Ein Prozessor (Symbolbild).
Donnerstag, 26.04.2018 05:27 von | Aufrufe: 1295

Chipkonzern AMD begeistert Anleger mit Quartalszahlen

Ein Prozessor (Symbolbild). pixabay.com

SANTA CLARA (dpa-AFX) - Die Aktie des Chipkonzerns AMD hat nach frischen Quartalszahlen nahezu zehn Prozent an Wert gewonnen. Anleger glauben vor allem dank der Umsatzprognose für das laufende Vierteljahr, dass AMD dem großen Rivalen Intel (Intel Aktie) Marktanteile abnehmen könnte. AMD stellte für das aktuelle Quartal am Mittwoch Erlöse von 1,725 Milliarden Dollar (Dollarkurs) in Aussicht und übertraf damit die Erwartungen der Analysten. Intel legt seine aktuellen Zahlen am Donnerstag vor.

Im vergangenen Quartal verbuchte AMD ein Umsatzplus von 40 Prozent auf 1,65 Milliarden Dollar. Die Firma, die in der Vergangenheit schon herbe Rückgänge verzeichnen musste, ist auch der zweigrößte Anbieter von Grafikkarten nach dem Konkurrenten Nvidia (Nvidia Aktie). Für die Grafikchips gibt es seit Monaten einen massiven Nachfrageschub, weil sie gut für die Erzeugung von Digitalwährungen wie Bitcoin eingesetzt werden können.

AMD konnte die Erlöse der Sparte Computer und Grafik im vergangenen Quartal mit 1,12 Milliarden Dollar fast verdoppeln. Unterm Strich blieb ein Gewinn von 81 Millionen Dollar übrig, nachdem die Firma vor einem Jahr noch 33 Millionen Dollar verloren hatte. Die Aktie legte im nachbörslichen Handel um 9,47 Prozent zu./so/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

AMD Advanced Micro Devices Inc Chart
35,11 $
0,00%
Intel Corp. Chart
826,32 $
0,00%
Nvidia Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Intel Corp. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

PR Newswire Thumbnail
25.04.24 - PR Newswire