Code auf einem Computer (Symbolbild).
Freitag, 20.04.2018 19:32 von | Aufrufe: 548

Verwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Code auf einem Computer (Symbolbild). © scyther5/ iStock / Getty Images Plus/ Getty Images http://www.gettyimages.de

KÖLN (dpa-AFX) - Der deutsche Gesetzgeber hat beim Tauziehen um die Vorratsdatenspeicherung eine weitere Schlappe erlitten. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist die Deutsche Telekom (Deutsche Telekom Aktie) nicht verpflichtet, auf Grundlage des Gesetzes Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag mitteilte.

Damit bestätigten die Kölner Richter die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen (OVG), das ein entsprechendes Urteil schon im Sommer vergangenen Jahres gefällt hatte. Danach wurde die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung von der Bundesnetzagentur ausgesetzt.

Das Kölner Verwaltungsgericht entschied nun, die nationale Regelung, die eine "allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und registrierter Nutzer in Bezug auf alle elektronischen Kommunikationsmittel" vorsehe, stehe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entgegen. Das Urteil bezieht sich nur auf die die Klage der Deutschen Telekom, die die Entscheidung begrüßte.

Geklagt hatte vor dem Verwaltungsgericht in Köln in einem anderen Verfahren auch der Münchner Provider Spacenet zusammen mit dem Verband für Internetwirtschaft, Eco. Laut Verband fiel auch in diesem Hauptsacheverfahren das Urteil am Freitag zugunsten der Kläger aus. Eine entsprechende Mitteilung des Gerichts dazu gab es am Freitag nicht, für eine Stellungnahme war es am Abend nicht mehr erreichbar. Gegen beide Urteile kann laut Eco Berufung eingelegt werden, die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sei zugelassen./maa/DP/she


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

21,67
-0,46%
Deutsche Telekom Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Deutsche Telekom Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.