Die Tragfläche eines Flugzeugs (Symbolbild).
Montag, 27.03.2017 12:20 von | Aufrufe: 321

Tuifly-Klagen: Gericht prüft mögliche Einschaltung des EuGH

Die Tragfläche eines Flugzeugs (Symbolbild). pixabay.com

HANNOVER (dpa-AFX) - Nach dem Chaos um ausgefallene und verspätete Flüge im vergangenen Herbst prüft das Amtsgericht Hannover eine mögliche Einschaltung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Am 6. April soll dazu ein Beschluss verkündet werden, sagte Sprecherin Catharina Erps am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Dabei werde es ganz konkret um eine noch zu klärende Kernfrage für den Einzelfall gehen, die dem EuGH zur Prüfung vorgelegt werden soll. Eine Signalwirkung für die anderen in Hannover noch anhängigen 1360 Fälle erwartet Erps von der EuGH-Antwort aber nicht: "Es kommt immer auf den Einzelfall an."

Im Kern geht es bei den Klagen um die Frage, ob die Tuifly den Klägern Entschädigungen zahlen muss. Bisher wollte die zum weltgrößten Reisekonzern Tui gehörende Airline die betroffenen Urlauber nicht auf Basis der Fluggastrechteverordnung entschädigen, da es die massenhaften Krankmeldungen von Crews im Herbst 2016 als wilden Streik wertete. Sie erstattet nur den Reisepreis und macht höhere Gewalt geltend. Eine Frage an den EuGH könnte daher sein, ob er die Situation als außergewöhnlichen Umstand betrachtet oder nicht.

Hintergrund: Im Herbst 2016 hatten viele Piloten und Flugbegleiter die Arbeit niedergelegt. Zuvor war bekanntgeworden, dass Tuifly unter Führung der arabischen Fluglinie Etihad mit der österreichischen Air-Berlin-Tochter Niki in eine Holding integriert werden soll. An mehreren Tagen fielen reihenweise Flüge aus. Tui musste rund 3000 Reiseverträge kündigen, die meist mehrere zusammen reisende Personen betrafen. Die Flugausfälle im Oktober 2016 kosteten Tui 22 Millionen Euro - mögliche Kosten für den Rechtsstreit nicht inklusive./rek/DP/tos


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