Langsam macht’s Spaß, das wird mir hier noch ganz unbeabsichtigt zur Herzensangelegenheit. Da wird man einfach von der Diskussion ausgeschlossen bei den Reinkarnierten. LOL
Wieder einen Anderen unfreiwillig freigekämpft. Grrr
3637 da drüben
Ja das liest sich gut.
Die Übersetzung von Punkt 1 lautet
1
Vor der Vereinbarung gemäß
Artikel 381(1)
kann der Schuldner oder der Sanierungsexperte nach
Abschnitt 371
kann der Schuldner oder der in § 371 genannte Sanierungsexperte, sofern er bestellt ist, das Gericht ersuchen, über Aspekte zu entscheiden, die im Zusammenhang mit dem Zustandekommen eines Vergleichs nach diesem Abschnitt von Bedeutung sind, einschließlich:
Übersetzt mit deepl.com
wetten.overheid.nl/...l=378&z=2023-01-01&g=2023-01-01
Herstruktureringsdeskundige ist nicht ernannt, also müsste der Schuldner darum bitten richtig?
@ Schlacky
Nah, alles gut.