Donnerstag, 22.06.2017 19:51 von | Aufrufe: 223

Entschärfte Zulassungsregeln für Immobilienmakler

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BERLIN (dpa-AFX) - Ein verpflichtender Sachkundenachweis für Immobilienmakler ist vorerst vom Tisch. Entsprechende Regelungen wurden kurz vor der für Donnerstagabend geplanten Abstimmung im Bundestag aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gestrichen. In der Fassung, auf die sich der Wirtschaftsausschuss des Bundestags einen Tag vor der Abstimmung verständigt hat, ist nur noch eine Weiterbildungspflicht vorgesehen. Danach müssen Makler lediglich alle drei Jahre eine 20-stündige Fortbildung absolvieren.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vor vier Jahren noch einen Sachkundenachweis vereinbart, um dadurch den Verbraucherschutz zu verbessern. Aber auch hier hatte der ursprüngliche Gesetzentwurf schon Ausnahmen vorgesehen. Makler, die seit mindestens sechs Jahren in ihrem Beruf arbeiten, sollten von der Sachkundeprüfung befreit bleiben. Nun hat sich die große Koalition komplett von diesem Vorhaben verabschiedet./ax/DP/jha


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