Kaum Impulse für die Microsoft-Aktie

Freitag, 12.02.2021 17:48 von

Die Wertschätzung für den Anteilsschein von Microsoft (Microsoft-Aktie) hat sich an der Börse heute kaum geändert. Der jüngste Kurs betrug 244,07 US-Dollar.

Eine gerine Verbilligung von 0,17 Prozent zeigt die Kurstafel für die Aktie von Microsoft an. Die Wertschätzung der Anleger für die Aktie ist damit nahezu unverändert gegenüber dem Vortag geblieben. Gegenwärtig zahlen Investoren am Aktienmarkt für das Wertpapier 244,07 US-Dollar. Mit dem kaum bewegten Kurs steht der Anteilsschein von Microsoft schlechter da als der Gesamtmarkt, gemessen am S&P 500 (S&P 500). Dieser notiert zur Stunde bei 3.922 Punkten. Das entspricht einem Plus von 0,28 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Für ein neues Allzeithoch müsste das Wertpapier von Microsoft noch zulegen. Den bisherigen Höchststand von 245,90 US-Dollar erreichte das Papier am 10. Februar 2021.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Zuletzt hat Microsoft einen Jahresüberschuss von 44,3 Mrd. US-Dollar in den Büchern stehen. Die Gesellschaft hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 143 Mrd. US-Dollar umgesetzt.

Dies sind die meistgesuchten Aktien der vergangenen Tage

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So sehen Experten die Microsoft-Aktie

Die Microsoft-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Microsoft-Aktie, Stand 12.02.2021
Die Schweizer Großbank UBS hat das Kursziel für Microsoft von 267 auf 275 US-Dollar angehoben und die Einstufung auf "Buy" belassen. Analyst Karl Keirstead erhöhte in einer am Dienstag vorliegenden Studie seine Erwartungen an die Serverprodukte und die Cloud-Plattform Azure im vierten Geschäftsquartal leicht - und in der Folge auch leicht jene für das Gesamtjahr auf Konzernebene.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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