Erst am Dienstag will das Bundesverwaltungsgericht verkünden, ob Diesel-Fahrverbote nach geltendem Recht zulässig sind. Was der Aufschub über die Haltung des Gerichts aussagt, wird ganz unterschiedlich gedeutet.
Die Hängepartie um Fahrverbote für Diesel-Autos in Großstädten geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht vertagte am Donnerstag die von Millionen Diesel-Fahrern und der Autoindustrie mit Spannung erwartete Entscheidung. "Wir sehen noch erheblichen Beratungsbedarf", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Er will nun am Dienstag verkünden, ob solche Verbote wegen der hohen Stickoxid-Belastung in Ballungsräumen zulässig sind.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die dies einklagen will, zeigte sich zuversichtlich: "Es ist alles noch offen, wir sind aber deutlich optimistischer", sagte DUH-Chef Jürgen Resch in Leipzig. Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die gegen die Urteile ihrer Verwaltungsgerichte zu Gunsten von Fahrverboten in Revision gingen, halten die folgenreiche Maßnahme ohne bundesweite Regelung dagegen für unzulässig. Auch sie erkannten beim Richter Sympathie für ihre Haltung. Man habe den Senat zum Nachdenken gebracht, sagte Baden-Württembergs Anwalt Wolfram Sandner. "Ich halte dies für eine gutes Zeichen."
Nicht ausgeschlossen ist allerdings, dass der Fall zunächst den Europäischen Gerichtshof beschäftigt. Die Frage, ob nationale Rechtsfragen hinter dem EU-Recht zurückträten, könnte auch dort geklärt werden, was über ein Jahr dauern könnte. Damit rechnen die Prozessparteien aber nicht. "Wir gehen fest davon aus, dass das Gericht selbst entscheiden wird", sagte DUH-Chef Resch. Er verwies darauf, dass Richter Korbmacher selbst auf die Dringlichkeit hingewiesen habe, die EU-Grenzwerte beim Stickoxid einzuhalten. In der Tat hatte Korbmacher betont, dass dem EuGH wegen der anhaltenden Grenzwert-Überschreitungen allmählich der Geduldsfaden reißt. Die Vorschriften in der EU gelten schon seit 2010. "Wir befassen uns mit der Frage sehr ernsthaft: Was verlangt das Unionsrecht?", sagte er.
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