Eine Cannabis-Pflanze.
Freitag, 29.03.2024 13:10 von | Aufrufe: 1684

Cannabis, Elterngeld, Energie: Das ändert sich im April

Eine Cannabis-Pflanze. ©

BERLIN (dpa-AFX) - Kein Aprilscherz: Für Gas und Fernwärme gilt zum Monatswechsel wieder der normale Mehrwertsteuersatz und Kiffen wird mit zahlreichen Vorgaben für Erwachsene legal. Was sich sonst noch im April ändert - eine Übersicht:

Voller Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme

Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent.

Kürzungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200 000 Euro einen Elterngeldanspruch. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate des Kindes möglich.

Cannabis-Gesetz tritt in Kraft

Am 1. April wird Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert. Erlaubt ist dann für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Cannabispflanzen legal und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum bleibt unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten - also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Kürzere Rückgabefristen bei Amazon (Amazon Aktie)

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen. Die Regel greift ab dem 25. April. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.


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Studenten vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit - etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

Eintrittspreise für Venedig

Venedig, eines der Top-Reiseziele der Welt, bittet Tagesbesucher künftig an ausgewählten Terminen zur Kasse. Auftakt ist am 25. April. Das Geld soll in den Erhalt von Stadt und Natur fließen.

Keine Sicherheitskameras in Airbnb -Unterkünften

Die Unterkünfte-Plattform Airbnb verbietet Gastgebern komplett, Sicherheitskameras in Innenräumen aufzustellen. Vom 30. April an sind nur noch Außenkameras zugelassen, etwa in Türklingeln. Bisher waren sie in gemeinsam genutzten Räumen wie Wohnzimmern oder Fluren erlaubt.

Qualifizierungsgeld

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

Berufsorientierungspraktikum

Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

Mobilitätszuschuss für Azubis

Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen./vrb/DP/he

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