FRANKFURT (dpa-AFX) - Bei der Lufthansa (Lufthansa Aktie)
Die Pilotengewerkschaft VC Cockpit und die Flugbegleitervertretung UFO wollen einen Betriebsrat bei SunExpress Deutschland etablieren und hatten bereits einen Wahlvorstand bestimmt. Die Airline, eine Tochter der in Antalya sitzenden SunExpress, die zu gleichen Teilen Turkish Airlines und Lufthansa gehört, hatte sich dagegen gewehrt.
Die Fluggesellschaft sah den Weg der Gewerkschaften als unrechtmäßig an, da laut Betriebsverfassungsgesetz für das fliegende Personal zunächst ein Tarifvertrag abgeschlossen werden müsse, der eine Personalvertretung regelt. Einen Tarifvertrag lehnt die Airline ab.
Das Frankfurter Arbeitsgericht gab der Sicht nun Recht. Es fehle eine gesetzliche Grundlage für eine Betriebsratswahl, da der Flugbetrieb nicht dem Betriebsverfassungsgesetz unterliege, hieß es in der Begründung. Die Wahl eines Betriebsrats ohne Tarifvertrag sei nichtig. Gegen die Entscheidung können die Gewerkschaften Beschwerde beim hessischen Landesarbeitsgericht einlegen./als/DP/men
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