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Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?!

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Epigenomics AG 1,545 € -5,21% Perf. seit Threadbeginn:   -99,74%
 
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! Blauerklaus44
Blauerklaus44:

Schön

 
05.06.17 17:21
Dir ist die Freude anzumerken.

Da hab ich auch spaß dran

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Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! HFreezer
HFreezer:

Und selbst wenn .....

6
05.06.17 18:39
das Angebot erst in allerletzter Stunde erhöht werden sollte  und sich damit die Angebotsfrist automatisch um zwei Wochen verlängert:  selbst dann hat man ja als jemand, der nicht angedient hat nach Ablauf dieser zwei Wochen Verlängerung noch zwei weitere Wochen Zeit, sich doch für das Angebot zu entscheiden (" Zaunkönig ")

Und das ist ja das schöne :  diejenigen, die nicht andienen,  und sich dann schön als Zaunkönige das ganze Spielchen ansehen und somit jederzeit  frei über ihre Aktien verfügen können,  diese Zaunkönige können ja dann immer noch nach Ablauf der letzten Verlängerung  sich dann doch noch für das erhöhte Angebot entscheiden, falls es Ihnen zusagen sollte .

Und zu allem Überfluss muss der Bieter ja während der Andienungsfrist wöchentlich, später sogar täglich mitteilen, wie viel Prozent er eingesammelt hat..... besser geht es für uns doch gar nicht .

ALSO:  Angebot abwarten , nicht andienen, Füße stillhalten, einfach Zaunkönig  werden und sich das ganze Spiel in Ruhe anschauen......

Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! HFreezer
HFreezer:

Mit anderen Worten:

 
05.06.17 19:05
Hier hat der Gesetzgeber uns Kleinaktionären wirklich einen Gefallen getan:

Man kann sich in Ruhe den Andienungsprozess anschauen,  man kann in aller Ruhe das allerletzte Angebot abwarten.

Und selbst wenn die Frist zur Annahme dieses aller letzten Angebotes abgelaufen ist ,  wenn sozusagen das Spiel abgepfiffen ist und man nicht angedient hat , selbst dann hat man immer noch die Möglichkeit, innerhalb einer 14-tägigen Frist zu sagen:  ja ich nehme das Angebot an oder nein,  ich nehme das Angebot nicht an . Das ist das, was man mit dem " Zaunkönigstatus  " meint.
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! hope epi
hope epi:

Dann würde ich dich jetzt vorschlagen in Namen

 
05.06.17 19:17
der Verweigerer  und Unentschlossenen einen  5 Punkte-Argumenten Plan zu erstellen kurz und verständlich für jedermann.

Damit kann man dann Werbung machen.

Somit ist Vergangenheit vergessen , und der Focus muss nun auf den Andienprozess und die Unentschlossenen Aktionäre gelenkt werden.
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! Benz1
Benz1:

Wieder durcheinander

 
05.06.17 19:25
nachdem ich die letzten Komentare gelesen haben, aber das letzte Angebot kann ja auch viel niedriger als 7,52 sein oder doch nicht?

Klar soweit habe ich es schon verstanden, am endeffekt ist die Angebotsbesserung schon lukrativer als die KE zum Bezugspreis, irgendwo ist der Hacken weiß nicht genau wo....

Sorry es ist unsere erste Übernahme, schon sehr kompliziert....

Aber grunsätzlich sind wir für die Übernahme durch die Chinesen, nur der Preis sollte stimmen........
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! HFreezer
HFreezer:

Ab morgen muss ich wieder an die Schüppe,

2
05.06.17 19:29
dann wird es knapp mit der Zeit. Aber ich verspreche erst einmal, dass ich die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen  innerhalb der nächsten zwei Tage hier kurz und knapp einstellen werde, so dass jeder schon mal das Wesentliche nachvollziehen kann und sieht, dass ich mir das alles nicht ausdenke.

Und eine knappe Zusammenfassung kann ich auch gerne noch einmal erstellen innerhalb der nächsten Tage.

Noch ist das Angebot ja nicht draußen, und wir haben Zeit, " Zaunkönig-Zeit "..:-))

Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! hope epi
hope epi:

So soll es dann sein.

 
05.06.17 19:51
Ich werde dein Text immer wieder als bessere Alternative hier den Unentschlossenen vorlegen.

Nur es solle jetzt die offizielle  Argumentation sein , warum es erstmal besser ist nicht anzudienen.  

Schließlich sollte es das Ziel sein einen höheren Kurs zu bekommen.  
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! AristideSaccard
AristideSacca.:

Also

 
05.06.17 20:29
will ja keinen Wasser in den Wein gießen, aber Aussagen wie "müssen nur 5% + 1 Aktie halten um squeeze zu verhindern" sind ja etwas naiv. Denn wie sehen die 5+1 nach der ersten KE mit Ausschluss Bezugsrechte aus...

Die spannende Frage ist, wieviel die Chinesen im ersten Gang bekommen, 75 oder weniger oder mehr. Sie werden alles tun, um den Zufall auszuschließen. Diese "gallische Dorf" Stimmung hier halte ich ja für etwas unangebracht,es geht nur ums Geld. Entweder es wird noch etwas rausgerückt oder nicht. Wir reden immer noch von einem Produkt mit tollen ERWARTUNGEN aber aktuell mit Umsätzen in Höhe des Dönerladens am Hackeschen Markt (da wohn ich). Wenn der Dönerladen bloß börsennotiert wäre...

Und so gesehen waren die Voten auf der HV nicht schlecht - knapp genug. Hätten ganz knapp scheitern können. Wären sie gescheitert, wärend die Chinesen vielleicht ins Grübeln gekommen.  Jetzt ist klar, dass es kein Selbstläufer ist. Werden also vielleicht nachbessern müssen. Wer sich nach Ablehnung der entsprechenden TOP (KE mit Ausschluss) und Ausstieg der Chinesen über Kurs von 5 € mit anschließender großer KE zu bescheidenen Preisen gefreut hätte, möge sich melden. Der muss aber auch ordentlich Cash haben. Wie bereits geschrieben, 5 Mio für FE, 5 Mio für Marketing und 10 Mio für laufende Kosten sind nicht der Weg in eine bessere Zukunft.



Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! jf800000
jf800000:

nicht andienen

 
05.06.17 20:41
HFreezer usw. macht weiter so. Ich bin und bleibe dabei.
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! v0000v
v0000v:

Die Chinesen

 
05.06.17 20:48
wollen etwas von uns und nicht umgekehrt, sie wollen unsere Aktien.
Meine bekommen sie nicht, nur wenn es unbedingt sein muss, aber nicht für 7.52€.
Ich lass mich ja vielleicht überreden und werde ab 12€ aufwärts verkaufen.
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! AristideSaccard
AristideSacca.:

voooov

 
05.06.17 20:54
Vielleicht haben die Chinesen schon etwas und brauchen den bescheidenen Rest gar nicht ( wie mogli gerechnet hat, die 20 % aller Rebellen auf der HV waren auf alle Anteile brechnet nur 9 %)
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! Kassiopeia
Kassiopeia:

Also,

 
05.06.17 20:56
ich möchte auch kein Wasser in den Wein gießen, deshalb mache ich es auch nicht.

@Astrid, falls ich mich recht erinnere hältst Du mittlerweile noch genau 1 AKtie, Das ist genau diejenige die wir zu den 5% noch brauchen.
Bitte halte sie ganz ganz fest und unterstütze uns damit !
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! v0000v
v0000v:

Naja

2
05.06.17 20:59
mal abwarten. Vorteil Zaunkönig.
Ganz so einfach werden die nicht 75% aller Aktien einsammeln.
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! AristideSaccard
AristideSacca.:

@ kassiopeia

 
05.06.17 21:05
Ich habe von 2010-15 in einem anderen Forum Berichte von den HVs geschrieben, auch von der außerordentlichen HV als mal wieder das EK verbrannt war (war in den Räumen von epi am Hackeschen Markt). 2016 gab es mehrere andere die geschrieben haben, dass sie sich nach der HV noch mit Taapken, mit dem China-Chef usw unterhalten haben, 2017 wiederum kaum einer (außer einem Haufen Gepöbel). Ich kenne die Firma ganz gut. Wo warst Du 2010-15?
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! v0000v
v0000v:

Als Zaunkönig

6
05.06.17 21:11
haben wir wenig Risiko.
Ich erlaube mir den Beitrag von Jamannn zur Aufklärung nochmal reinzustellen.

Zukunft der Aktionäre mit Investor = Übernahme
13
31.05.17 15:18
#11199
Ich möchte darauf hinweisen, mit den Aussagen und Rückschlüssen zur Übernahme, Enteignung, Delistung sorgsam umzugehen. Es ist alles nicht so einfach und jeder Schritt bietet seine Möglichkeiten, da exakt geregelt. Nachfolgend das für mich wahrscheinlichste Szenario:

1. Übernahme (>75% der Stimmrechte) zu 7,52€ (Liquidität für Wachstum und Vermarktung)
Bedeutet: Erst mal keine Kapitalerhöhungen, Freeflow kleiner, Steuerung aus China, Aktionär behält seine Rechte (Minderheitsaktionäre)

2. Aufstockung des Investoren Anteils (für Komplettübernahme oder Verschmelzung oder Eingliederung in andere(s) Unternehmen oder Umwandlung in andere Unternehmensform
Bedeutet: Investor kauft über die Börse (Kurs steigt) oder außerhalb des Handels weitere Anteile zu oder macht ein 2. Übernahmeangebot (zu verbesserten Konditionen). Alternative Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Altaktionäre. Das Ziel ist immer die 95% Schwelle für einen "Squeeze out" (rechtliche Komplettübernahme = Enteignung der Aktionäre) zu erreichen.

3. "Squeeze Out" durch den Investor (um Kosten für Publikationspflichten, Hauptversammlungen, Börsennotierung, etc. und Zeit bei Entscheidungen zu sparen)
Bedeutet: Angebot zur Barabfindung oder mit Aktien des beherrschenden Unternehmens an Aktionäre (zu verbesserten Konditionen). Epigenomics ist im "Prime Standard Frankfurt", es gilt somit das "Übernahmegesetz WpÜG" (darin Mindestabfindung für Aktionäre festgeschrieben), im Freiverkehr gilt es nicht.

4. "Spruchstellenverfahren" Möglichkeit der Aktionäre gegen Angebotspreis zur Komplettpreis zu klagen.  

Bedeutet: Das Gericht welches sich auf Wirtschaftsprüfer stützt, entscheidet über die Höhe eines angemessen Übernahmepreis (habe dies erfolgreich schon mehrfach durchgezogen). Der IDW (an den die Wirtschaftsprüfer gebunden sind), nimmt als Richtwert immer den 3-monatigen Durchschnittskurs als Richtwert an, plus Premium. Das Spruchstellenverfahren dauert lange, der Käufer möchte schnell Klarheit somit meist zuvor oder am Anfang des Verfahrens sehr verbessertes Angebot.

5. Delisting als Ausschluss der Handelbarkeit der Eigentumsanteile an den Kapitalmärkten (Streichung der Börsennotierung von Wertpapieren bzw. Beendigung der Börsenzulassung)
Bedeutet: die Überführung einer börsennotierten Gesellschaft "public company" in ein nicht an der Börse notiertes Unternehmen "private company". Es gibt 3 Möglichkeiten: Partielles Delisting / Reguläres Delisting / „Kaltes“ Delisting (a) partielles: Konzentration auf größten (Welt-)Börse oder „Heimatbörse“, (b) reguläres: Antragstellung des Emittenten auf Widerruf der Zulassung, (c) „kaltes“: zwangsläufiger Rückzug, der sich aus dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Notierung ergibt.

Nachfolgend "Rechtliche Rückzugswege"

(1) Widerruf der Börsenzulassung auf Antrag des Emittenten (sog. Reguläres Delisting)
gesetzliche Grundlage: §43 Abs. 4 BörsG
Entscheidungsträger : Zulassungsstelle der jeweiligen Börse.
Erfordernisse: Vorlage geeigneter Erklärungen und Unterlagen
Ablauf: Zeitraum zwi. d. Veröffentlichung des Widerrufs und d. Wirksamkeit gemäß BörsG max.2 J. (gemäß Börseordnung Frankfurter WP-börse 1 J)
Problem: Schwierigkeiten im Hinblick auf deut. juristische Rahmenbedingungen, z. B. Schutz von Minderheitsaktionären.

(2) Verschmelzung auf eine nicht-börsennotierte Gesellschaft
Durchführung: Übertragen des Vermögens einer börsennotierten AG als Ganzes auf einen anderen, i.d.R. nichtnotierten Rechtsträger
gesetzliche Grundlage: §2, §13 Abs. 1, §65 Abs. 1 UmwG
Entscheidungsträger: Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft.
Erfordernisse: 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen des o.g. HVbeschlusses
Anlegerschutz: Erhalten d. Anteilen an d. übernehmenden Gesellschaft angemessenes Barabfindungsangebot

(3) Formwechsel in eine nicht-börsenfähige Rechtform
Durchführung: Ändern der Rechtsform einer börsennotierten AG in eine nicht börsenfähige, z.B. Personengesellschaft, GmbH od. GmbH/AG & Co.KG.
Gesetzliche Grundlage: §202 Abs.1, §207, §226 UmwG
Entscheidungsträger: HV der Zielgesellschaft
Erfordernisse: 3/4 Mehrheit des HV-beschlusses
Besonderheit: keine Vermögensübertragung
Anlegerschutz: Barabfindung für benachteiligter Gesellschafter

(4) Eingliederung in eine nicht-börsennotierte Aktiengesellschaft
Durchführung: nach Eingliederungsbeschluss wird Zielgesellschaft eine unselbständige Betriebsabteilung der Hauptgesellschaft fortgeführt.
Gesetzliche Grundlage: §319, §320, §322, §323 AktG
Entscheidungsträger: HV der einzugliedernden AG sowie HV der Hauptgesellschaft
Erfordernisse: - einfache Mehrheit des HV-beschlusses der Zielgesellschaft
- 3/4 Mehrheit des HV-beschlusses der Hauptgesellschaft - Hauptgesellschaft hält 95% d. Aktien der Zielgesellschaft.
Besonderheit: - Zielgesellschaft bleibt rechtlich selbständig - Minderheitsaktionären scheiden automatisch aus
Anlegerschutz: Anspruch nach Aktien d. Hauptgesellschaft od. Barabfindung

(5) Verkauf sämtlicher Wirtschaftsgüter an eine nicht-börsennotierte Gesellschaft (Asset Deal)
Durchführung: Übernehmen des sämtlichen Vermögen d. Zielgesellschaft von einer nichtbösennotierte durch Kaufverträge.
Gesetzliche Grundlage: §179a Abs.1, §179 Abs.2. Satz2, und §262 Abs.1
Nr.2 AktG
Entscheidungsträger: HV der Zielgesellschaft
Erfordernisse: mind. ¾ Mehrheit des HV-beschluss für die Auslösung ebenso wie für den Abschluß der Kaufverträge
Besonderheit: vollständige Verdrängung der Minderheitsaktionären
Minderheitaktionär: Abfindungsanspruch nur auf Liquidationserlös
Problem: - höhere Abwicklungskosten als Share Deal - steuerliche Unsicherheit - Zustimmungen der Gläubiger und der Behörden


Fazit: Fakt ist Epigenomics braucht Kapital (von Investor = Käufer oder Kapitalerhöhung) für US Vermarktung proColon sowie R&D (Studien, Zulassung) proLung. Epi ist mit seinen innovativen Produkten in dem Wachstumsmarkt Liquid Biopsy (Liquidität für Wachstum). Davon profitiert jeder Aktionär, egal ob von Käufer oder Kapitalerhöhung. Einfach Anteile halten und abwarten! Ich bin gegen eine Übernahme, da strategische Entscheidungen in Asien getroffen werden, nicht auszuschließen Priorisierung Asien ggü. USA und genau da erwarten uns kurzfristig die Umsätze zur weiteren Wachstumsfinanzierung (ohne Kapitalerhöhung und weiterer Finanzierungsmaßnahmen) und deutlicher Kurssteigerung (als Concept of Market Proff) aus zugelassenem Produkt mit baldiger CMS Erstattung gutem Vertriebspartner Polymedico und Netzwerkverträgen (wie Veteranen). Asiatische Unternehmen haben eine deutlich andere Kultur, diese ist für weitere US-Verträge und unterstützende US-Politiker sicher nicht von Vorteil. Dennoch am Ende ist diese "schrittweise" Übernahme kein Schreckenszenario, das deutsche Übernahmerecht und die Möglichkeiten auf eine deutlich höhere Abfindung der verbleibenden Minderheitsaktionäre (<25%) ist gegeben und maßgeblich abhängig vom Newsflow (Umsatzzahlen US, Erstattung, Studien und Zulassung Pipeline). Sollte es irgendwann zum Squeeze Out kommen und einem Delisting ist auch dies eine große Chance einen realistischen Preis als zukünftiges Abfindungsangebot zu erhalten (meist gibt es bei den restlichen Minderheitsaktionären noch Blockholder mit 3-10% die allein auf einen hohen Squeeze Out Preis spekulieren und alles dafür tun inklusive Spruchstellenverfahren), der die Chancen des Produktes und der Pipeline wiederspielt, welche um ein Vielfaches höher liegen als der derzeitige Kurswert.

Stay strong, be long!  
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! hope epi
hope epi:

AristideSaccard

 
05.06.17 21:44
Fortune lässt sich nicht übers Ohr hauen. Die kennen das Unternehmen mit allen Daten in und auswendig.  Sie werden ein Rohdiamant kaufen der nur noch etwas geschliffen werden muss.
Aber den bekommen sie nicht für 7,52€.  Entweder sie erhöhen das Angebot massiv oder wir halten die Aktien. Fortune ist im Zugzwang .
Wir werden sehen in welcher Richtung sich die Unentschlossenen Aktionäre bewegen.  

Eine Rücknahme der Offerte  schließe ich aus. Die sitzen dann zu tief drin. So die Meinung vieler hier.








Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! mehrdiegern
mehrdiegern:

v0000v / jamann

 
05.06.17 23:02
tolle erklärungen

bin erschrocken, dass ich diesen beitrag vorher nicht gelesen habe.
und das geht bestimmt nicht nur mir so.
deshalb müssen wir sicherstellen, dass solche informationen auch jeden erreichen.

einmal über die foren ariva und wo, andererseits auch durch direktes anschreiben z.b. unsere
epizaunkoenige@mail.de

hier wollen wir z.B. solche postings an alle interessierten direkt schicken.

nebenbei sammeln wir im hintergrund die stimmrechte derjenigen, welche im andienungsprozeß nicht oder nicht direkt andienen wollen. keinerlei rechtsbindung oder verpflichtung , sondern nur sondieren von möglichkeiten durch absprache der kleinaktionäre.

zaunkönige eben.

vielleicht erklärt jemand nochmal anschaulich den begriff zaunkönig.

gruß
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! na2366
na2366:

@ Aristide # 11461

 
06.06.17 00:00
der bescheidende Rest  zum Drücken der 9% Rebellen auf 4.5% beläuft sich nach
Geolong in # 11428 auf immerhin auf 22 Mio zu erwerbender neuer Aktien durch den Anbieter (Standhaftigkeit vorausgesetzt)
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! HFreezer
HFreezer:

Hier nun

3
06.06.17 07:05
die wesentlichen gesetzlichen Regeln. Das ist die kürzeste Version, die ich zusammenstellen konnte.

Aus diesem Grunde: bitte nicht schimpfen. Aber die 5 Minuten lesen lohnen sich:








Aus: Übernahmeangebote und sonstige
öffentliche Angebote zum Erwerb von Aktien
Ausgestaltungsmöglichkeiten und deren Beschränkung
durch das Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetz
Harald Wirtz*)
Diskussionbeitrag Nr. 353
2004




4.4.8 Annahmefrist


Die Frist für die Annahme eines Angebots darf grundsätzlich nicht weniger als
vier und nicht mehr als zehn Wochen betragen. Sie beginnt mit der Veröffentlichung
der Angebotsunterlage.4 Der Gesetzgeber versucht durch diesen Rahmen
sicherzustellen, dass einerseits den Aktionären der Zielgesellschaft genügend Zeit
für die Entscheidungsfindung zu Verfügung steht, andererseits aber das Verfahren
insgesamt zügig abgewickelt wird.5
Trotz der grundsätzlich innerhalb dieser Grenzen beliebigen Bestimmung der Frist
nach dem Ermessen des Bieters, kann dieser die tatsächliche Laufzeit nicht vollständig
bestimmen, da eine Reihe von gesetzlich benannten Ereignissen zu einer
Fristverlängerung führt. Wird z.B. im Zusammenhang mit dem Angebot eine
Hauptversammlung der Zielgesellschaft einberufen, so beträgt die Frist unabhängig
von dem im Angebot bestimmten Zeitraum automatisch zehn Wochen.6 Im
Falle einer Änderung des Angebots7 durch den Bieter innerhalb der letzten beiden
Wochen der Laufzeit verlängert sich die Frist um zwei Wochen.8 Eine Verlängerung
der Annahmefrist erfolgt auch, wenn während ihres Laufes ein anderer Bieter
ein konkurrierendes Angebot abgibt, dessen Annahmefrist später abläuft. In

1 Vgl. BUNDESREGIERUNG (2001), S. 60; STEINMEYER/HÄGER (2002), § 19 Rn. 3.
2 Vgl. BUNDESREGIERUNG (2001), S. 48.
3 Vgl. GEIBEL (2002), § 19 Rn. 9.
4 Vgl. § 16 Abs. 1 WpÜG.
5 Vgl. SCHÜPPEN (2001), S. 964.
6 Vgl. § 16 Abs. 3 S. 1 WpÜG.
7 Vgl. hierzu Abschnitt 4.4.10.
8 Vgl. § 21 Abs. 5 WpÜG.
4 Einschränkung der Ausgestaltungsmöglichkeiten durch das WpÜG 43


diesem Fall gilt für beide Angebote der spätere Termin für den Fristablauf.1 Da
konkurrierende Angebote theoretisch beliebig oft von beliebig vielen Personen
abgegeben werden können und auch Teilangebote als konkurrierende Angebote
anzusehen sind, ergibt sich für den Bieter eine erhebliche Unsicherheit, zumal
sogar rechtswidrige oder durch die Bundesanstalt untersagte Angebote die fristverlängernde
Wirkung entfalten.2

Handelt es sich um ein Übernahmeangebot, so haben die Aktionäre der Zielgesellschaft,
die das Angebot nicht angenommen haben, nach Ablauf der im Angebot
bestimmten Frist noch zwei weitere Wochen Zeit, das Angebot anzunehmen
(verlängerte Annahmefrist). Das gilt nur dann nicht, wenn der Bieter das Angebot
vom Erwerb einer Mindestquote abhängig gemacht hat und diese nicht innerhalb
der Frist erreicht wurde.3 Diese gelegentlich auch als „Zaunkönigregelung“
bezeichnete Vorschrift4 soll der besonderen Situation Rechnung tragen, in der
sich Minderheitsaktionäre befinden, denen ein koordiniertes Vorgehen faktisch
nicht möglich sei. Den Aktionären, die sich bisher noch gegen einen Verkauf gesperrt
haben, soll die Möglichkeit gegeben werden, den Verlauf des Angebotsverfahrens
abzuwarten und wenn eine kontrollierende Stellung des Bieters entstanden
ist – nunmehr in Kenntnis dieser für ihn wertbestimmenden neuen Sachlage –
doch noch zu verkaufen.





4.4.10 Wiederholung und Änderung des Angebots


Ein Angebot darf grundsätzlich wiederholt werden. Hat die Aufsichtsbehörde allerdings
das vorherige Angebot untersagt oder hat der Bieter ein früheres Angebot
vom Erwerb eines Mindestanteils abhängig gemacht und diesen nicht erreicht, so
tritt eine einjährige Angebotssperre in Kraft.3


Auch Änderungen eines bereits veröffentlichten Angebots sind in begrenztem
Umfang möglich. Bis einen Werktag vor Ablauf der Annahmefrist darf der Bieter

•die Gegenleistung erhöhen,

•wahlweise eine andere Gegenleistung anbieten,

•einen etwaigen Mindeststimmrechtsanteil verringern oder

•auf Bedingungen verzichten.4

Zulässig sind also nur solche Modifikationen, die aus Sicht der Wertpapierinhaber
zu einer Verbesserung des Angebots führen, ihnen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten
bieten oder zu einer verstärkten Bindung des Bieters an sein Angebot
führen.5


Eine Änderung des Angebots, also etwa eine Erhöhung des Preises, wirkt nach
dem Gesetzeswortlaut nicht unmittelbar auch für diejenigen, die das Angebot bereits
(zu schlechteren Konditionen) angenommen haben. Im Falle der Änderung
erhalten diese jedoch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.6



1 . Vgl. BUNDESREGIERUNG (2001), S. 44.
2 Vgl. § 13 Abs.2 WpÜG.
3 Vgl. § 26 Abs. 1 WpÜG.
4 Vgl. § 21 Abs. 1 WpÜG.
5 Vgl. BUNDESREGIERUNG (2001), S. 49; THUN (2002), § 21 Rn 3..
6 Kritisch hierzu RIEHMER/SCHRÖDER (2001), S. 12 – 13.





--------------------------------------------------
--------------------------------------------------



Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
§ 21 Änderung des Angebots
(1) Der Bieter kann bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist
1.
die Gegenleistung erhöhen,
2.
wahlweise eine andere Gegenleistung anbieten,
3.
den Mindestanteil oder die Mindestzahl der Wertpapiere oder den Mindestanteil der Stimmrechte, von dessen Erwerb der Bieter die Wirksamkeit seines Angebots abhängig gemacht hat, verringern oder
4.
auf Bedingungen verzichten.
Für die Wahrung der Frist nach Satz 1 ist auf die Veröffentlichung der Änderung nach Absatz 2 abzustellen.

(2) Der Bieter hat die Änderung des Angebots unter Hinweis auf das Rücktrittsrecht nach Absatz 4 unverzüglich gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 zu veröffentlichen. § 14 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 gilt entsprechend.

(3) § 11 Abs. 1 Satz 2 bis 5, Abs. 3, §§ 12, 13 und 15 Abs.1 Nr. 2 gelten entsprechend.

(4) Im Falle einer Änderung des Angebots können die Inhaber von Wertpapieren der Zielgesellschaft, die das Angebot vor Veröffentlichung der Änderung nach Absatz 2 angenommen haben, von dem Vertrag bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten.

(5) Im Falle einer Änderung des Angebots verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt. Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt.

(6) Eine erneute Änderung des Angebots innerhalb der in Absatz 5 genannten Frist von zwei Wochen ist unzulässig.




--------------------------------------------------
--------------------------------------------------



WIKIPEDIA:


Angebote zum Erwerb von Wertpapieren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Gesetz bestimmt Form und Dauer eines Angebotes. Die Dauer der Annahmefrist beträgt mindestens vier, höchstens zehn Wochen. Endet die Annahmefrist für das Übernahmeangebot und wurde eine eventuell festgelegte Mindestannahmequote erreicht, so haben nach § 16 Abs. 2 WpÜG die verbleibenden Aktionäre, die das Angebot nicht angenommen haben, zwei weitere Wochen Zeit, sich für das Angebot zu entscheiden. Diese Regelung wird auch als Zaunkönig-Regelung bezeichnet, was von dem Vogel Zaunkönig abgeleitet ist. Dieser gilt als schlauer und listiger Vogel und symbolisiert quasi einen auf dem Zaun sitzenden Aktionär, der den Überblick und zwei zusätzliche Wochen Zeit hat, sich zu entscheiden, ob er das Angebot doch noch annehmen will oder nicht (während andere Aktionäre ihre Anteile bereits bindend verkauft haben). Angebote zum Erwerb von Wertpapieren sind Teilangebote, die nicht zur Erlangung von Kontrolle ausgelegt sind.
Angebote, die nicht auf die Erlangung von Kontrolle abzielen, können auch als Teilangebote gestaltet werden; bei überzähliger Andienung werden in diesem Fall die Annahmen einzelner Aktionäre proportional gemindert.
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! Kassiopeia
Kassiopeia:

Zaunkönige

 
06.06.17 07:27
Es wurde gebeten noch einmal den Begriff Zaunlönige zu erläutern. Hier ein Auszug des 2.-ten Links von Wikipedia :
"
Diese Regelung wird auch als Zaunkönig-Regelung bezeichnet, was von dem Vogel Zaunkönig abgeleitet ist. Dieser gilt als schlauer und listiger Vogel und symbolisiert quasi einen auf dem Zaun sitzenden Aktionär, der den Überblick und zwei zusätzliche Wochen Zeit hat, sich zu entscheiden, ob er das Angebot doch noch annehmen will oder nicht (während andere Aktionäre ihre Anteile bereits bindend verkauft haben)
"
Näheres
www.forba.de/veroeffentlichungen/...zinvestoren/leseprobe.php
de.wikipedia.org/wiki/...iererwerbs-_und_%C3%9Cbernahmegesetz
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! Blauerklaus44
Blauerklaus44:

Danke

 
06.06.17 08:01
das liest sich gut und plausibel.


Ich bin jetzt auch ein Zaunkönig !     (Wenn das Angebot auch kommt !!!)
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! Kassiopeia
Kassiopeia:

Etwas veraltet, und breits bekannt ?

 
06.06.17 09:18
Ich möchte den Link trotzdem nochmal einstellen

www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/...-jetzt-1001950109/1
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! Blauerklaus44
Blauerklaus44:

Wer

 
06.06.17 09:40
verkauft denn jetzt noch Aktien zu diesem Preis ???

Verstehe ich nicht.
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! HFreezer
HFreezer:

Hier nun mein Plan

7
06.06.17 13:02
Hier nun mein 6-Punkte-Plan:


1. Angebot abwarten und zurücklehnen. Abwarten, ob innerhalb der Angebotsfrist das Angebot noch erhöht wird (siehe #11469).


2. Nicht andienen, Aktien halten! (Aktien, die einmal angedient sind, können nicht mehr gehandelt werden, da der Bieter sie ja für sein Projekt der Übernahme einplanen möchte).


3. Regelmäßig nachschauen, ob der Bieter an die 75%-Marke herankommt (dies muss er anfangs wöchentlich, in der letzten Woche sogar täglich mitteilen). Bekommt der Bieter tatsächlich beim Erstgebot 75 %, hat er gewonnen (das wäre schade).


4. Sollten nur wenige andienen, wird während der Annahmefrist nicht viel passieren. Sondern dann werden tatsächlich die letzten 3 bis 4 Werktage der Annahmefrist interessant, (Angebotserhöhung?).


5. Sollte eine Angebotserhöhung kommen (siehe #11469), verlängert sich die Annahmefrist um 2 weitere Wochen. Und selbst nach Ablauf dieser 2 weiteren Wochen - wenn das Spiel beendet ist - selbst dann kann man noch dem Bieter seine Aktien zur Verfügung stellen zum zuletzt genannten Angebotspreis (Zaunkönig-Status).


6. Nicht andienen, Aktien halten und  in diesem Forum mitlesen und den Bieter kommen lassen!



WICHTIG:

Ergänzend möchte ich darauf aufmerksam machen, dass vielleicht  in den nächsten Tagen doch kein Angebot abgegeben wird oder, falls beim Angebot von 7,52 EUR die 75%-Schwelle nicht erreicht wird und auch keine Angebotserhöhung erfolgt, dass dann der Aktienkurs in kürzester Zeit einen mehr oder weniger starken Rücksetzer bekommt.

Da muss bitte jeder selber entscheiden, ob er  damit leben kann oder nicht! Sollte in den nächsten Tagen ein offizielles Angebot (7,52 EUR oder höher) erfolgen, dann: siehe Punkt 1 bis 6.

ICH persönlich könnte mit jedem Rücksetzer leben, weil ich vom Unternehmen und der Langfristperspektive überzeugt bin und es offensichtlich mindestens einen Bieter gibt, dem die EPIGENOMICS AG mindestens 7,52 EUR wert ist. Aber ich spreche selbstverständlich ausschließlich für mich.



Sollte jemandem noch ergänzend irgendetwas einfallen oder sollte jemand in der Auflistung einen Fehler feststellen, bitte ich um Rückmeldung.


HFreezer
Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?! Simplon
Simplon:

Perfekt danke ,freezer !

 
06.06.17 13:14
Könnte man hier mit Leerverkäufen manipulieren?

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