BERLIN (dpa-AFX) - Die Höhe der Versicherungsschäden durch Starkregen hat sich 2016 im Vergleich zum Vorjahr fast verzehnfacht. Die Überschwemmungsschäden lagen bei 940 Millionen Euro, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Donnerstag mit. Demnach waren es 2015 nur 100 Millionen Euro. Damit ist 2016 eines der Jahre mit den höchsten Überschwemmungsschäden. Nur die Hochwasserkatastrophen von 2002 (1,8 Milliarden Euro) und 2013 (1,65 Milliarden Euro) seien teurer gewesen.
Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes war das Jahr 2016 insgesamt eigentlich zu trocken. Jedoch seien mit Blick auf die einzelnen Monate erhebliche Unterschiede erkennbar. Die Monate Januar, Februar und Juni waren deutlich feuchter als normal. "2016 hat sich erneut gezeigt, welche enormen Schäden Starkregen anrichten können", erklärte GDV-Präsident Wolfgang Weiler laut Mitteilung. Noch nie hätten Unwetter mit heftigen Regenfällen innerhalb so kurzer Zeit so hohe Schäden verursacht.
Naturgefahren schlugen im vergangenen Jahr bei versicherten Schäden insgesamt mit mehr als 2,5 Milliarden Euro zu Buche. Rund eine Milliarde geht nach GDV-Angaben auf das Konto der Frühsommer-Tiefs "Elvira" und "Friederika" mit Gewittern und anhaltendem Regen. Im Jahr 2015 waren es insgesamt 2,6 Milliarden Euro.
Mit Blick auf das Jahr 2017 hat der GDV bereits erste Erkenntnisse. Bereits jetzt sei erkennbar, dass sich der Wechsel zwischen schadenarmen und schadenreichen Jahre verkürze. So habe allein die Serie schwerer Unwetter in diesem Sommer Kosten von 600 Millionen Euro verursacht./nau/DP/jha
Kurzfristig positionieren in Allianz SE | ||
HS46DL
| Ask: 0,23 | Hebel: 21,03 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
HG6T9H
| Ask: 0,70 | Hebel: 4,34 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.