert und die Mängel abgestellt, hieß es. Pop kündigte an, man werde im Blick behalten, ob sich der Online-Marktplatz an die Vereinbarungen halte. Bei einem erneuten Verstoß werde man eine Vertragsstrafe fordern. Der Verband hatte zuletzt auch die Plattform Shein abgemahnt.

"Temu setzt ständig neue Kaufanreize"

Bundesregierung und Einzelhandel beobachten die Entwicklung von Online-Marktplätzen wie Temu und Shein mit Sorge. "Spiele, Glücksräder, Rabatt-Countdowns et cetera suggerieren unglaubliche Rabatte und Schnäppchen", sagte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Christiane Rohleder kürzlich. "Temu setzt ständig neue Kaufanreize." Im Digitale Dienste-Gesetz der EU sei die manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verboten worden. "Daher ist es wichtig, dass diese Regelungen jetzt auch durchgesetzt werden", so Rohleder.

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stephan Tromp, sagte in der vergangenen Woche: "Testkäufe durch eigene Mitgliedsunternehmen sowie Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass ein großer Teil der Produkte, die auf diesen Plattformen gekauft werden, oft nicht der Produktsicherheit und den hiesigen Vorschriften entsprechen." Aufgrund der großen Masse an Lieferungen könnten die Behörden die Artikel bei der Einfuhr nicht ausreichend kontrollieren. Laut HDE kommen inzwischen rund 45 Prozent der online im Ausland bestellten Artikel aus China./cr/DP/zb


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