Flugzeug von TUI
Donnerstag, 19.04.2018 08:59 von | Aufrufe: 319

Ferienflieger SunExpress Deutschland verhindert vor Gericht Betriebsratswahl

Flugzeug von TUI ©iStock

FRANKFURT (dpa-AFX) - Bei der Lufthansa (Lufthansa Aktie) -Beteiligung SunExpress Deutschland können Arbeitnehmervertreter vorerst keinen Betriebsrat wählen. Der Ferienflieger hatte mit einer einstweiligen Verfügung gegen eine Personalvertretung Erfolg am Frankfurter Arbeitsgericht, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

Die Pilotengewerkschaft VC Cockpit und die Flugbegleitervertretung UFO wollen einen Betriebsrat bei SunExpress Deutschland etablieren und hatten bereits einen Wahlvorstand bestimmt. Die Airline, eine Tochter der in Antalya sitzenden SunExpress, die zu gleichen Teilen Turkish Airlines und Lufthansa gehört, hatte sich dagegen gewehrt.

Die Fluggesellschaft sah den Weg der Gewerkschaften als unrechtmäßig an, da laut Betriebsverfassungsgesetz für das fliegende Personal zunächst ein Tarifvertrag abgeschlossen werden müsse, der eine Personalvertretung regelt. Einen Tarifvertrag lehnt die Airline ab.

Das Frankfurter Arbeitsgericht gab der Sicht nun Recht. Es fehle eine gesetzliche Grundlage für eine Betriebsratswahl, da der Flugbetrieb nicht dem Betriebsverfassungsgesetz unterliege, hieß es in der Begründung. Die Wahl eines Betriebsrats ohne Tarifvertrag sei nichtig. Gegen die Entscheidung können die Gewerkschaften Beschwerde beim hessischen Landesarbeitsgericht einlegen./als/DP/men


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Lufthansa
MC9V15
Ask: 1,09
Hebel: 5,38
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: MC9V15,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

6,696
+0,69%
Lufthansa Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Lufthansa Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News