Beleuchtetes Logo der Deutschen Telekom an einer Filiale in Wiesbaden.
Montag, 13.05.2024 14:17 von | Aufrufe: 801

Behörde will Handynetz-Betreiber zur Flächenversorgung verpflichten

Beleuchtetes Logo der Deutschen Telekom an einer Filiale in Wiesbaden. © ollo / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images

BERLIN (dpa-AFX) - Die Handynetze sollen nach dem Willen der Bundesnetzagentur Anfang 2030 fast die komplette Fläche Deutschlands umfassen und Funklöcher somit weitgehend Geschichte sein. Behördenchef Klaus Müller stellte am Montag in Berlin ein Regelwerk vor, dem zufolge die Netzbetreiber Deutsche Telekom (Deutsche Telekom Aktie) , O2 Telefónica und Vodafone 2030 jeweils 99,5 Prozent der Fläche mit einer Download-Rate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde versorgen müssen. Es wäre die erste Flächenauflage und somit eine Verschärfung der bislang üblichen staatlichen Handynetz-Ausbaupflichten. Bisher bezogen sich solche Auflagen auf Haushalte und nicht auf die Fläche - dadurch fielen dünn besiedelte Gegenden in der Statistik kaum ins Gewicht. Das soll sich künftig ändern.

Anfang dieses Jahres deckte die Deutsche Telekom 91,6 Prozent der Fläche mit 4G-Mobilfunk ab, Vodafone erreichte 91,3 Prozent und O2 86,4 Prozent. Diese Angaben der Netzbetreiber sind aber nur bedingt vergleichbar mit der nun angedachten 50-Megabit-Vorgabe der Bundesnetzagentur. Möglicherweise liegen die bereits erreichten Prozent-Werte bei einer 50-Megabit-Kategorie etwas niedriger als die 4G-Werte. Behördenchef Klaus Müller betonte die Bedeutung von besseren Handynetzen auf dem Land. Die Auflagen seien ambitioniert, aber angemessen, sagte er.

Im Gegenzug für den fast flächendeckenden Ausbau sollen Nutzungsrechte, welche die Netzbetreiber Deutsche Telekom, O2 und Vodafone derzeit an bestimmten Frequenzen halten, um fünf Jahre verlängert werden. Müller stellte das Regelwerk, das noch weitere Auflagen enthält, als Entwurfsfassung vor, der finale Beschluss soll im Herbst erfolgen./wdw/DP/stk


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