Für das Wertpapier von Aixtron steht gegenwärtig ein Wertanstieg 1,17 Prozent zu Buche. Die Aktie verteuerte sich um 25 Cent. An der Börse zahlen Investoren gegenwärtig 21,64 Euro für das Wertpapier. Gegenüber dem MDAX (MDAX ) liegt die Aktie von Aixtron damit vorn. Der MDAX kommt derzeit nämlich auf 26.343 Punkte. Das entspricht einem Plus von 0,35 Prozent. Der heutige Kurs von Aixtron ist längst nicht der höchste in der Börsengeschichte der Aktie. Genau 66,11 Euro mehr wert war das Papier am 9. August 2000.
Die AIXTRON SE bietet zusammen mit ihren Tochtergesellschaften Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie in Asien, Europa und Amerika an. Sie entwickelt, produziert und installiert Anlagen für die Abscheidung von Halbleitermaterialien
Aixtron | Applied Materials | Lam Research | Veeco Instruments | |||
Kurs | 21,64 | 185,62 € | 828,80 € | 33,60 € | ||
Performance | 1,17 | +0,59% | +0,58% | +2,44% | ||
Marktkap. | 2,43 Mrd. € | 157 Mrd. € | 109 Mrd. € | 1,89 Mrd. € |
Die Aixtron-Aktie wird von mehreren Analysten beobachtet.
Die britische Investmentbank Barclays hat das Kursziel für Aixtron von 30 auf 28 Euro gesenkt, aber die Einstufung auf "Equal Weight" belassen. Analyst Simon Coles nahm in seiner am Montag vorliegenden Reaktion auf den Quartalsbericht nur kleine Anpassungen vor. Der Anlagebauer für die Halbleiterbranche liege soweit gut in der Spur. Coles sieht mindestens zwei Jahre Wachstum, bleibt aber unter den Markterwartungen.
Deutsche Bank Research hat das Kursziel für Aixtron von 34 auf 33 Euro gesenkt und die Einstufung auf "Buy" belassen. Die jüngsten Quartalszahlen des Chipindustrieausrüsters seien durchwachsen ausgefallen, schrieb Analyst Michael Kuhn in einer am Freitag vorliegenden Studie. Die Prognose für das zweite Quartal liege deutlich unter den Markterwartungen. Die Jahresziele seien zwar mit Blick auf den Auftragsbestand trotzdem erreichbar, Aixtron müsse sich im zweiten Halbjahr aber enorm strecken.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.
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