Gerhard Oswald könnte Plattner-Nachfolger bei SAP werden

Dienstag, 06.03.2018 15:52 von Handelsblatt - Aufrufe: 778

SAP nominiert zwei neue Aufsichtsräte. Ex-Vorstand Gerhard Oswald würde sich als Nachfolger von Chefaufseher Hasso Plattner eignen.

Die Vorstandsvergütung hat SAP (SAP Aktie) in den vergangenen Jahren viel Ärger eingebracht. Den will der Softwarekonzern künftig unbedingt vermeiden: Bei der Hauptversammlung am 17. Mai sollen die Aktionäre wieder über das System abstimmen, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte und damit einen Bericht des Handelsblatts bestätigte. Damit geht SAP auf die Forderung von Investoren ein.

Der Konzern will zudem zwei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat bestellen. Dabei könnte sich der langjährige Vorstand Gerhard Oswald als Nachfolger von Chefaufseher Hasso Plattner eignen.

Das bislang gültige Vergütungssystem erhielt auf der Hauptversammlung 2016 eine magere Zustimmung von nur rund 65 Prozent. 2017 stand es nicht zur Abstimmung, weshalb viele Aktionäre den Aufsichtsrat abstraften und ihm die Entlastung verweigerten – nur eine hauchdünne Mehrheit von 50,49 Prozent stimmte dafür. Die Kritik zielte zum einen auf die Höhe der Vorstandsgehälter, zum anderen auf die Intransparenz des Systems.

Künftig bietet das Unternehmen bei der Vorstandsvergütung deutlich mehr Transparenz. So schlüsselt es detailliert auf, welche Kriterien für die langfristige variable Vergütung ausschlaggebend sind – diese macht bei Vorstandssprecher Bill McDermott einen Großteil der 13,17 Millionen Euro aus, die er für 2017 zugesprochen bekommen hat.

Zudem hat der Aufsichtsrat Änderungen beschlossen, um Abweichungen vom Corporate-Governance-Kodex zu vermeiden. So enthält die kurzfristige variable Vergütung ab 2018 keine Ermessenskomponente mehr, zudem ist das Höchstziel niedriger angesetzt. Eingeführt wird auch eine Clawback-Regelung, wie sie bei anderen Firmen üblich ist. SAP kann ausgezahlte Boni zurückfordern, „wenn sich später herausstellt, dass die Auszahlung ganz oder teilweise zu Unrecht erfolgt ist“.

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