hat das Insolvenzgericht die Vergütung für den vorläufigen Insolvenzverwalter bzgl. seiner Tätigkeit für die Beate Uhse Einzelhandels GmbH festgesetzt (Mitteilung vom 8.12.20). Daraus entnehme ich: "Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 980.000,00 EUR auszugehen.", und außerdem, dass der vorl. IV von seinen beanspruchten 165% Aufschlag auf die Standardvergütung nur 120% genehmigt bekam, weil er Aufschläge für einige Aktivitäten doppelt abzurechnen versucht hatte.
Der Vorgang ist auch im Zusammenhang mit dem Verkauf der BU Einzelhandels GmbH an die be you (siehe Seite 94 Insolvenzplan) von Interesse. Dort werden sämtliche Geschäftsanteile an der Beate Uhse Einzelhandels GmbH, an der Versa Distanzhandel GmbH (und damit auch an deren Tochtergesellschaft Beate Uhse Fun Center GmbH)und sämtliche geistigen Eigentumsrechte, insbesondere Markenrechte etc. etc. mit 700.000 bewertet.