Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. erleidet gerichtliche Schlappe in Causa Adler Group S.A. So hat das Berliner Landgericht den Antrag der SdK auf Sonderprüfung der Adler Real Estate AG, einer Tochtergesellschaft der Adler Group, wegen „Besorgnis der Befangenheit“ des Sonderprüfers zurückgewiesen.
So stellte das Gericht fest, dass der von der SdK beauftragte und auch bereits vom Gericht bestellte Sonderprüfer Reitze Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH für die Sonderprüfung nicht geeignet ist. Wegen personeller Verbindungen zur SdK sei eine objektive Prüfung nicht gewährleistet, vielmehr sei eine – im Sinne der Antragstellerin – interessengeleitete Prüfung zu befürchten gewesen.
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