HV-Bekanntmachung: LEWAG Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2015 in Beverungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dienstag, 12.05.2015 15:10 von DGAP
LEWAG Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
12.05.2015 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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LEWAG Holding Aktiengesellschaft
Beverungen
www.lewag.de
Wertpapier-Kenn-Nr. 633 600
ISIN: DE 000 633 600 1
Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 24. Juni 2015, um 12.30 Uhr
in der Stadthalle Beverungen, Kolpingstraße 5, 37688 Beverungen, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Dezember
2014, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des
Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichtes zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das zum
31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr.
Diese Unterlagen sind im Internet unter www.lewag.de
zugänglich und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein
und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG
bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 8.549.286,78 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 EUR 950.400,00
je nennwertloser Stückaktie auf das
Grundkapital von EUR 12.165.120,-
Vortrag auf neue Rechnung EUR 7.598.886,78
Bilanzgewinn EUR 8.549.286,78
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu
erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu
bestellen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 17. Juni 2015 bei der
Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse anmelden und ihren
Aktienbesitz nachweisen:
LEWAG Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
oder per Telefax.: +49 69 12012 86045
oder per E-Mail: wp.hv@db-is.com
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein
und der Gesellschaft in Textform zugehen. Zum Nachweis für die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts genügt in jedem Fall eine in Textform und in deutscher
oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden
Instituts über den Aktienbesitz. Der Nachweis muss sich auf den Beginn
des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag)
beziehen, dies ist Mittwoch, 3. Juni 2015 (0:00 Uhr Mitteleuropäische
Sommerzeit).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die
Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert, die Aktionäre
können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung
des Nachweises ihres Aktienbesitzes Sorge zu tragen, um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135
AktG gleichgestellten Personen, ausgeübt werden. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann
auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der
Hauptversammlung erfolgen.
Als weiteren Service bieten wir unseren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Ein entsprechendes
Formular steht im Internet unter www.lewag.de/Hauptversammlung zur
Verfügung bzw. kann unter der unten genannten Adresse angefordert
werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Dabei sind allerdings nur Weisungen zu
Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und zu mit
einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt
gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich.
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, bitten
wir, die Eintrittskarte mit ausgefüllter und unterschriebener
Vollmacht sowie den Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
bis spätestens 22. Juni 2015 unter der unten genannten Adresse an die
Gesellschaft zu senden. Bitte beachten Sie, dass die
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der Bevollmächtigung eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person,
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des
Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre bzw.
Aktionärsvertreter bitte die unten genannte Adresse; als
elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den
Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die unten genannte
E-Mail-Adresse zu übersenden.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro am
Grundkapital erreichen (dies entspricht 195.313 Stückaktien), können
gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Hauptversammlung, also bis zum 24. Mai 2015, 24.00 Uhr, unter
der unten genannten Adresse zugegangen sein. Bekannt zu machende
Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der
Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger
bekannt gemacht. Sie sind außerdem unverzüglich über die
Internetadresse www.lewag.de/Hauptversammlung zugänglich.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind
ausschließlich an die unten genannte Adresse zu richten.
Anträge von Aktionären zu Tagesordnungspunkten und Vorschläge von
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die bis mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung, also bis zum 9. Juni 2015 bei der
Gesellschaft eingehen, werden unverzüglich unter der Internetadresse
www.lewag.de/Hauptversammlung veröffentlicht soweit die
Voraussetzungen für eine entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. §
127 AktG erfüllt sind. Ein Wahlvorschlag braucht nach § 127 AktG nicht
begründet werden. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den
Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzern und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2015
beträgt das Grundkapital der LEWAG Holding AG EUR 12.165.120,- und ist
eingeteilt in 4.752.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält
keine eigenen Aktien.
Veröffentlichungen im Internet
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lewag.de
zur Verfügung.
Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse:
LEWAG Holding AG
Investor Relations
Industriestraße 21
37688 Beverungen
Fax: 00 49 / 52 73 / 88 88 5
E-Mail: info@lewag.de
Beverungen, im Mai 2015
LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen
Der Vorstand
12.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LEWAG Holding Aktiengesellschaft
Industriestraße 21
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Deutschland
E-Mail: info@lewag.de
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WKN: 633600
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