Zapfsäule an einer Tankstelle (Symbolbild).
Donnerstag, 22.02.2018 15:50 von | Aufrufe: 271

Verhandlung über Fahrverbote: Sachsen sieht sich nicht betroffen

Zapfsäule an einer Tankstelle (Symbolbild). pixabay.com

DRESDEN/LEIPZIG (dpa-AFX) - Unabhängig von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sieht sich Sachsen von möglichen Folgen eines Fahrverbot-Urteils in Sachen Dieselfahrzeuge nicht betroffen. In den Städten des Freistaats seien die Grenzwerte für Stickstoffoxide im vergangenen Jahr eingehalten worden, hieß es am Donnerstag im Umweltministerium in Dresden. In den Vorjahren habe es lediglich einzelne Überschreitungen gegeben. Deshalb setze man gemeinsam mit den Städten auf die Fortschreibung der jeweiligen Luftreinhaltepläne. Fahrverbote seien bislang kein Thema. In Sachsen gibt es lediglich in Leipzig eine Umweltzone.

Das Bundesverwaltungsgericht wollte möglicherweise noch am Donnerstag eine Entscheidung verkünden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht anordnen können oder ob es dafür bundeseinheitliche Regelungen geben muss.

Verhandelt wird über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden./jan/hoe/fi/DP/tos


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