Spezifische Fragen der Aktionäre der GFT Technologies SE
1.
Q: Ich habe Post von meiner Depotbank erhalten, aus der hervorgeht, dass ich ein
bevorrechtigtes Zeichnungsrecht für Aktien an der Black Pearl Digital AG erhalte. Was ist die
Black Pearl Digital AG und was hat es damit auf sich?
A: Die Black Pearl Digital AG ist ein Beteiligungs- und Beratungsunternehmen, dass sich auf das
zukunftsträchtige und wachstumsstarke Thema von Blockchain-Anwendungen bzw. dezentraler
Transaktionsdatenbanken („Distributed Leger Technologie“ oder „DLT“) spezialisiert hat. Ähnlich
der GFT Technologies SE adressiert die Black Pearl Digital AG Markt für IT-Lösungen für den
Finanzbereich. Da Sie Aktionär der GFT Technologies SE sind, ist anzunehmen, dass Sie
möglicherweise ein hohes Interesse an diesem Bereich haben und sich gegebenenfalls für die
Kapitalmaßnahme der Black Pearl Digital AG interessieren könnten.
Im Rahmen einer aktuell laufenden Kapitalerhöhung der Black Pearl Digital AG wird den
Aktionären der GFT Technologies SE daher ein bevorrechtigtes Zeichnungsrecht dergestalt
eingeräumt, dass jeder Aktionär der GFT Technologies SE für je zehn Stammaktien an der GFT
Technologies SE (WKN
580060 / ISIN
DE0005800601) ein Zeichnungsrecht auf eine Neue Aktie an
der Black Pearl Digital AG (WKN
A2BPK3 / ISIN
DE000A2BPK34) erhält.
Es existiert keine gesellschaftsrechtliche oder anderweitige Verbindung zwischen der Black
Pearl Digital AG und der GFT Technologies SE.
2.
Ich habe nur 100 GFT-Aktien, bin aber an daran interessiert mehr als 10 Neue Aktien der Black
Pearl Digital AG zu beziehen. Besteht darüber das bevorrechtige Zeichnungsrecht hinaus eine
weitere Zeichnungsmöglichkeit für GFT-Aktionäre?
A: GFT-Aktionäre, die über ihr bevorrechtigtes Bezugsrecht hinaus weitere Aktien der Black Pearl
Digital AG erwerben wollen, können im Rahmen Ihrer Zeichnung auch einen Überbezug
anmelden. Über die Zuteilung des Überbezugs entscheidet die Gesellschaft nach Verfügbarkeit
und objektiven Zuteilungskriterien am Ende der Bezugsfrist.
3.
Kann ich als GFT-Aktionär auch außerhalb meines bevorrechtigten Zeichnungsrechts Aktien der
Black Pearl Digital AG zeichnen?
A: GFT-Aktionäre können auch einfach im Rahmen des öffentlichen Angebotes vom 23.11.2018
bis zum 10.12.2018 per Kauforder über Ihre Depotbank unter Angabe der ISIN
DE000A2NBQN4 bzw. der WKN
A2NBQN über den Börsenplatz Düsseldorf zeichnen. Wichtig ist die Angabe des
Bezugspreises von EUR 27,50 sowie die Ordergültigkeit bis zum 10.12.2018 (Ende der
Bezugsfrist). Wenden Sie sich bei weiteren Fragen ggf. auch direkt an Ihren Kundenberater bei
Ihrer Bank.
Orderübersicht:
Transaktionsart: Kauf
ISIN:
DE000A2NBQN4 Gültigkeit: 10.12.2018
Börsenplatz: Düsseldorf
4.
Muss ich als GFT-Aktionär mein bevorrechtigtes Zeichnungsrecht ausüben bzw. ergeben sich
für mich als GFT-Aktionäre bestimmte Pflichten?
A: Nein, Sie müssen Ihr bevorrechtigtes Zeichnungsrecht nicht ausüben. Das bevorrechtigte
Zeichnungsrecht ist ein Recht, das Sie als Aktionär der GFT Technologies SE ohne etwaige
Verpflichtungen unentgeltlich erhalten.