Ad hoc: Allianz SE: Auf Anteilseigner entfallender Quartalsüberschuss im ersten Quartal 2016 steigt um 20,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal

Montag, 02.05.2016 14:05 von DGAP - Aufrufe: 1091

Allianz SE / Schlagwort(e): Quartalsergebnis 02.05.2016 14:00 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Allianz Gruppe erreicht im ersten Quartal 2016 einen Umsatz von 35,4 (Q1 2015: 37,8) Mrd. Euro. Dies stellt einen Rückgang von 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal dar. Das operative Ergebnis beträgt 2,8 (Q1 2015: 2,9) Mrd. Euro, dies bedeutet einen Rückgang von 3,5 Prozent. Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2016 bleibt unverändert. Der auf die Anteilseigner entfallende Quartalsüberschuss beträgt 2,2 (Q1 2015: 1,8) Mrd. Euro, somit 20,5 Prozent über der Vorjahreszahl, teilweise zurückzuführen auf die Realisierung nicht-operativer Gewinne. Die Solvency II-Kapitalisierung sinkt auf 186 Prozent (31.12.2015: 200 Prozent) zum Ende des ersten Quartals als Folge der Kapitalmarktentwicklung, die teilweise durch Maßnahmen im Risikomanagement ausgeglichen wurde. Der Rückgang beruht darüber hinaus teilweise auf einer zum 1. Januar 2016 wirksam werdenden aufsichtsrechtlichen Änderung, die die deutsche Lebensversicherungsindustrie betrifft. Wie angekündigt wird die Allianz SE weitere Angaben zur Geschäftsentwicklung im ersten Quartal am 11. Mai 2016 veröffentlichen. Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aufgrund von (i) Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, (ii) Entwicklungen der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen) und der Entwicklung der Schadenskosten, (iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankbereich, der Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkursen, einschließlich des Euro/US Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, (x) Akquisitionen, einschließlich anschließender Integrationsmaßnahmen, und Restrukturierungsmaßnahmen, sowie (xi) allgemeinen Wettbewerbsfaktoren ergeben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Keine Pflicht zur Aktualisierung Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht. 02.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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