Feuer für den Steuerwettbewerb

Dienstag, 05.12.2017 17:59 von Handelsblatt - Aufrufe: 123

Die deutsche Wirtschaft fordert Steuersenkungen als Reaktion auf Trumps Reform. Die Regierung beunruhigen vor allem die Strafen auf Importe. Sie denkt über eine Unternehmensteuerreform in Abstimmung mit Frankreich nach.

Der wahrscheinliche Erfolg von US-Präsident Donald Trump, in den USA massiv die Steuern für Unternehmen zu senken, stellt der nächsten Bundesregierung eine neue Aufgabe: eine Reform der Unternehmensteuern.

„Durch die starke Senkung des Unternehmensteuersatzes werden die USA einen massiven Wettbewerbsvorteil erzielen“, sagte Christoph Spengel, Unternehmensteuerexperte des ZEW in Mannheim. „Bei den Direktinvestitionen ist ein Sog in Richtung USA zu erwarten.“ Der Betriebswirtschaftsprofessor ist sicher: „Der Steuerwettbewerb wird eine neue Dimension bekommen – vor allem auch unter den Europäern untereinander.“ Die neue Bundesregierung werde darauf reagieren müssen. Auch Ifo-Präsident Clemens Fuest hält eine Unternehmensteuerreform für unausweichlich. „Anderenfalls werden Investitionen und Jobs in die USA abwandern“, befürchtet er.

Seit am vergangenen Wochenende in den USA auch die zweite Parlamentskammer, der Senat, grünes Licht für die Steuersenkungspläne Trumps gegeben hat, rechnet in Deutschland niemand mehr mit einem Scheitern der ersten Großreform des US-Präsidenten. Bis Weihnachten soll aus den beiden noch unterschiedlichen Gesetzentwürfen von Repräsentantenhaus und Senat ein Gesetz werden. Fest steht bereits: Bei der Körperschaftsteuer wird der Satz von heute 35 Prozent auf 20 bis 22 Prozent sinken. Zweitens sollen Investitionen nicht mehr über mehrere Jahre, sondern sofort abgeschrieben werden können. Und drittens ist das Schreckgespenst einer Strafsteuer auf Importe keinesfalls vom Tisch, wie deutsche Konzernchefs und auch die Bundesregierung eigentlich gehofft hatten: Beide Gesetzentwürfe enthalten eine Extrasteuer von 20 Prozent auf grenzüberschreitende Geschäfte. Zwar ist nicht klar, wie genau diese aussehen wird. Sie soll aber immer fällig werden, wenn der Gewinn normalerweise in einem anderen Land zu versteuern wäre.

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