Leipziger-Hallesche wettert gegen EU-Vorschriften

Donnerstag, 06.04.2017 17:38 von Handelsblatt - Aufrufe: 249

Der Versicherungskonzern Hallesche-Leipziger wettert gegen die neuen Vorschriften der europäischen Versicherungsaufsicht. Das Unternehmen aus Oberursel kann sich die Kritik erlauben: Es steht finanziell sehr stabil da.

Walter Botermann ist ein Manager, den nicht viel aus der Fassung bringt. Seit acht Jahren leitet der Rheinländer mit der markanten schwarzen Brille mit ruhiger Hand den Versicherungskonzern Leipziger-Hallesche. Doch für den jüngsten Vorstoß der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa findet der Vorstandschef deutliche Worte: „Die Fummelei an den Regeln von Solvency II ist keine vertrauensbildende Maßnahme“, warnte Botermann am Donnerstag am Rande der Vorlage der Bilanzzahlen in Oberursel. Er sei sich nicht sicher, ob die geplante Senkung des Langfristzinses überhaupt auf rechtlich sicherem Boden stehe. „Ich würde es begrüßen, wenn der Branchenverband dagegen vorgeht.“

Die Leipziger-Hallesche stellt sich damit hinter die Kritik des deutschen Branchenverbandes GDV, der ebenfalls mit Skepsis auf die am Mittwoch in Aussicht gestellte Verschärfung der Vorschriften zur Berechnung der Kapitalanforderungen reagierte. „Für diese Kurzatmigkeit besteht keinerlei Veranlassung“, erklärte GDV-Geschäftsführer Axel Wehling. Eine Behörde dürfe sich nicht einfach über die Ergebnisse einer politischen Einigung hinwegsetzen.

Versicherer und Rückversicherer in Europa sollen nach Vorstellungen der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa von 2018 an mit einem geringeren Langfrist-Zinssatz kalkulieren müssen, wenn es um die Unterlegung von Garantien und anderen Verpflichtungen mit Kapital geht.

Eine Absenkung des Langfrist-Zinssatzes würde bedeuten, dass die Versicherer etwa für lang laufende Leben- und Rentenversicherungen tendenziell mehr Eigenmittel vorhalten müssen. Das stößt in der Branche auf Widerspruch. Die deutschen Versicherer halten den aktuell vorgeschriebenen Langfrist-Zinssatz für ausreichend. Sie sehen keinen Bedarf für eine Absenkung, da das Solvency-II-Regelwerk bereits heute mit den niedrigsten Zinsen für die Bewertung langfristiger Verbindlichkeiten rechne.

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