ich muß Dir leiuder widersprechen. Ein Unternhemen kann sehr wohl eigene Aktien kaufen:
Quelle : www.wirtschaftslexikon.co/d/aktienrueckkauf/aktienrueckkauf.htm
Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft können unter bestimmten Umständen die von ihnen emittierten Aktien wieder zurückkaufen. Ein solcher Aktienrückkauf kann unterschiedliche Ziele verfolgen. Einer der wichtigsten Gründe ist die Erhöhung des Wertes der verbleibenden Aktien am freien Markt.
Mit dem Rückkauf eigener Aktien ist es für die Aktiengesellschaft möglich, die Zahl der umlaufenden Aktien zu verringern und so den Wert der im Markt verbleibenden Aktien zu erhöhen, da sich dann das Vermögen des Unternehmens auf weniger Anteile verteilt. Außerdem kann das Unternehmen damit beispielsweise signalisieren, dass es zum jetzigen Zeitpunkt an der Börse unterbewertet ist. Denn in der Regel geht man davon aus, dass das Management einen Informationsvorsprung hat - beispielsweise Informationen über neue Produkte oder bevorstehende und Erfolg versprechende Geschäfte oder Strategien. Kauft also die AG ihre eigenen Aktien zurück, dann zeigt das Unternehmen, dass sich aus seiner Sicht die Geschäftsaussichten verbessert haben und der jetzige Kurs nicht mehr angemessen hoch ist. Damit gewinnt womöglich die Aktie für Investoren neue Attraktivität und der Kurs steigt. Zudem kann der Rückkauf ein Signal der AG sein, dass die eigenen Geschäfte gut laufen und es momentan keine lukrativere Möglichkeit für das Unternehmen selbst gibt, seine liquiden Mittel zu investieren.
Zitat Ende
Selbstverständflich sind diese Aktien auch stimmberechtigt, wenn das Anmeldeverfahren zum Stimmrecht ordnugnsgemäß durchlaufen wurde. Fich ging es aber im Post eher darum, eine Sperrminorität zu erreichen, um den plötzlichen Aufkauf und die Zerschlagung des Unternehmens durch einen Großinvestor abzuwenden.
Zum Begriff der Sperrminotität gilt:
Mit Sperrminorität bezeichnet man die Möglichkeit einer Minderheit, bei Abstimmungen einen bestimmten Beschluss zu verhindern. Sperrminoritäten entstehen dort, wo qualifizierte Mehrheiten verlangt werden.
So ist beispielsweise im deutschen Aktienrecht für bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse eine 75-prozentige Kapitalmehrheit notwendig, unter anderem für die Liquidation eines Unternehmens (§ 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG) und für eine Satzungsänderung (§ 179 Abs. 2 AktG). In diesem Fall spricht man von einer Sperrminorität, wenn eine Gruppe mehr als 25 % und weniger als 50 % der Aktien besitzt.
Quelle : de.wikipedia.org/wiki/Sperrminorit%C3%A4t
Schöner thread aktuell, Kompliment an alle !