ins Internet stellt, wird sie wohl -wie immer- Recht haben.
Oder riskiert Eurogas hier eine Rufschädigung ?
"....Bis heute ist es allen Beteiligten unerfindlich, wie die schweizerischen Rechtsanwälte Froriep Renggli die EuroGas AG 2012 so rechtswidrig beraten konnten...."
Und später weiter
"...Wir behalten uns entsprechende Maßnahmen gegenüber den fehlerhaft beratenden Anwälten Froriep Renggli vor...."
Fett- und Kursivschrift hier eingefügt
eurogasag.ch/265-0-EuroGas-AG-Status-Quo-Bericht.html
Natürlich ist es gut, dass man eine Lösung zu diesem Fehler gefunden hat.
Aber ein erklärendes Wort der Anwaltskanzlei könnte auch noch spannend werden.