EQS-CMS: Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Mittwoch, 21.02.2024 07:38 von DGAP - Aufrufe: 125

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Fabasoft AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 21.02.2024 / 07:38 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien – 21. Zwischenmeldung und Abschlussmeldung

Linz, 21.02.2024 – Die Fabasoft AG (AT0000785407) hat das am 4. Oktober 2023 begonnene Aktienrückkaufprogramm am 19. Februar 2024 abgeschlossen.

Im Zeitraum vom 4. Oktober 2023 bis einschließlich 19. Februar 2024 hat die Fabasoft AG insgesamt 98.218 Aktien im Rahmen des mit Ad-hoc Mitteilung vom 27. September 2023 und Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 vom 29. September 2023 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms der Fabasoft AG erworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 20,3627 je Aktie. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 1.999.988,55 zurückgekauft. Damit wurde das für das Aktienrückkaufprogramm zur Verfügung stehende Gesamtvolumen von maximal EUR 2 Mio. ausgeschöpft (alle Beträge jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).

Zuletzt hat die Fabasoft AG am 19. Februar 2024 insgesamt 2.024 Aktien wie folgt erworben:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) Volumen (EUR)
19.02.2024 2.024 23,802372 48.176,00

Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führte den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkauf 2023 unter www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2023 veröffentlicht.

 

Kontakt: Mag. Klaus Fahrnberger Investor Relations Manager E-Mail: ir@fabasoft.com Telefon: +43 732 60 61 62 0 Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)


21.02.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fabasoft AG
Honauerstraße 4
4020 Linz
Österreich
Internet: www.fabasoft.com
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1841285  21.02.2024 CET/CEST

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