.... Wir verweisen auf die Angabe unter Punkt III. Fortführung
der Unternehmenstätigkeit im Konzernanhang
sowie auf die weiteren Ausführungen unter Punkt 4.2
Chancen- und Risikobericht – finanzwirtschaftliche Risiken
– im Konzernlagebericht, in denen die gesetzlichen
Vertreter darlegen, dass die Baumot Group AG
und ihre Tochtergesell-schaften in ihrem Fortbestand
wegen drohender Illiquidität gefährdet sind, wenn es
dem Vorstand nicht gelingt, die geplanten positiven
Cashflows zu generieren und dann keine geeigneten
Finanzierungsformen zur Verfügung stehen. Wie im
Konzernanhang und Konzernlagebericht dargelegt,
deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das
Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne
des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt
>Ich sag mal, wenigstens haben sie alle gewarnt, kann keiner was sagen am Ende.
Klausi