Ermittler dürfen Akten von VW-Kanzlei vorerst nicht auswerten

Mittwoch, 26.07.2017 19:28 von Handelsblatt - Aufrufe: 158

Das Bundesverfassungsgericht hat der Staatsanwaltschaft München vorerst untersagt, die beschlagnahmten Dokumente der von VW beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day auszuwerten. Es handelt sich um Unterlagen zum Dieselskandal.

Im Streit mit der Staatsanwaltschaft über die Beschlagnahme geheimer Unterlagen zum Dieselskandal hat Volkswagen (VW Aktie) einen Etappensieg eingefahren. Das Bundesverfassungsgericht untersagte der Münchner Ermittlungsbehörde am Mittwoch vorerst die Auswertung der bei der Durchsuchung der von VW beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day beschlagnahmten Dokumente. Dazu erließ das Gericht eine einstweilige Anordnung, in der die Staatsanwaltschaft angewiesen wird, die sichergestellten Unterlagen und Daten beim Amtsgericht München zu hinterlegen. Die Entscheidung der Kammer beruhe auf einer Folgenabwägung, teilte das Gericht mit.

Im Mai hatte sich das oberste Gericht noch geweigert, eine solche Anordnung zu erlassen. Die Richter argumentierten damals, Volkswagen habe den Rechtsweg noch nicht voll ausgeschöpft. Die Wolfsburger hatten die US-Kanzlei Jones Day im Herbst 2015 damit beauftragt, die Hintergründe des Dieselskandals zu ermitteln und zunächst angekündigt, die Ergebnisse bekanntzugeben. Schließlich veröffentlichte der Autobauer aber lediglich eine zusammenfassende Sammlung von Fakten. Volkswagen argumentiert seither, mit diesem „Statement of Facts“ erübrige sich ein separater Bericht. Aktionäre werfen Volkswagen deshalb Verschleierung vor.

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