ZÜRICH (dpa-AFX) - Der französische Industriekonzern Saint-Gobain
Durch den Verkauf des gesamten Anteils von 10,75 Prozent an Sika habe Saint Gobain seit Mai 2018 einen Bruttogewinn von 1,54 Milliarden Euro generiert, hieß es weiter. Sika sei angesichts eines Kaufpreises von 933 Millionen Euro ein herausragendes Investment für Saint Gobain gewesen, ließ sich Vorstandschef Pierre-André de Chalendar zitieren. An wen die Aktien übertragen wurden, ist nicht bekannt.
Saint-Gobain wollte Sika vor ein paar Jahren übernehmen, verzichtete aber nach einem langen Gezerre. Im Zuge dessen hatte sich Saint-Gobain das Paket von der Gründerfamilie gesichert. Im Mai 2018 beendeten Sika, die Familienholding Schenker-Winkler (SWH) und Saint Gobain dann ihren Streit um die Kontrolle des Unternehmens.
Gemäß dem damaligen Abkommen wurde für diesen Anteil ein Haltefrist von mindestens zwei Jahren vereinbart, die nun vor rund zwei Wochen abgelaufen ist.
Der Aktienkurs reagierte am Mittwoch mit Verlusten auf die Meldung. Die Papiere büßten nach dem Handelsauftakt 5,8 Prozent auf 167,60 Franken ein, während der Gesamtmarkt gemessen am SPI 0,28 Prozent höher stand.
Die Transaktion sei zu erwarten gewesen, nachdem die zweijährige Haltefrist von im Mai abgelaufen war, schrieben die Analysten der ZKB in einem Kommentar. Die Sika-Aktien hätten jüngst trotz des latenten Platzierungsrisikos einen guten Lauf gehabt. Auf der positiven Seite steige durch die Transaktion der Freefloat von Sika auf 100 Prozent und führe zu einer leichten Gewichtserhöhung in den Aktienindizes./sig/rw/AWP/men
Kurzfristig positionieren in Sika | ||
HG0SYW
| Ask: 4,16 | Hebel: 4,09 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.