KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will an diesem Dienstag seine Entscheidung über eine umstrittene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem Riester-Altersvorsorgemodell einer Sparkasse in Bayern verkünden. Der Vorsitzende Richter sagte nach der Verhandlung am Vormittag, das Urteil werde um 13.00 Uhr gesprochen. Nach einer vorläufigen Einschätzung der Karlsruher Richterinnen und Richter dürfte der Passus "Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet" wegen fehlender Transparenz für ungültig erklärt werden.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die mehrere Verfahren zu solchen Klauseln gestartet hatte, dürften zahlreiche Verträge auch anderer Institute betroffen sein. Oberlandesgerichte hätten bisher unterschiedlich geurteilt.
Der Vertreter der Sparkasse Günzburg-Krumbach argumentierte vor dem BGH, die Formulierung sei so offen, dass sie als allgemeiner Hinweis und nicht als rechtsverbindliche Vertragsbedingung verstanden werden müsse. Es gehe um einen Vertrag, der nur eventuell und in ferner Zukunft abgeschlossen werde. Die Anwältin der Verbraucherschützer argumentierte, das "Gegebenenfalls" mildere nicht ab, dass Kunden mit Kosten belastet werden. Sie bewertete die Formulierung eher als Befugnis, nach Gutdünken Kosten zu erheben. (Az. XI ZR 290/22)/kre/DP/zb
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