Die Bundsagentur für Arbeit in Nürnberg.
Samstag, 19.12.2020 09:48 von | Aufrufe: 457

Bundesagentur: Derzeit keine Insolvenzwelle

Die Bundsagentur für Arbeit in Nürnberg. © hohl / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

NÜRNBERG (dpa-AFX) - Die Bundesagentur für Arbeit sieht trotz der Schließung zahlreicher Unternehmen im Corona-Lockdown weiter keine Insolvenzwelle auf Deutschland zurollen. "Unsere Zahlen geben so etwas im Moment nicht her", sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur.

Bis zum November 2020 seien knapp 1,2 Milliarden Euro an Insolvenzgeld gezahlt worden. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres seien es 723 Millionen Euro gewesen. In den 2020er Zahlen sei aber auch die Insolvenz einer großen Einzelhandelskette enthalten, die nicht pandemiebedingt gewesen sei.

Gemeint sein dürfte die Insolvenz von Galeria Kaufhof. Allerdings gingen 2020 auch mehrere größere Unternehmen pleite, zu deren Schwierigkeiten die Corona-Problematik zumindest beitragen hat - darunter die Restaurantkette Vapiano und Deutschlands größte Friseurkette Klier.

Für das laufende Jahr stünden insgesamt 1,6 Milliarden Euro im Haushalt der Bundesagentur zur Verfügung, sagte Scheele. "Ob wir das brauchen, wissen wir nicht", sagte er. Für 2021 sei der gleiche Betrag im Haushalt eingestellt worden. Die Größenordnung orientiere sich an den Ausgaben zur Wirtschafts-und Finanzkrise.

Für pandemiebedingt überschuldete Firmen bleibt die Pflicht zum Stellen einen Insolvenzantrags mindestens bis Ende Januar ausgesetzt

- vor allem weil sich die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfen

verzögert hat. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Für Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, war diese Pflicht im Frühjahr jedoch ausgesetzt worden - zunächst bis September, dann bis Ende Dezember. Jetzt gilt diese Ausnahmeregelung noch mindestens für den Januar 2021./dm/DP/zb


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