...dem Streben nach absoluter Gewinnmaximierung auf Seiten der HF's, da mitunter die Einwertung der Chancen & Risiken sowie des (in diesem Falle, bei entsprechender Entwicklung, enormen (ökonomischen) Potentiales) in der Causa Steinhoff anhand der bekannten Fakten mitunter recht schwierig ist, insbesondere dann, wenn wir uns auf der „technischen“ Ebene (auf der Ebene von Verträgen / Vertragsverhandlungen sowie den dazugehörigen Zahlenwerken) befinden, würde sich (ggf.) aus meiner Sicht heraus auch eine Einwertung unter Berücksichtigung & Einbeziehung 1.) der Interessen aller beteiligten Gruppen im 2.) Kontext der Gewinnmaximierung als „Zugangsebene“ / „Betrachtungsebene“ anbieten, ich denke, dass dies ggf. ein „plastischeres“ Bild bzw. leichteren Zugang zur Thematik (als „Gesamtkunstwerk“ bietet...
Werfen wir also einen Blick auf 1.) alle involvierten Gruppen, die jeweilige Interessenlage liegt auf der Hand, dahingehend drösle ich dies jetzt nicht weiter auf, ferner lasse ich jene Armeen an Anwälten & Wirtschaftsprüfern außen vor (sie nehmen zwar jeweils zentrale Rollen ein, jedoch nehmen sie -im situativen Kontext- eher die Rolle von (wenn auch unverzichtbaren) „Zuträgern“ ein)...
auf der anderen Seite der Schuldner (SH), hier finden i.Ü. auch „uns“ wieder...
ebenfalls Erwähnung & Beachtung finden sollten / müssen die klagenden / klagewilligen Altaktionäre (z.T. in diesem Falle ehemalige Anteilseigner / Besitzer von SH), sowie
die „neuen“ Großaktionäre & ob der zuzurechnenden Stimmrechtsmehrheit(en), die neuen Besitzer von SH, die (oben bereits benannten) HF's...
Zur Vergegenwärtigung stelle ich (in vereinfachter, jedoch wesentlicher) Form die Zusammenhänge & Überschneidungen der jeweiligen Interessen / Abhängigkeiten (kurz & knackig) dar:
-SH (als Schuldner): will (salopp formuliert) letztlich die Nummer überleben, dahingehend ist ein Entgegenkommen der Gläubiger sowie der klagewilligen Altaktionäre, ob der gegeben Sachlage, im Interesse von SH.
-Im Interesse jener klagewilligen Altaktionäre ist eine (wie auch immer geartete, größtmögliche) Schadensbegrenzung, jedoch lässt sich selbige nur dann darstellen, wenn SH die Kiste überlebt, da (Alt-)Aktionäre im Falle einer Liquidation der Holding & deren Verwertung am falschen Ende der Nahrungskette stehen.
-Last but not least stehen die Gläubiger & (defacto) neuen Besitzer (jene HF's) auch mit ihren, in diesem Falle vielfältigen, Interessen auch auf der Matte: auf der einen Seite liegt das Interesse der HF's (in ihrer Eigenschaft als Gläubiger) zunächst auf der Erhaltung & Wiederherstellung der Werthaltigkeit der erworbenen Forderungen / Verbindlichkeiten, dies funktioniert jedoch nur, wenn SH überlebt bzw. in die Lage versetzt wird, jene (am Ende, nach der Restrukurierung) anfallenden Zahlungen / Zinsen dauerhaft leisten zu können, in ihrer Eigenschaft als Besitzer / Mehrheitsaktionäre von SH, liegt das ureigenste Interesse der HF's an der Wertsteigerung ihrer Anteile an SH, und somit a) am Überleben der Holding und (im Besonderen) b) an einer erfolgreichen Neuausrichtung der Holding im operativen Geschäft...
Es ist unschwer zu erkennen, dass hier (z.T. deutliche) Überschneidungen in den Interessensgebieten existieren, welche definitiv nicht zu unserem Nachteil sind. Soweit ich dies nun hier dargestellt habe, ist dies jetzt alles in allem nichts neues, quasi kalter Kaffee, doch mag es dem einen oder anderen hier im Board zur Erfassung der derzeitigen Situation auf Ebene der Interessenverquickung(en) hilfreich sein. An dieser Stelle kann / könnte man auch wieder einen Blick auf das bzw. die CVA's werfen, doch hier will ich zuvor noch kurz einige Aspekte nachreichen, welche mir hier
https://www.ariva.de/forum/...dings-n-v-531686?page=7391#jump25939301 leider unter den Tisch gefallen & überaus beachtenswert sind, ich zitiere hier jene Passagen (welche aus dem snh cva analysis- pdf, Seite 4, stammen):
„Eine freiwillige Unternehmensvereinbarung funktioniert nur dann (und wird nur wirksam) wenn das Unternehmen inhärent profitabel ist“
Wichtig hierbei (neben dem bereits angeführten Sinn & Zweck) ist, den Aspekt der „Freiwiligkeit“ zu berücksichtigen, sie gilt beidseitig (Gläubiger & Schuldner) & impliziert die beidseitige Bereitschaft, im Rahmen des Procederes aufeinander zuzugehen, diese Freiwilligkeit ist aus dem situativen Kontext heraus in diesem Falle (auf Gläubigerseite) primär der Gewinnmaximierung geschuldet, auf Schuldnerseite entspringt die Freiwilligkeit dem Umstand das ein CVA die beste (unter den gegebenen Umständen) sich bietende Möglichkeit zur Sanierung des Unternehmens ist, ich verweise hier nochmals auf die Überschneidung(en) der Interessensgebiete auf beiden Seiten.
„In der Regel findet im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (ganz gleich in welchem Land) ein Teilschuldenerlass statt“
Hier habe ich bei dem Comment zu jener Passage die Formulierung „In der Regel“ ohne Comment stehen gelassen, „in der Regel“ kann mit „(sehr) häufig“ übersetzt werden, jedoch keinesfalls mit „immer“, dahingehend (u.a.) auch habe ich jene CVA- Variante ohne Haircut aufgeführt.
An dieser Stelle bietet sich auch ein kurzer Exkurs (habe ich ja quasi versprochen / „angedroht“ ;-) ) zur Philosophie des englischen Insolvenzrechtes an:
Ganz grundsätzlich ist das englische Insolvenzrecht (bezogen auf Unternehmen & Privatpersonen) ein sehr „wirtschaftsfreundliches“ Insolvenzrecht, dies manifestiert sich besonders in Bezug auf dessen Flexibilität (siehe CVA & dessen Ausgestaltung / Einbettung im Insolvenzrecht) sowie Dauer (die Wohlverhaltensphase ist sehr kurz angesetzt, i.d.R. ein Jahr), dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, wobei ich wieder bei der Formulierung „i.d.R.“ einhaken will, denn es besteht durchaus die Möglichkeit, die „Wohlverhaltensphase“ zu verlängern, wenn die bis dahin erzielten Ergebnisse noch nicht hinreichend sind, in unserem Falle wäre dies auch möglich... ...sofern notwendig.
Grundsätzlich zielt das Inso- Recht in England darauf ab, dass ein Schuldner (so schnell als möglich) wieder am wirtschaftlichen Leben teilnehmen kann, Hintergrund dessen ist letztlich eine Entlastung des Staates (der Staatskassen) in Form a) der Vermeidung der Entstehung von „Kunden“ bei den Sozialkassen sowie b) der Aussicht auf Steuereinnahmen, welche aus einer (dauerhaften) Fortführung eines Betriebes / Firma resultieren.
Der wesentliche Unterschied zur Philosophie des Inso- Rechts in Deutschland (besonders gut erkennbar bei Privatpersonen welche in D ein Privatinso- Verfahren auf sich nehmen müssen) liegt in der stärkeren Gewichtung des „Bußcharakters“, die Dauer der Phase des Wohlverhaltens liegt in D bei sieben Jahren. (Quelle: Google / Juris), zudem ist das Insolvenzrecht in D im Vergleich zu jenem in GB weniger Flexibel, doch dies wirklich nur als kurzer Exkurs zu diesem Themenbereich.
Nun nochmals zur „Triebfeder“ des Engagements der HF's, der Gewinnmaximierung, hier ist das Potential (für die HF's & somit auch für uns (siehe Interessensgebiete der jeweiligen Akteure), im Falle eines erfolgreichen Turnaroundes, wahrhaftig gigantisch, bedingt durch:
-die Aufwertung jener Verbindlichkeiten welche sich im Besitz der HF's befinden, welche günstig erworben wurden, sowie -im Nachgang- durch die Sicherstellung der Fähigkeit seitens SH, selbige bedienen zu können (als Kurzfassung jetzt), zur Abschätzung des Gewinnpotentiales hier seien Forderungen von 8,5 Mrd (quasi „brutto“ betrachtet, da rund 1,5 Mrd „neutralisiert“ (entweder durch den Haircut, oder durch die Niedrigstzinsvariante, wobei bei letzterer die Forderung (i.H.v. 1,5 Mrd erhalten bliebe, selbige ließe sich ggf. mit einem „kleinen“ (relativ betrachtet) Abschlag gut weiterverticken,) werden müssen um SH ein dauerhaftes Überleben zu ermöglichen) mit einem Abschlag von guten 30%, bezogen auf den Nennwert der Forderungen, auf der „Einkaufsseite“ anzusetzen (Anmerkung meinerseits: diese 30% Abschlag sind eine konservative Schätzung meinerseits, die Abschläge können durchaus auch a bisserl kräftiger sein, dadurch bedingt, das Phasenweise SH akut vom Absaufen bedroht war, mit entsprechenden Folgen auf die Einschätzung der Werthaltigkeit / Einbringbarkeit der Forderungen durch den Finanzmarkt, bei Interesse kann man sich hierzu die Wertentwicklung von Unternehmensanleihen in ähnlichen Situationen oder auch SH mal ansehen)
- die Aufwertung der Sharez, welche die HF's halten: ich schrieb es bereits in meinem letzten Posting: nehmt jene 3,x Mrd Sharez & multipliziert sie mit einem Aktienkurs eurer Wahl (hier müsst ihr nicht knausrig sein, setzt mal 'nen Euro, oder auch zwei (nein ich bin nicht irre geworden) in die Gleichung ein (bedenkt hierbei, dass ihr (& die HF's) später Eigentümer einer völlig neuen Firma (siehe unten) sein werdet) & stellt das Ergebnis einem Anschaffungskurs von 'n paar Cent (egal ob 8, 10, 15 Cent per Share gegenüber, selbst bei einem theoretischen (und als unwahrscheinlich zu betrachtenden) Ek- Kurs von 25 Cent / Share kommt bei der Berechnung ein Multi- Milliarden- Deal für die HF's zustande... ...die Alternarive (Liquidation & Resteverwertung) würde im Vergleich lediglich 'nen „Trostpreis“ für sowohl die HF's als auch jene klagewilligen Altaktionäre mit sich bringen...
-sowie jenen Wechselwirkungen welche die Maßnahmen im Rahmen der CVA's aufeinander haben (
Nochmals zur Vergegenwärtigung: wir haben uns Sharez von SH gekauft, das bedeutet konkret, dass wir Anteilseigner einer Firma geworden sind, welche:
-von einem veritablen Bilanzskandal betroffen ist
-aufgeblähte Bilanzen hatte
- sich in einem wirtschaftlich problematischen Zustand befunden hat (& und noch befindet)
- dessen wirtschaftliche Probleme sich -zunächst- im Zuge des Bekanntwerdens des Bilanzskandales
noch weiter verschärft haben (siehe Firesell- Aktionen (Learjet, Flagshipstore bzw. das Haus in
welchem sich besagter Flagshipstore von K/L befunden hat, usw...))
So, dat oben beschriebene Bundle haben wir gekauft, im gewissen Sinne (metaphorisch betrachtet) haben wir ein Ü- Ei erworben, aus welchem eine unansehnliche, an diversen Gebrechen leidende Raupe kroch. Selbige Raupe erhielt im Nachgang ein wenig Nahrung (Liquidität) sowie eine Wärmelampe (LUA / CVA's) zum Zwecke ihrer Genesung (des Überlebens) gereicht, nach einer (relativen) Erholung ihrerseits begann / beginnt sich diese Raupe nun zu verpuppen & eine Metamorphose zu vollziehen (=Restrukturierung / Neuausrichtung, v.a. im Hinblick auf das operative Geschäft, natürlich auch in finanzieller Hinsicht)...
Nach Abschluss der Restrukturierung / Neuausrichtung wird (wenn die Sanierung erfolg hat) früher oder später aus dem Kokon ein Schmetterling entschlüpfen (=im Grunde eine völlig „neue“ Firma, ggf. auch mit neuem Namen), und genau DAS ist jenes, welches wir zum gegebenen Zeitpunkt a) als dauerhaftes Investment im Depot halten wollen oder b) eben am Markt verkaufen wollen... ...nicht 'ne SH in Restrukturierung...
Nur um dies an dieser Stelle nochmals (& ausdrücklich) zu erwähnen: die Kiste ist noch nicht durch / bzw. in trockenen Tüchern, es existieren immer noch 'ne Menge an Minenfeldern auf den jeweiligen Großbaustellen, welche das Potential haben, die Kiste scheitern zu lassen & den Pott (SH) zu versenken - wobei sich dies (zum Teil) jedoch wieder relativiert, zumindest bei allen Baustellen, an welchen die Schuldner- & Gläubigerseite aktiv am Sanierungsprozess zusammenwirken (der Einfachheit halber schlage ich die (klagewilligen) Altaktionäre bei der Betrachtung der Gläubigerseite zu, da das Verhalten bzw. die „Kooperationsbereitschaft“ auf Seiten der Altaktionäre maßgeblich ihre Aussichten auf eine zumindest halbwegs erträgliche Entschädigung (relativ betrachtet) beeinflusst.
Mein Fazit: Über die Einbeziehung der gegenseitigen Interessen & Abhängigkeiten der relevanten, involvierten Gruppen in der Causa Steinhoff, speziell unter Berücksichtigung des enormen Potentials zur Gewinnmaximierung (im Kontext des Strebens nach maximalem Gewinn als wesentlicher „Charaktereigenschaft“ von HF's) erscheint die gegebene Ausgangssituation wieder in einem etwas freundlicherem Licht für alle Beteiligte, und poliert (aus meiner Sicht) das CRV für uns als „Trittbrettfahrer“ nochmals anständig ordentlich auf... ...wobei natürlich immer noch gewisse Risiken bestehen bleiben...
In diesem Sinne wünsche ich ein schönes Restwochenende @ all & bitte -wie immer- höflichst um kritische Würdigung..