Ich weiß nicht woher du die Information hast, dass es bei Herrn Z. um den gleichen Fall bei bei Hoeness handelt. Scheinbar kennst du den Inhalt der gekauften Steuer CD... ich nicht, also kann ich dazu nichts sagen.
Nun ja, ich befürchte, dass du noch niemals eine Steuerprüfung (egal ob komplette Betriebsprüfung oder Umsatzsteuersonderprüfung) in einer Firma erlebt hast, zumindest kann ich mir sonst deine Aussagen dazu nicht erklären. Dem Prüfer geht es ausschließlich darum, (ich sage es mal ganz grob), ob alle angegebenen steuerlichen Daten korrekt sind, sprich Unternehmensausgaben oder Einnahmen. Natürlich muss ein Unternehmen Betriebseinnahmen und Ausgaben belegen können, wenn es diese anerkannt haben will. Muss es aber nicht, dann wird es eben nicht als Unternehmensausgabe anerkannt. Wenn der Prüfer etwas als Privatausgabe deklariert, dann ist es ihm absolut egal, was damit passiert ist. Es erhöht sich der zu versteuernde Gewinn und nur das interessiert. Wer, was, warum, wofür dieses Privatgeld verwendet wurde, interessiert den Prüfer schlicht überhaupt nicht. Da wird nichts nachverfolgt oder Namen ermittelt oder sonstiges. Es ist privat, damit geht es den Prüfer nichts mehr an. Genau darum ging es bei Hoeness und Herr Z., es waren Privatgelder, deren Erträge nicht versteuert wurden... und dafür sind beide auch zu Recht verurteilt worden.