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Musterfeststellungsklagen
Quelle: vzbv
Musterfeststellungsklagen
Mit einer Stimme für Verbraucherrecht
Alle Musterfeststellungsklagen
Informationen zu allen Musterklagen der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands finden Sie auf musterfeststellungsklagen.de
Warum wurde die Musterfeststellungsklage geschaffen?
Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?
Welche Verbände können klagen?
Wer entscheidet, ob eine Musterfeststellungsklage erhoben wird?
In welchen Wirtschaftsbereichen kann es zu Musterfeststellungsklagen kommen?
Haben Verbraucherverbände genug Schlagkraft, um Musterverfahren zu starten?
Können auch Verbraucher die Initiative ergreifen und eine Klage einreichen?
Welche Vorteile bietet die Musterfeststellungsklage für Verbraucher?
Wie unterscheidet sich eine Musterfeststellungsklage von einer „normalen Klage“?
Bei einer normalen Klage fordert der Klagende eine „Leistung“ vom Beklagten. Das ist meistens Geld, manchmal aber auch die Herausgabe einer Sache oder etwas anderes. Bei einer Musterfeststellungsklage klagen nicht die einzelnen geschädigten Verbraucher:innen, sondern ein Verbraucherverband. In diesem Verfahren geht es nicht um die einzelnen „Leistungen“, sondern um deren allgemeine Voraussetzungen, also etwa darum, ob eine bestimmte Gebühr rechtmäßig erhoben wurde oder nicht. Die geschädigten Verbraucher:innenkönnen sich bei diesem Verfahren anmelden, ohne selbst zu klagen. Die Feststellungen des Gerichts gelten dann auch für sie (Feststellungsurteil). Wichtig: In einem Musterfeststellungsverfahren können nur die allgemeinen Fragen geklärt werden, die viele Verbraucher:innen gemeinsam betreffen. Die Besonderheiten jedes Einzelfalls können nicht berücksichtigt werden, weil das Gerichtsverfahren sonst zu kompliziert und langwierig würde. Wie hoch beispielsweise eine Schadensersatzzahlung oder einer Rückerstattung im Einzelfall ist, wird im Musterverfahren deshalb nicht berechnet.
Wie unterscheidet sich die Musterfeststellungsklage von „Sammelklagen“ in anderen Staaten?
Quelle: vzbv
Wie erfahren Verbraucher:innen von Musterfeststellungsklagen?
Wie läuft das Gerichtsverfahren bei einer Musterfeststellungsklage ab?
Die Musterfeststellungsklage ist eine Verbandsklage, bei der ein hierfür zugelassener Verbraucherverband ein Unternehmen vor Gericht verklagt. Diese Klage ist nur zulässig, wenn der Klagende mindestens zehn einzelne Verbraucher benennen kann, die entsprechende Ansprüche gegen das beklagte Unternehmen haben. Wenn das Gericht die Klage zulässt, wird sie in einem Klageregister öffentlich bekannt gemacht. In dieses Register können sich weitere betroffene Verbraucher:innen eintragen. Nach zwei Monaten prüft das Gericht, ob sich mindestens 50 Verbraucher:innen angemeldet haben. Wenn ja, wird das Gerichtsverfahren durchgeführt. Dann können sich bis zur mündlichen Verhandlung noch weitere Verbraucher:innen anschließen. Wenn nach zwei Monaten die Mindestzahl von 50 Anmeldungen nicht erreicht wird, wird das Musterfeststellungsverfahren nicht durchgeführt.