"Um die Transparenz der mic-Gruppe zu erhöhen, soll für das Jahr 2017 zum ersten Mal ein konsolidierter Jahresabschluss vorgelegt werden", www.dgap.de/dgap/News/corporate/...tat-erteilt/?newsID=1026623
das mic-portfolio (anteilsbesitz >50%) steht in der mic-bilanz zum 30.06.2017 mit 7,5mio zu buche ("Anteile an verbundenen Unternehmen")
kapitalkonsolidierung (vollkonsolidierung):
das mic-portfolio wird gem. § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB mit dem eigenkapital der portfolio-gesellschaften (www.mic-ag.eu/portfolio/ ) verrechnet
neubewertungsmethode:
dabei wird das --meist negative-- eigenkapital der portfolio-gesellschaften neu bewertet: es wird mit dem "beizulegenden Zeitwert" (marktpreis o. ä., § 255 Abs. 4 HGB) der aktiva und passiva der portfoliogesellschaften angesetzt (§ 301 Abs. 1 Satz 2 HGB, www.gesetze-im-internet.de/hgb/__301.html )
ein nach der verrechnung verbleibender unterschiedsbetrag zu den oben genannten 7,5mio ist in der konzernbilanz als "Geschäfts- oder Firmenwert" auszuweisen (§ 301 Abs. 3 HGB)
für die nicht der mic AG gehörende anteile an den portfolio-gesellschaften wird im eigenkapital ein negativer ausgleichsposten "nicht beherrschende Anteile" gebildet (§ 307 Abs. 1 HGB)
ergebnis:
-- in der konzernbilanz 31.12.2017 wird ein wesentlicher teil der oben genannten 7,5mio nicht verschwinden, sondern als geschäfts- oder firmenwert ausgewiesen werden
-- die forderungen an die portfolio-gesellschaften (10,7mio + 3,7mio = 14,4mio zum 30.06.2017) werden mit den korrespondierenden verbindlichkeiten der portfolio-gesellschaften verrechnet (heben sich auf)
das eigenkapital (1,51 je aktie lt. einzelbilanz der mic AG zum 30.06.2017, s. oben #1133) wird sich in der konzernbilanz nicht wesentlich ändern
das heißt: die aktie wird aktuell mit einem buchwertabschlag von rd 50% gehandelt