BGH untersagt Mindestpauschalen für Kontoüberziehung

Dienstag, 25.10.2016 16:04 von

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Banken dürfen Kontoinhabern für eine geduldete Überziehung keine Mindestpauschale berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag nach Klagen von Verbraucherschützern entschieden. Demnach benachteiligen derartige Klauseln die Kunden in unangemessener Weise, weil diese unabhängig von der Höhe und Laufzeit des Kredits den Aufwand für die Bearbeitung tragen müssen. Geduldete Überziehung bedeutet, dass der Kontoinhaber nicht nur ins Minus rutscht, sondern dabei auch noch seinen Dispokredit überschreitet. Kassiert die Bank dafür nicht einfach Zinsen, sondern grundsätzlich ein Mindestentgelt, kann das für den Kunden sehr ungünstig sein. Im Extremfall kann es passieren, dass er wegen einer Überziehung um wenige Cent an nur einem einzigen Tag mehrere Euro Gebühr zahlen muss. (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15)/sem/DP/she

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