Ad hoc: Wirecard AG: KPMG legt Bericht über Sonderuntersuchung vor

Dienstag, 28.04.2020 07:55 von DGAP - Aufrufe: 4056

DGAP-Ad-hoc: Wirecard AG / Schlagwort(e): Sonstiges Wirecard AG: KPMG legt Bericht über Sonderuntersuchung vor 28.04.2020 / 07:52 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Wirecard AG wurde heute, am 28. April 2020 in den frühen Morgenstunden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG der Bericht über die Sonderuntersuchung übergeben. Er wird schnellstmöglich unter https://www.wirecard.com/de/transparenz veröffentlicht. Belastende Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation wurden nicht gefunden. In allen vier Prüfbereichen - den Geschäftsbereichen Dritt-Partnergeschäft (TPA) und Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und Singapur - haben sich keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf geführt hätten. Im Rahmen der durchgeführten Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2016 bis 2018 waren die vorliegenden Belege und Prüfungshandlungen für den Nachweis der Umsatzerlöse im Dritt-Partnergeschäft (TPA) ausreichend. Nach den gesteigerten forensischen Anforderungen der Untersuchung durch KPMG konnten allerdings nicht alle angeforderten Daten beschafft werden, die einen Nachweis der Umsatzerlöse in diesen Jahren erfüllt hätten, da sich diese Unterlagen überwiegend im Zugriffsbereich der Dritt-Partner befinden. Da Wirecard inzwischen die erforderlichen Daten selbst vorhält, konnten KPMG für den Zeitraum Dezember 2019 über 200 Mio. Datensätze für eine forensische Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Dabei ergaben sich keine Anhaltspunkte für Abweichungen zwischen den ausgewiesenen Umsätzen und den Kontensalden. KPMG stellte Dokumentations- und Organisationsschwächen im Untersuchungszeitraum fest, die von Wirecard bereits identifiziert worden waren. Diese werden seit 2019 durch den Aufbau der Global Compliance Organisation und mit Unterstützung externer Berater behoben. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz finden nicht am 30. April 2020 statt. Wirecard stimmt schnellstmöglich mit dem Abschlussprüfer E&Y ab, wann die Prüfungsarbeiten unter Berücksichtigung der Corona-bedingten Einschränkungen und des KPMG Berichts abgeschlossen werden können. Kontakt: Iris Stöckl VP Corp.Com./ IR Tel.: +49 (0) 89-4424-1424 e-Mail: iris.stoeckl@wirecard.com http://www.wirecard.de ISIN DE0007472060 Reuters: WDI.GDE Bloomberg: WDI GY

28.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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