Ich kopiere Euch mal eine Mail rein, die ich vor ca. 1 h von Steini bekommen habe (gleich in deutscher Übersetzung). Quelle: mein Mailaccount ;-) Da habt Ihr was zu lesen, schönen Abend noch, bin dann wieder weg !
STEINHOFF INTERNATIONAL HOLDINGS N.V. (SIHNV) ZAHLUNGSAUFSCHUBVERFAHREN UND ANGEBOT EINES VERGLEICHSPLANS Am 15. Februar 2021 hat das Bezirksgericht Amsterdam (das Gericht) einen sog. Zahlungsaufschub nach niederländischem Recht (Suspension of Payments,dasSoP) in Bezug auf SIHNV gewährt. Am selben Tag hat SIHNV den Entwurf eines Vergleichsplans (der Vergleichsplan) vorgeschlagen. Das Gericht hat Herrn F. Verhoeven von der Kanzlei Houthoff als SoP-Verwalter (bewindvoerder) und Frau K. M. van Hassel sowie Frau C. H. Rombouts als beaufsichtigende Richterinnen (rechters-commissarissen) ernannt. Am 18. Februar 2021 hat das Gericht Herrn C. R. Zijderveld von der Kanzlei Houthoff zum Co-SoP-Verwalter (medebewindvoerder) ernannt. Der Vergleichsplan ist Teil des Angebots des Steinhoff-Konzerns zur Umsetzung eines globalen Vergleichs, um Forderungen und Rechtsstreitigkeiten beizulegen, die aus erstmals im Dezember 2017 bekannt gemachten, historischen Bilanzierungsfragen entstanden sind. Der Vergleichsplan wird allen Personen angeboten, die eine einfache, nicht bevorrechtigte Forderung (concurrente vordering) gegen SIHNV haben. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt im Zeitraum zwischen dem 6. Dezember 2015 (Geschäftsschluss) und dem 5. Dezember 2017 (Geschäftsschluss) Anteile an SIHNV erworben haben und am 5. Dezember 2017 (Geschäftsschluss) weiterhin einige oder alle dieser Anteile gehalten haben, haben Sie möglicherweise eine solche Forderung gegen SIHNV und könnten berechtigt sein, eine Zahlung im Rahmen des Vergleichsplans zu erhalten. Wenn Sie ein nicht bevorrechtigter Gläubiger von SIHNV (ein Gläubiger) sind, werden Sie aufgefordert, an dem SoP-Verfahren teilzunehmen und Ihre Forderungen wie im Vergleichsplan dargelegt anzumelden, da Sie möglicherweise zum Erhalt von Zahlungen berechtigt sind. In seiner Entscheidung, das SoP zu gewähren, hat das Gericht beschlossen, dass der Vergleichsplan in einer vom Gericht einberufenen Abstimmungsanhörung am 30. Juni 2021 um 10.00 Uhr (MEZ) zur Abstimmung gestellt wird. Die Abstimmungsanhörung wird an dem Ort des Gerichts, Parnassusweg 280 in Amsterdam (Niederlande), stattfinden. In einer weiteren Entscheidung vom 5. März 2021 hat das Gericht auf Antrag der SoP-Verwalter entschieden, dass - die gesetzlichen Anforderungen nach niederländischem Recht, die Gläubiger über das SoP und den Vergleichsplan zu informieren, mit dieser Mitteilung erfüllt sind, - jede Folgekommunikation oder -mitteilung an die am SoP teilnehmenden Gläubiger durch eine Mitteilung auf www.steinhoffsettlement.com erfolgt, - Gläubiger ihre Forderungen zum SoP anmelden können, indem sie das Verfahren und die Anleitungen auf www.steinhoffsettlement.com befolgen, und - Computershare Investor Services plc für die Zwecke des SoP als Forderungsverwalter für die und im Namen der SoP-Verwalter handelt. Dies bedeutet, dass die SoP-Verwalter (und SIHNV) mit den Gläubigern künftig über die oben genannte Website kommunizieren werden. Wenn Sie über den Vergleichsplan abstimmen möchten, müssen Sie (oder ein bevollmächtigter Vertreter) außerdem Ihre Forderung am oder vor dem 15. Juni 2021 in Übereinstimmung mit den relevanten Anleitungen einreichen, die unter www.steinhoffsettlement.com zu finden sind. Bitte beachten Sie, dass die SoP-Verwalter einen Antrag an das Gericht auf Ernennung eines sog. Vertreterausschusses (commissie van vertegenwoordiging) erwägen. Falls das Gericht einen Vertreterausschuss bestellt, wird dieser 2anstelle der einzelnen Gläubiger über den Vergleichsplan abstimmen. Weitere Informationen hierzu werden auf www.steinhoffsettlement.com veröffentlicht. Alle Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass sollten sie eine Forderung haben, die nicht Gegenstand des SoP ist, weil diese Forderung rechtlich bevorrechtigt ist, mit einem Zurückbehaltungsrecht oder mit einem Sicherungsrecht verbunden ist die Anmeldung einer solchen Forderung zum Verlust des rechtlichen Vorrangs, des Zurückbehaltungsrechts oder des Sicherungsrechts führen kann (es sei denn, eine solche Forderungsanmeldung wird vor der Abstimmung über den Vergleichsplan zurückgezogen). Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Häufig gestellte Fragen (FAQ) auf www.steinhoffsettlement.com. Wenn und sobald der Vergleichsplan in Kraft tritt, erfolgen Zahlungen an die berechtigten Gläubiger nach Maßgabe des Vergleichsplans. Um diese Zahlungen zu erhalten, müssen Gläubiger, deren Forderungen nicht bereits im Rahmen des oben beschriebenen Verfahrens zur Forderungsanmeldung (und Abstimmung) eingereicht wurden, ihre Forderungen bei der Stichting Steinhoff Recovery Foundation an oder vor dem im Vergleichsplan angegebenen Stichtag (Bar Date) einreichen. Weitere Informationen zum Inhalt des Vergleichsplans sowie Anleitungen zur Teilnahme am SoP-Verfahren und zur Einreichung von Forderungsformularen online finden Sie unter: www.steinhoffsettlement.com. Hinweis: Steinhoff International Holdings Proprietary Limited (SIHPL) schlägt einen separaten Vergleich im Sinne von Section 155 des South African Companies Act 71 of 2008 (der SIHPL Section 155-Vorschlag) den in diesem Vergleichsvorschlag als Scheme Creditors (Vergleichsgläubiger) definierten Gläubigern vor. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem 6. Dezember 2015 (Geschäftsschluss) Anteile an SIHPL erworben haben und diese Anteile (nach dem am 7. Dezember 2015 abgeschlossenen Scheme of Arrangement) am 5. Dezember 2017 (Geschäftsschluss) weiterhin ganz oder teilweise als Anteile an SIHNV hielten, könnten Sie als Scheme Creditor gelten und haben möglicherweise Anspruch auf eine Zahlung gemäß dem SIHPL Section 155-Vorschlag. Weitere Informationen über den SIHPL Section 155-Vorschlag finden Sie auf der oben genannten Website.