Die wehende Flagge der EU.
Mittwoch, 24.04.2024 14:17 von | Aufrufe: 171

EU-Parlament stimmt für strengere Grenzwerte gegen Luftverschmutzung

Die wehende Flagge der EU. ©unsplash.com

STRASSBURG (dpa-AFX) - Das EU-Parlament hat grünes Licht für schärfere Grenzwerte gegen Luftverschmutzung gegeben. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Straßburg für neue Obergrenzen unter anderem für Feinstaub, Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2).

Schlechte Luft bleibt nach Einschätzung der EU-Umweltagentur EEA das größte von Umweltbedingungen ausgehende Gesundheitsrisiko. Nach jüngsten Zahlen gab es im Jahr 2021 rund 253 000 Todesfälle in der EU, die im Zusammenhang mit Feinstaubwerten über den empfohlenen Grenzen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) standen.

Künftig sollen Bürger unter anderem eine Entschädigung bekommen können, wenn sie wegen nicht eingehaltener Grenzwerte krank werden. "Durch die Aktualisierung der Luftqualitätsstandards, von denen einige vor fast zwei Jahrzehnten festgelegt wurden, wird die Umweltverschmutzung in der gesamten EU halbiert und der Weg für eine gesündere, nachhaltigere Zukunft geebnet", sagte der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Javi López, der im Parlament für das Vorhaben zuständig war. Die EU-Staaten müssen noch zustimmen, das gilt aber als Formsache./rew/DP/ngu


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.