Aktie von Microsoft an der Börse auf der Verliererseite: Börsenkurs fällt deutlich

Montag, 16.03.2020 19:42 von

Die Niederlassung von Microsoft. pixabay.com
Im US-amerikanischen Wertpapierhandel fällt derzeit die Microsoft-Aktie (Microsoft-Aktie) negativ auf. Das Papier verbilligt sich heute deutlich.

Ein Kurssturz auf zwischenzeitlich 140,05 US-Dollar beschert der Microsoft-Aktie zur Stunde einen hinteren Platz in den Performance-Ranglisten am Aktienmarkt. Das Wertpapier verlor gegenüber dem Schlusskurs vom Vortag um 11,82 Prozent. Das Wertpapier von Microsoft hat sich damit heute bislang schlechter entwickelt als der Dow Jones (Dow Jones). Dieser notiert bei 20.859 Punkten. Der Dow Jones liegt gegenwärtig damit um 10,04 Prozent im Minus. Der heutige Kurs von Microsoft ist längst nicht der niedrigste in der Börsengeschichte des Papiers. Genau 117,31 US-Dollar weniger wert war das Papier am 1. Juli 2010.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Zuletzt hat Microsoft einen Jahresüberschuss von 39,2 Mrd. US-Dollar in den Büchern stehen. Die Gesellschaft hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 126 Mrd. US-Dollar umgesetzt. Neue Geschäftszahlen werden für den 11. Juni 2020 erwartet.

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So sehen Experten die Microsoft-Aktie

Die Microsoft-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Microsoft-Aktie, Stand 16.03.2020
Das Analysehaus Jefferies hat das Kursziel für Microsoft von 195 auf 190 US-Dollar gesenkt und die Einstufung auf "Buy" belassen. Aufgrund der Coronavirus-Krise habe er seine Prognosen für US-Software-Unternehmen reduziert, schrieb Analyst Brent Thill in einer am Mittwoch vorliegenden Branchenstudie.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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