Neuwagen bei der Auslieferung (Symbolbild).
Sonntag, 20.05.2018 14:26 von | Aufrufe: 2337

Autoindustrie erwartet keine flächendeckenden Diesel-Fahrverbote

Neuwagen bei der Auslieferung (Symbolbild). pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Die Autoindustrie geht weiter davon aus, dass es keine flächendeckenden Fahrverbote für Diesel in deutschen Städten geben wird. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) verwies am Samstag auf die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts und bereits eingeleitete Maßnahmen für eine sauberere Luft in den Städten. "Wir gehen davon aus, dass die NOx-Jahresmittelwerte in nächster Zeit deutlich sinken werden, da die Maßnahmen, die auf dem Dieselgipfel mit der Bundesregierung vereinbart wurden, greifen", sagte VDA-Präsident Bernhard Mattes am Samstag in Berlin. Es gehe nicht um generelle Fahrverbote, sondern um die Prüfung, ob entsprechende lokale Maßnahmen überhaupt notwendig sind, um die gesetzlichen Vorgaben zur Luftqualität zu erfüllen.

Das Bundesverwaltungsgericht habe klar gemacht, dass die Behörden die zwischenzeitliche Entwicklung der Grenzwertüberschreitungen zu berücksichtigen haben. Zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel seien generell bis September 2019 ausgeschlossen. "Ich bin davon überzeugt, dass wir bis dahin eine deutliche Verbesserung bei den Messwerten haben werden. Die Städte werden das auch entsprechend der Urteilsbegründung zu berücksichtigen haben", so Mattes.

Der Verbandschef betonte, es gebe zahlreiche Initiativen mit den Städten, deren Stickoxidwerte noch spürbar über dem Jahresgrenzwert liegen. "Wir setzen also gezielt an den kritischen Stellen an und arbeiten nicht nach dem Gießkannenprinzip." Hinzu komme die natürliche Bestandserneuerung - allein im vergangenen Jahr seien 1,1 Millionen neuer Euro-6-Diesel auf die Straße gekommen.

Dennoch: Die EU-Kommission hat Deutschland wegen zu schmutziger Luft in vielen Städten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Dabei geht es um die Missachtung von EU-Grenzwerten für Stickoxide, die seit 2010 verbindlich für alle EU-Staaten sind. Auch 2017 wurden sie jedoch in 66 deutschen Städten überschritten, in 20 Kommunen sehr deutlich. Verantwortlich gemacht werden dafür vor allem Dieselautos, deren Zahl jahrelang stark zugenommen hat. Im Zuge des Aggasskandals wurde zudem deutlich, dass sie im Verkehr viel mehr Schadstoffe ausstoßen als in Tests.

Strittig ist nach wie vor, ob die von der Autoindustrie angebotenen Software-Updates ausreichen, den NOx-Ausstoß ausreichend zu senken. Insbesondere SPD-Politiker, aber auch Umwelt- und Branchenexperten fordern auch eine technische (Hardware-)Nachrüstung der Fahrzeuge.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, bekräftigte am Samstag diese Einschätzung. Das wichtige Signal aus Leipzig an die Dieselfahrer sei, dass es nicht mal eben so zu flächendeckenden Fahrverboten kommen kann, betonte er. Doch um sie zu verhindern, brauche es dringend die technische Umrüstung von Euro 5 und Euro 6 Dieselfahrzeugen. "Ich appelliere an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, endlich ihr Zögern aufzugeben und gemeinsam mit Bundesumweltministerin Swenja Schulze den Druck auf die Manager der Automobilindustrie zu erhöhen."

Auch Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer von der Universität Duisburg-Essen geht davon aus, dass Dieselfahrverbote in Innenstädten ohne Hardwarenachrüstungen nicht verhindert werden können. Zwar gebe es keine rechtliche Handhabe gegen die Autobauer. Aber die Politik könne sie dazu drängen, Nachrüstungen anzubieten und zertifizieren zu lassen, sagte Dudenhöffer der "Passauer Neuen Presse". Zulieferer könnten die Nachrüst-Sets bauen. "Die Kunden könnten sie sich für 2000 oder 3000 Euro in ihre Fahrzeuge einbauen lassen. Ich bin überzeugt, dass ein Großteil der Dieselfahrer dies auch machen würde"

- sogar auf eigene Kosten. Die Regierung könnte die Kunden dann mit

Zuschüssen unterstützen, sagte der Experte.


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Als bundesweit erste Stadt könnte Hamburg noch in diesem Monat Sperrungen für zwei vielbefahrene Straßen verhängen. Solche Überlegungen gibt es etwa auch in Kiel. Denn sollen nur einzelne Straßen oder Abschnitte in Städten gesperrt werden, sehen die Richter am Bundesverwaltungsgericht keine größeren Hürden./hgo/DP/he

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