das kapital, das banken infolge des SREP vorhalten sollen, besteht aus zwei komponenten, https://www.bankingsupervision.europa.eu/banking/srep/html/p2r.de.html:
P2R:
Säule-2-A n f o r d e r u n g (Pillar 2 Requirement). Deckt Risiken ab, die in der Säule 1 unterschätzt werden oder nicht abgedeckt sind. P2R ist verbindlich. Verstöße können unmittelbare rechtliche Konsequenzen für die jeweilige Bank nach sich ziehen.
P2G:
Säule-2-E m p f e h l u n g (Pillar 2 Guidance). Gibt an, wie viel Kapital eine Bank vorhalten s o l l t e, damit in Stresssituationen ein hinreichend großer Puffer vorhanden ist. P2G ist nicht verbindlich.