Ich glaube einige hier sind mit dem Vervollungzwang von Behörden wenig vertraut.
Die Aufgabengebiete der BAFIN sind eingiermaßen klar. Denen werden von extern, oder weil es Ihnen selbst aufgefallen ist, Mitteilungen gesteckt, dass der Vorstand der Wirecard Bilanzmanipulationen beabsichtigt haben KÖNNTE.
Dies konnte durch die BAFIN als erste Prüfinstanz nicht abschließend negiert werden, weswegen diese pflichtgemäß an die Staatsanwaltschaft den Vorfall weiter leiten. Das nennt man dann "Anzeige erstatten" und ist deren verdammte Pflicht und Schuldigkeit.
Und was macht dann die Staatsanwaltschaft? Das was ihre Pflicht und Schuldigkeit ist. Zur Seite legen und einstellen kann sie das Ganze erst einmal nicht. Was soll sie tun, nachdem "in den letzten Tagen" Anzeige der BAFIN bei Ihnen vorgelegt worden ist?
Sie können jetzt natürlich freundlich den Vorstand fragen ob sie das gemacht haben. Die Frage wäre dann vereinfacht: "Sehr geehrter Hr. Vorstand. Gegen Sie wurde Anzeige wegen des Verdachts der Marktmanipulation gestellt und die Staatsanwaltschaft sammelt nun Belege, die einen solchen Verdacht entweder erhärten oder ... falls ein solcher nicht gefunden werden kann ihre Unschuld bestätigen. Belege wären, wenn objektiv eine Manipulation statt gefunden oder versucht wurde und genau diese Manipulation auch beabsichtigt wurde.
Lieber Vorstand, würden Sie uns diese Belege die sie selbst belasten bitte aushändigen? Wir prüfen dann im Anschluss ob dies für weitere Ermittlungen ausreicht.
Natürlich ist das NICHT der erste Gang. Man fragt sich, welche Belege vorhanden sein könnten und wie man an diese kommt. Also informiert man niemand anderen außer den Richter und beantragt einen Durchsuchungs-/Beschlagnahmebeschluss um evtl. relevante Unterlagen bei Wirecard zu suchen, grob vorzusichten und beschlagnahmen zu dürfen, um diese infolge auszuwerten.
Das geht nicht mit einem Anruf beim Richter sondern will durchaus gut und schriftlich begründet werden. Eine Begründung wäre aber eben auch "es liegt eine Straftat vor, deren mögliches Schadensausmaß im Millionenbereich liegt. Eine Erhellung der Umstände kann beim derzeitigen Stand nur durch eine zeitnahe Durchsuchung / Beschlagnahme von eMails, Unterlagen im Zeitraum von / bis bei den Personen etc ... an den Örtlichkeiten etc ... erfolgen." (natürlich deutlich umfangreicher)
Der Richter gibt sein okay, was soll er auch anderes tun. Dann Vorbereiten der Durchsuchung und nun kommen weitere Formalitäten. Man stürmt dann nicht in die Zentrale und legt alles lahm sondern eröffnet den Bericht, bespricht die weitere Vorgehensweise etc.
Bis bei Wirecard die Umstände somit bekannt waren, kann es durchaus bereits Mittag gewesen sein. Keinesfalls gehe ich davon aus, dass diese im Vorfeld von der Anzeige der Bafin bei der Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt wurden. Gleichwohl war damit zu rechnen.
Der Vorgang an sich ist im Grunde unspektakulär.
Die Adhocs sind im Markt bekannt. Der KPMG Bericht ebenfalls. Der Absturz der nach dem KPMG Bericht kam, hat meines Erachtens wenig mit dessen Inhalt zu tun.
Und die Durchsuchung heute ist eine Formalität, in dem Bereich wo man vom Rechtsstaat Formalitäten erwarten kann. Anzeige > Verfolgungszwang > notwendige Maßnahmen bei einem DAX-Konzern.
Das die Nachricht erst nach XETRA-Schluss kam finde ich vorteilhaft. Gibt zumindest weniger Stücke für die Shorties sich einzudecken. Sollte wieder erwarten der Kurs weiter nachgeben, kaufe ich nach.
Das schlecht recherchierende Medien das ausschlachten ist nachvollziehbar, was anderes haben diese auch nicht zu bieten. Und was sich ARD an Oberflächlichkeit bietet, ist ein wesentlicher Grund für massive Eigenrecherche.
Ich lechze nach dem 18.06.